Stephan Koser
2003-10-23 08:50:22 UTC
Hallo,
ich habe seit 11 Jahren ein Gewerbe, das mehr oder weniger so nebenher
läuft. Mal mache ich Gewinn, mal Verlust.
Mit der letzten Steuerabrechnung kam nun ein Brief mit, dass kein
Totalgewinn ersichtlich ist. Sprich: die meinen es sei Liebhaberei.
Wenn ich also nichts Gegenteiliges nachweisen kann, können die Verluste
nicht mehr anerkannt bzw. müssen rückgängig gemacht werden.
Ich habe schon seit ein paar Jahren immer wieder vorgehabt, das Gewerbe
abzumelden - irgendwie lies ich es dann doch immer weiterlaufen.
Jetzt befürchte ich, dass ich evtl. Steuern nachzahlen muss.
Meine Frage also: Wie kann ich das Gewerbe abmelden, ohne Steuern nachzahlen
zu müssen. Geht das einfach so durch abmelden, oder kommt dann nochmal eine
Nachprüfung?
Kann mir jemand einen Rat geben?
ich habe seit 11 Jahren ein Gewerbe, das mehr oder weniger so nebenher
läuft. Mal mache ich Gewinn, mal Verlust.
Mit der letzten Steuerabrechnung kam nun ein Brief mit, dass kein
Totalgewinn ersichtlich ist. Sprich: die meinen es sei Liebhaberei.
Wenn ich also nichts Gegenteiliges nachweisen kann, können die Verluste
nicht mehr anerkannt bzw. müssen rückgängig gemacht werden.
Ich habe schon seit ein paar Jahren immer wieder vorgehabt, das Gewerbe
abzumelden - irgendwie lies ich es dann doch immer weiterlaufen.
Jetzt befürchte ich, dass ich evtl. Steuern nachzahlen muss.
Meine Frage also: Wie kann ich das Gewerbe abmelden, ohne Steuern nachzahlen
zu müssen. Geht das einfach so durch abmelden, oder kommt dann nochmal eine
Nachprüfung?
Kann mir jemand einen Rat geben?
--
Ciao Stephan...
Ciao Stephan...