Martina Diel
2007-12-30 12:59:17 UTC
Liebe Leute,
dass die gesetzliche Krankenkasse Beiträge nacherhebt, wenn man mehr
Gewinn gemacht hat als erwartet, aber keine im Nachhinein erstattet,
wenn man weniger gemacht hat, ist ja bekannt und hier auch schon
diskutiert worden.
Mir geht es jetzt aber um folgende Formulierung aus einem Brief einer
gesetzlichen KK, wo es um die Reduzierung der Beiträge für das kommende
Jahr geht:
|Ihrem Wunsch können wir dann nachkommen, wenn sich Ihre bisherigen
|Einnahmen um mindestens 50 Prozent auf unabsehbare Zeit vermindert
|haben.
|Neben den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebögen brauchen wir auch
|Ihren aktuellen Steuervorauszahlungsbescheid, aus dem Ihre geringeren
|Einnahmen hervorgehen.
Da fallen mir gleich drei Dinge auf:
- Kopplung an den Steuervorauszahlungsbescheid
- Minderung "auf unabsehbare Zeit"
- Minderung "um mindestens 50 Prozent"
Das hieße also, wenn sich - rein theoretisch - heute bereits absehbar
für die Dauer von einem oder zwei Jahren das Einkommen des Versicherten
um 45% reduzieren würde, dann würde er weiter den Höchstbetrag zahlen,
wenn er das bisher auch tat?
Wisst ihr, ob das rechtens und wenn ja, auf welcher gesetzlichen
Grundlage das beruht?
Und weiter: Machen das alle gesetzlichen KV so?
Danke für eure Hinweise, Meinungen etc.
Viele Grüße
Martina
dass die gesetzliche Krankenkasse Beiträge nacherhebt, wenn man mehr
Gewinn gemacht hat als erwartet, aber keine im Nachhinein erstattet,
wenn man weniger gemacht hat, ist ja bekannt und hier auch schon
diskutiert worden.
Mir geht es jetzt aber um folgende Formulierung aus einem Brief einer
gesetzlichen KK, wo es um die Reduzierung der Beiträge für das kommende
Jahr geht:
|Ihrem Wunsch können wir dann nachkommen, wenn sich Ihre bisherigen
|Einnahmen um mindestens 50 Prozent auf unabsehbare Zeit vermindert
|haben.
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Martina
--
Auch für panzerlose Tiere - http://blog.thildkroete.de/
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http://www.xing.com/go/invita/60473
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