Discussion:
Gewerbe aufgeben ohne Steuern nachzuzahlen
(zu alt für eine Antwort)
Stephan Koser
2003-10-23 08:50:22 UTC
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Hallo,

ich habe seit 11 Jahren ein Gewerbe, das mehr oder weniger so nebenher
läuft. Mal mache ich Gewinn, mal Verlust.
Mit der letzten Steuerabrechnung kam nun ein Brief mit, dass kein
Totalgewinn ersichtlich ist. Sprich: die meinen es sei Liebhaberei.

Wenn ich also nichts Gegenteiliges nachweisen kann, können die Verluste
nicht mehr anerkannt bzw. müssen rückgängig gemacht werden.

Ich habe schon seit ein paar Jahren immer wieder vorgehabt, das Gewerbe
abzumelden - irgendwie lies ich es dann doch immer weiterlaufen.
Jetzt befürchte ich, dass ich evtl. Steuern nachzahlen muss.

Meine Frage also: Wie kann ich das Gewerbe abmelden, ohne Steuern nachzahlen
zu müssen. Geht das einfach so durch abmelden, oder kommt dann nochmal eine
Nachprüfung?

Kann mir jemand einen Rat geben?
--
Ciao Stephan...
Martin Hentrich
2003-10-23 09:29:38 UTC
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Post by Stephan Koser
Mit der letzten Steuerabrechnung kam nun ein Brief mit, dass kein
Totalgewinn ersichtlich ist. Sprich: die meinen es sei Liebhaberei.
Nein, sie haben aber eine berechtigte vermutung, die du jedoch
entkräften kannst, indem du deine Gewinnerzielungs*absicht* belegst.

Was dazu nötig ist, kannst nur du wissen, du schreibst ja nicht einmal,
was du eigentlich als Gewerbe gemacht hast.
Post by Stephan Koser
Wenn ich also nichts Gegenteiliges nachweisen kann, können die Verluste
nicht mehr anerkannt bzw. müssen rückgängig gemacht werden.
Ich habe schon seit ein paar Jahren immer wieder vorgehabt, das Gewerbe
abzumelden - irgendwie lies ich es dann doch immer weiterlaufen.
Jetzt befürchte ich, dass ich evtl. Steuern nachzahlen muss.
Das kann durchaus hart werden.
Post by Stephan Koser
Meine Frage also: Wie kann ich das Gewerbe abmelden, ohne Steuern nachzahlen
zu müssen. Geht das einfach so durch abmelden, oder kommt dann nochmal eine
Nachprüfung?
Nun, jetzt ist das Kind im Brunnen. War eben deine Schlafmützigkeit.
Fehlte wohl in der Tat der unternehmerische Weitblick... ;-)
Post by Stephan Koser
Kann mir jemand einen Rat geben?
Das gespräch mit dem FA suchen. Gewinnerzielungs*absicht* nachweisen.
Gewerbe abmelden.

Es steht dir natürlich frei, den Rat eines Steuerberaters zu suchen.

Martin
--
"Das Usenet ist prinzipiell ein recht lustiger Haufen, machmal ein
lustiger Haufen kleinkarierter, besserwissender und arroganter
Arschlöcher, aber doch immer irgendwie lustig." (Oliver C. Thornton)
Hans-Peter Popowski
2003-10-23 13:14:36 UTC
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"Stephan Koser" <no-skoser-***@web.de> schrieb im Newsbeitrag news:bn84ok$thl9c$***@ID-74774.news.uni-berlin.de...

Hallo Stefan,
Post by Stephan Koser
ich habe seit 11 Jahren ein Gewerbe, das mehr oder weniger so nebenher
läuft. Mal mache ich Gewinn, mal Verlust.
Mit der letzten Steuerabrechnung kam nun ein Brief mit, dass kein
Totalgewinn ersichtlich ist. Sprich: die meinen es sei Liebhaberei.
hast Du auch schon einmal nachgerechnet? 11 Jahre sind immerhin 11
Steuererklärungen, und einen Totalverlust errechnet man nicht aus der
Summe der Verluste und Gewinne, da gehört noch einiges mehr dazu (sofern
vorhanden), nämlich die Auflösungsbilanz. Jeder denkt, er kann einfach
so ein Gewerbe abmelden und es hat sich, nein so ist es nicht, es könnte
ja noch Vermögen (sprich Waren und Anlagegüter) vorhanden sein; und erst
nach dr Auflösungsbilanz kann man einen "Totalverlust" feststellen.
Post by Stephan Koser
Wenn ich also nichts Gegenteiliges nachweisen kann, können die
Verluste nicht mehr anerkannt bzw. müssen rückgängig gemacht werden.
Soweit die Steuerbescheide nicht rechtskräftig sind, werden sie
rückgängig gemacht.
Nur was wird mit möglichen Gewinnen? Ach so, die werden der Privatsphäre
zugerechnet, da Liebhaberei, hmm, da könnte man doch .... ;-))
Post by Stephan Koser
Ich habe schon seit ein paar Jahren immer wieder vorgehabt, das
Gewerbe abzumelden - irgendwie lies ich es dann doch immer
weiterlaufen.
Jetzt befürchte ich, dass ich evtl. Steuern nachzahlen muss.
Die Furcht ist kohärent, vor allem, wenn man weiß, wieviel man Steuern
"gespart" hat und dann noch ein halbes % Zinsen je Monat, das leppert
sich, sprach der Finanzminister. ;-))
Post by Stephan Koser
Meine Frage also: Wie kann ich das Gewerbe abmelden, ohne Steuern
nachzahlen zu müssen. Geht das einfach so durch abmelden, oder
kommt dann nochmal eine Nachprüfung?
Wenn das FA schon festgestellt hat, dass Dir die Gewinnerzielungsabsicht
fehlt, dann bleibt es nun an Dir zu beweisen, dass dies nicht so stimmt
oder dies nur auf Grund bestimmter Kalamitäten (glaubhaft gemachter)
unabwendbar war, aber durch bestimmte kaufmännische (unternehmerische)
Handlungen sich dies in Bälde in Richtung eine Totalgewinnes ändern wird
(auch glaubhaft machend).
Aber wie man das am geschicktesten anstellt, das kann nur der wissen,
der *alle* Verhältnisse und Zahlen ganz genau kennt um darauf seine
Argumentation aufbauen zu können (und Du weißt wer das ist?).

Oder als Alternative: "in den sauren Apfel beißen".
Post by Stephan Koser
Kann mir jemand einen Rat geben?
Naja, wenn man das als Rat bezeichnen kann? Aber es war zumindest ein
Ansatz. ;-))
Mit ein paar mehr Informationen hättest Du vielleicht ein paar bessere
Auskünfte oder schlechtere Bemerkungen zu lesen bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Martin Schoenbeck
2003-10-23 16:12:20 UTC
Permalink
Hallo Hans-Peter,
Post by Hans-Peter Popowski
Wenn das FA schon festgestellt hat, dass Dir die Gewinnerzielungsabsicht
fehlt, dann bleibt es nun an Dir zu beweisen, dass dies nicht so stimmt
oder dies nur auf Grund bestimmter Kalamitäten (glaubhaft gemachter)
unabwendbar war, aber durch bestimmte kaufmännische (unternehmerische)
Handlungen sich dies in Bälde in Richtung eine Totalgewinnes ändern wird
(auch glaubhaft machend).
Letzteres ist aber nicht zwingend. Es gibt bestimmt viele, die vor elf
Jahren angefangen haben, und inzwischen einen Totalverlust hingelegt
haben, oft auch unter dem säckeweisen Verlust von bereits versteuertem
Geld. Allerdings sollte er dann seine Gewinnerzielungsabsicht schon
recht gut plausibel machen können.
Post by Hans-Peter Popowski
Mit ein paar mehr Informationen hättest Du vielleicht ein paar bessere
Auskünfte oder schlechtere Bemerkungen zu lesen bekommen.
In der Tat.

Gruß Martin
--
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Ronald Kaiser
2003-10-24 08:22:50 UTC
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x-no-archive: yes
Post by Stephan Koser
Meine Frage also: Wie kann ich das Gewerbe abmelden, ohne Steuern nachzahlen
zu müssen. Geht das einfach so durch abmelden, oder kommt dann nochmal eine
Nachprüfung?
Kann mir jemand einen Rat geben?
Ich kann einfach nicht verstehen, wie man als Selbständiger ein Geschäft
zu führen meint, ohne die Begleitung eines Steuerberaters. Damit meine
ich einen Berater, der sich vor allem auf Selbständige und noch besser
in bestimmten Branchengruppen verschrieben hat und nicht einen
Buchhalter, der Dir einmal im Jahr die Zahlen zusammenrechnet. Ich kann
Dir nur raten, Dir im Gespräch mit anderen Selbständigen aus Deiner
Branche einen engagierten Vollprofi zu ermitteln, der Dir da raushilft.
Und der führt ddann das Gespräch mit dem FA und _nicht_ Du.
Peter Zimmermann
2003-10-24 12:04:39 UTC
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Post by Ronald Kaiser
Ich kann einfach nicht verstehen, wie man als Selbständiger ein Geschäft
zu führen meint, ohne die Begleitung eines Steuerberaters. Damit meine
ich einen Berater, der sich vor allem auf Selbständige und noch besser
in bestimmten Branchengruppen verschrieben hat und nicht einen
Buchhalter, der Dir einmal im Jahr die Zahlen zusammenrechnet.
Wenn jemand nach der eigenen Entscheidung zur Selbständigkeit einen Berater
braucht, der ihm sagt, dass mit der Selbständigkeit im Normalfall eine
Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist, ist's aber traurig - in die Metro
kommt man auch anders ..

Im vorliegenden Fall geht's doch nur darum, dass über die Jahre die
*Gewinnerzielungsabsicht* scheinbar verloren ging, jedenfalls für's FA.
Die Betonung liegt auf *Absicht*, ob tatsächlich Gewinne erwirtschaftet
werden ist überhaupt nicht relevant. Wenn Du davon leben kannst, kannst Du
(steuerlich) Verluste einfahren, bis an's Ende Deiner Tage. Für die
*Gewinnminimierung* ist dann allerdings der *Buchhalter* empfehlenswert.
Post by Ronald Kaiser
Ich kann
Dir nur raten, Dir im Gespräch mit anderen Selbständigen aus Deiner
Branche einen engagierten Vollprofi zu ermitteln, der Dir da raushilft.
Und der führt ddann das Gespräch mit dem FA und _nicht_ Du.
Mumpitz!
Nur der Fragesteller kann es, denn *nur* er kennt seine Situation und die
Fakten. Wenn nicht in der Vergangenheit durch Schlafmützigkeit die Wege
verbaut wurden, sollte es gelingen, mit etwas 'Schmus' zunächst die Karre
aus dem Dreck zu ziehen - und die *Gewinnerzielungsabsicht* glaubhaft
hervorzukehren. Kostet allerdings mal ein Wochenende oder zwei, um ein paar
vernünftige Zeilen auf's Papier zu kriegen. Ob er dann (etwas später) das
Gewerbe runterfährt, oder evtl. doch weitermacht, hängt wiederum von den
Fakten ab.

Peter
Ronald Kaiser
2003-10-24 18:41:40 UTC
Permalink
Post by Peter Zimmermann
Post by Ronald Kaiser
Ich kann einfach nicht verstehen, wie man als Selbständiger ein Geschäft
zu führen meint, ohne die Begleitung eines Steuerberaters. Damit meine
ich einen Berater, der sich vor allem auf Selbständige und noch besser
in bestimmten Branchengruppen verschrieben hat und nicht einen
Buchhalter, der Dir einmal im Jahr die Zahlen zusammenrechnet.
Wenn jemand nach der eigenen Entscheidung zur Selbständigkeit einen Berater
braucht, der ihm sagt, dass mit der Selbständigkeit im Normalfall eine
Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist, ist's aber traurig
Diese Abfälligkeiten sind wohl unangebracht
Post by Peter Zimmermann
Post by Ronald Kaiser
Ich kann
Dir nur raten, Dir im Gespräch mit anderen Selbständigen aus Deiner
Branche einen engagierten Vollprofi zu ermitteln, der Dir da raushilft.
Und der führt ddann das Gespräch mit dem FA und _nicht_ Du.
Mumpitz!
Nur der Fragesteller kann es, denn *nur* er kennt seine Situation und die
Fakten.
du hast wie viele andere selbständige die Funktion eines Steuerberaters
nicht richtig verstanden. Ein SB übersetzt das rohmaterial eines
Klienten in die richtige Sprache. Ein Anruf des SB beim FA genügt oft,
um mit den richtigen Wörtern die Dinge ins Lot zu bringen.
Peter Zimmermann
2003-10-25 00:28:03 UTC
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Post by Ronald Kaiser
du hast wie viele andere selbständige die Funktion eines Steuerberaters
nicht richtig verstanden. Ein SB übersetzt das rohmaterial eines
Klienten in die richtige Sprache.
Ja, in Zahlen!
Deshalb kann er ja auch nicht die Unternehmensziele und -erwartungen sowie
die persönliche Situation des Unternehmers vortragen. Er kann lediglich die
steuerlichen Aspekte ins rechte Licht setzen, wenn er halbwegs gut ist.
Hier ging es aber darum, dass möglicherweise die *Gewinnerzielungsabsicht*
ein wenig erneuert werden sollte - und dazu taugt nunmal der SB nicht
unbedingt, denn es ist ein wenig Phantasie angesagt, um den jeweiligen
Sachbearbeiter zu überzeugen.
Aber Du hast Recht, nach 38 Jahren Selbständigkeit lerne ich gerne noch
etwas dazu ..

Peter

Frank Hucklenbroich
2003-10-24 12:51:27 UTC
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Post by Ronald Kaiser
Ich kann einfach nicht verstehen, wie man als Selbständiger ein Geschäft
zu führen meint, ohne die Begleitung eines Steuerberaters. Damit meine
ich einen Berater, der sich vor allem auf Selbständige und noch besser
in bestimmten Branchengruppen verschrieben hat und nicht einen
Buchhalter, der Dir einmal im Jahr die Zahlen zusammenrechnet.
Nun ja, er schrieb von einen Gewerbe das "nebenher" lief. Je nach
Umsatzhöhe lohnt sich da nicht unbedingt ein Steuerberater.

Kleines Beispiel: Ich habe vor ein paar Jahren mit ein paar Freunden
zusammen in einer Band Musik gemacht. Da wir auch eigene CD's verkaufen
wollten und teilweise Auftritte für städtische Einrichtungen machten (die
eine "ordentliche" Rechnung brauchen) haben wir das ganze auch als Gewerbe
aufgezogen (als GbR).

Einen Steuerberater haben wir nur für die erste GuV hinzugezogen. Danach
eben ganz analog weitergemacht.

Übrigens steht bei solchen Projekten ja am Anfang auch immer der Vorwurf
der "Liebhaberei" im Raum (und auf den Steuerbescheiden steht auch explizit
drauf, daß die "unter Vorbehalt" sind). Bei uns hat man das aber schon im
3. Jahr fallen gelassen (da kam dann ein Schrieb, daß das ganze jetzt
anerkannt ist) - obwohl wir keine großen Gewinne gemacht haben, aber da der
Umsatz tendenziell stieg und eine Geschäftstätigkeit zu erkennen war
reichte das aus, obwohl auch im 3. Jahr in der GuV unterm Strich noch ein
Verlust war (weil eben die Einnahmen in Equipment investiert wurden).

Wieso sowas allerdings 11 Jahre lang in der Schwebe sein kann ist mir auch
einigermaßen rätselhaft.

Viele Grüße,

Frank
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