Reimund L
2006-04-05 06:44:45 UTC
Hallo zusammen,
Ich habe jahrelang in verschiedenen Schreinereien - ohne Gesellenbrief
oder Meisterbrief - als Schreiner gearbeitet, in der Produktion wie auch
im Büro: Kalkulation, Arbeitsvorberteitung, Buchführung etc.
Entsprechende Arbeitszeugnisse, dass ich eine entsprechende
Qualifikation habe, liegen vor. Vor 2 Jahren gab es in meinem letzten
Betrieb keine Arbeit mehr, und ich als einziger Mitarbeiter musste
entlassen werden. Mit 51 Jahren wurde ich also arbeitslos - die
Aussicht, noch einen Job zu bekommen, gleich null.
Also gründete ich eine "Ich-AG", "Handwerkiche Dienstleistungen" als
Gegenstand des Gewerbes. 1 Jahr lang machte ich Aufträge am Bau:
Trockenbau etc. Leider musste ich feststellen, dass ich dieser Arbeit
aufgrund einiger Verschleißerscheinungen körperlich nicht mehr gewachsen
war. In meiner schon lange bestehenden, bis dahin privaten Werkstatt
begann ich also auch Möbel herzustellen - und mit der Zeit in
bescheidenem Umfang auch Werbung dafür zu machen. Reichtümer konnte ich
auf dieses Weise nicht anhäufen, aber mich über Wasser halten und war
damit zufrieden.
Wie fast zu erwarten, nun ein freundlicher Brief der Handwerkskammer:
"Uns liegt ein Hinweis Vor ... Verdacht der unberechtigten Ausübung des
Schreinerhandwerks ... Handwerksordnung ...
Scharzarbeitsbekämpfungsgesetz ... Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
... Eintragung in die Handwerksrolle mit uns erörtern ... Bitte um
Stelungnahme bis ...".
Ich will jetzt hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der
Meisterpflicht in Deutschland lostreten. Für mich siehts einfach so aus:
Ich kann arbeiten, will arbeiten. Einstellen wird mich niemand. Mein
Pech ist, Fähigkeiten als Schreiner zu haben und nicht z.b. als
Finanzberater. Die Mittel, jetzt nochmal viel Geld und jede Menge Zeit
in einen Meisterbrief zu investieren, habe ich nicht. Also komme ich mit
der Handwerksordnung in Konflikt.
Meine Frage nun: Bestehen Möglichkeiten, meine Tätigkeit zu legalisieren?
Es gibt eine Ausnahnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
nach §8 der Handwerksordung. Hat jemand damit Erfahrung?
Es gäbe in meinem Freundeskreis auch einige Schreinermeister, im
Angestelltenverhältnis und selbständig, die mir evtl. helfen würden:
Teilhaber / Mitinhaber in meinem Betrieb? Welche Möglichkeiten seht Ihr?
Gruß Reimund
Ich habe jahrelang in verschiedenen Schreinereien - ohne Gesellenbrief
oder Meisterbrief - als Schreiner gearbeitet, in der Produktion wie auch
im Büro: Kalkulation, Arbeitsvorberteitung, Buchführung etc.
Entsprechende Arbeitszeugnisse, dass ich eine entsprechende
Qualifikation habe, liegen vor. Vor 2 Jahren gab es in meinem letzten
Betrieb keine Arbeit mehr, und ich als einziger Mitarbeiter musste
entlassen werden. Mit 51 Jahren wurde ich also arbeitslos - die
Aussicht, noch einen Job zu bekommen, gleich null.
Also gründete ich eine "Ich-AG", "Handwerkiche Dienstleistungen" als
Gegenstand des Gewerbes. 1 Jahr lang machte ich Aufträge am Bau:
Trockenbau etc. Leider musste ich feststellen, dass ich dieser Arbeit
aufgrund einiger Verschleißerscheinungen körperlich nicht mehr gewachsen
war. In meiner schon lange bestehenden, bis dahin privaten Werkstatt
begann ich also auch Möbel herzustellen - und mit der Zeit in
bescheidenem Umfang auch Werbung dafür zu machen. Reichtümer konnte ich
auf dieses Weise nicht anhäufen, aber mich über Wasser halten und war
damit zufrieden.
Wie fast zu erwarten, nun ein freundlicher Brief der Handwerkskammer:
"Uns liegt ein Hinweis Vor ... Verdacht der unberechtigten Ausübung des
Schreinerhandwerks ... Handwerksordnung ...
Scharzarbeitsbekämpfungsgesetz ... Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
... Eintragung in die Handwerksrolle mit uns erörtern ... Bitte um
Stelungnahme bis ...".
Ich will jetzt hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der
Meisterpflicht in Deutschland lostreten. Für mich siehts einfach so aus:
Ich kann arbeiten, will arbeiten. Einstellen wird mich niemand. Mein
Pech ist, Fähigkeiten als Schreiner zu haben und nicht z.b. als
Finanzberater. Die Mittel, jetzt nochmal viel Geld und jede Menge Zeit
in einen Meisterbrief zu investieren, habe ich nicht. Also komme ich mit
der Handwerksordnung in Konflikt.
Meine Frage nun: Bestehen Möglichkeiten, meine Tätigkeit zu legalisieren?
Es gibt eine Ausnahnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
nach §8 der Handwerksordung. Hat jemand damit Erfahrung?
Es gäbe in meinem Freundeskreis auch einige Schreinermeister, im
Angestelltenverhältnis und selbständig, die mir evtl. helfen würden:
Teilhaber / Mitinhaber in meinem Betrieb? Welche Möglichkeiten seht Ihr?
Gruß Reimund