Discussion:
congstar nimmt nur Privatpersonen ohne gewerbliche Zwecke
(zu alt für eine Antwort)
Marc Bauer
vor 15 Jahren
Permalink
Hallo,
congstar (D1) gibt laut AGB nur Karten an Privatpersonen. Der Grund
ist
verständlich: Geschäftsleute sollen nicht zu dem Billigableger von D1
abwandern. Ein weiterer Grund: gewerblich arbeitende Kunden haben
Anspruch auf eine Papier-Rechnung (PDF-Rechnung kann vom FA als
ungültig
zurückgewiesen werden), das kostet Congstar Geld, das wollen die
nicht.
Meine Frage: wenn ich doch Congstar nehme, erhalte ich bei Überweisung
von 15 Eur vom Bankkonto eine Rechnung auf meinen Namen zum download
wie
schon bei Erwerb der Congstar-Karte? Hat jmd hier schon Erfahrung
damit?
- Weiss jmd ob das FA "mit Freude" die Congstar-Rechnung ABerkennt (!)
weil diese wissen, dass jede Congstar-Rechnung eine PDF-Rechnung
gewesen
sein muss WEIL eben congstar ja NUR PDF-Rechnungen ausstellt, siehe
AGB
von Congstar.

Gruss
Marc
Dirk Ruth
vor 15 Jahren
Permalink
Marc Bauerschrieb:
"
...
Meine Frage: Wenn congstar das so in seine AGB schreibt, warum willst
du dann trotzdem mit aller Macht diese Bedingungen nicht anerkennen?
Sind die Dollarzeichen so groß?

Dirk
Marc Haber
vor 15 Jahren
Permalink
Dein Artikel ist extrem schlecht lesbar, seit wann produziert Knode
denn so einen Bockmist?
Post by Marc Bauer
congstar (D1) gibt laut AGB nur Karten an Privatpersonen. Der Grund
ist
verständlich: Geschäftsleute sollen nicht zu dem Billigableger von D1
abwandern. Ein weiterer Grund: gewerblich arbeitende Kunden haben
Anspruch auf eine Papier-Rechnung (PDF-Rechnung kann vom FA als
ungültig
zurückgewiesen werden), das kostet Congstar Geld, das wollen die
nicht.
§ 368 BGB gilt auch für Privatpersonen.

Und - so weit ich weiß - kann das Finanzamt eine nicht signierte
elektronische Rechnung für den Vorsteuerabzug ablehnen, aber nicht für
das Ansetzen als Betriebskosten.
Post by Marc Bauer
Meine Frage: wenn ich doch Congstar nehme, erhalte ich bei Überweisung
von 15 Eur vom Bankkonto eine Rechnung auf meinen Namen zum download
wie
schon bei Erwerb der Congstar-Karte?
Bei Congstar Prepaid bekommst Du gar nichts. Congstar Postpaid stellt
iirc PDF-Rechnungen aus.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Michael Holzt
vor 15 Jahren
Permalink
Post by Marc Haber
Ein weiterer Grund: gewerblich arbeitende Kunden haben Anspruch auf eine
Papier-Rechnung (PDF-Rechnung kann vom FA als ungültig zurückgewiesen
werden), das kostet Congstar Geld, das wollen die nicht.
§ 368 BGB gilt auch für Privatpersonen.
Eine Quittung ist keine Rechnung. Zudem geht es wohl auch nicht um eine
Rechnung an und für sich (da akzeptiert das Finanzamt sehr wohl auch PDF)
sondern um eine Rechnung die den Anforderungen des UStG genügt und somit
zur Geltendmachung der Vorsteuer berechtigt (da ist ein PDF ohne Signatur
nicht zulässig). Und eine Pflicht zur Ausstellung einer solchen Rechnung
gibt es gemäß eben UStG (nur) gegenüber gewerblichen Kunden.
Post by Marc Haber
Und - so weit ich weiß - kann das Finanzamt eine nicht signierte
elektronische Rechnung für den Vorsteuerabzug ablehnen, aber nicht für
das Ansetzen als Betriebskosten.
Korrekt.
--
"And guess what software Osama Bin Laden uses on his laptop? [...] Osama uses
Linux because he knows [it is] designed to counterfeit DVDs, circumventing
the Digital Millenium Copyright Act, and defraud companies like Disney."
-- http://www.shelleytherepublican.com
Marc Haber
vor 15 Jahren
Permalink
Post by Michael Holzt
Post by Marc Haber
Und - so weit ich weiß - kann das Finanzamt eine nicht signierte
elektronische Rechnung für den Vorsteuerabzug ablehnen, aber nicht für
das Ansetzen als Betriebskosten.
Korrekt.
Sprich, das ist dann halt keine sofort ziehbare Vorsteuer, sondern
Betriebskosten? Oder kann man nur den Nettobetrag als Betriebskosten
geltend machen?

Grüße
Marc
--
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Michael Holzt
vor 15 Jahren
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Post by Marc Haber
Post by Michael Holzt
Post by Marc Haber
Und - so weit ich weiß - kann das Finanzamt eine nicht signierte
elektronische Rechnung für den Vorsteuerabzug ablehnen, aber nicht für
das Ansetzen als Betriebskosten.
Korrekt.
Sprich, das ist dann halt keine sofort ziehbare Vorsteuer, sondern
Betriebskosten?
Es sind dann Betriebskosten in voller Höhe. Die Formulierung "sofort
ziehbar" verstehe ich nicht ganz, denn bei dieser Konstellation bekommt
man die Umsatzsteuer auch nicht später wieder.
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