Marc Bauer
vor 15 Jahren
Hallo,
congstar (D1) gibt laut AGB nur Karten an Privatpersonen. Der Grund
ist
verständlich: Geschäftsleute sollen nicht zu dem Billigableger von D1
abwandern. Ein weiterer Grund: gewerblich arbeitende Kunden haben
Anspruch auf eine Papier-Rechnung (PDF-Rechnung kann vom FA als
ungültig
zurückgewiesen werden), das kostet Congstar Geld, das wollen die
nicht.
Meine Frage: wenn ich doch Congstar nehme, erhalte ich bei Überweisung
von 15 Eur vom Bankkonto eine Rechnung auf meinen Namen zum download
wie
schon bei Erwerb der Congstar-Karte? Hat jmd hier schon Erfahrung
damit?
- Weiss jmd ob das FA "mit Freude" die Congstar-Rechnung ABerkennt (!)
weil diese wissen, dass jede Congstar-Rechnung eine PDF-Rechnung
gewesen
sein muss WEIL eben congstar ja NUR PDF-Rechnungen ausstellt, siehe
AGB
von Congstar.
Gruss
Marc
congstar (D1) gibt laut AGB nur Karten an Privatpersonen. Der Grund
ist
verständlich: Geschäftsleute sollen nicht zu dem Billigableger von D1
abwandern. Ein weiterer Grund: gewerblich arbeitende Kunden haben
Anspruch auf eine Papier-Rechnung (PDF-Rechnung kann vom FA als
ungültig
zurückgewiesen werden), das kostet Congstar Geld, das wollen die
nicht.
Meine Frage: wenn ich doch Congstar nehme, erhalte ich bei Überweisung
von 15 Eur vom Bankkonto eine Rechnung auf meinen Namen zum download
wie
schon bei Erwerb der Congstar-Karte? Hat jmd hier schon Erfahrung
damit?
- Weiss jmd ob das FA "mit Freude" die Congstar-Rechnung ABerkennt (!)
weil diese wissen, dass jede Congstar-Rechnung eine PDF-Rechnung
gewesen
sein muss WEIL eben congstar ja NUR PDF-Rechnungen ausstellt, siehe
AGB
von Congstar.
Gruss
Marc