Discussion:
Gewerbe vs.
(zu alt für eine Antwort)
Magda Muskala
2006-11-15 13:10:29 UTC
Permalink
Hallo,

ich bin eine Studentin. Ich bekomme kein BaFög und nebenjobbe damit
ich mein Studium finanzieren kann.
Ich habe mit dem Lohnsteuerkarte gearbeitet, allerdings würde es
anscheinend für mich besser selbständig zu werden.

Ich beschäftige mich meistens mit der Webprogrammierung.

Ich weiss, dass die Frage schon beantwortet wurde, allerdings weiss ich
aber noch nicht genau, was ich wählen soll.

Ich überlege mir, ob es besser wäre auf freiberuflicher Ebene zu
arbeiten oder ein Gewerbe anzumelden.

Wie sieht das genau mit dem Steuer aus?
Soviel ich weiss, muss der Freiberufler die Abrechnung jedes Monat
machen, wobei der Gewerbevertriebler hat der Wahl, und wenn die
Einkommen niedrig sind, dann kann er das z.B. 2 mal pro Jahr machen.

Was muss man dann in beiden Fällen zahlen?
Beim Gewerbe kann man den MwSt. vom dem 'Kunde' bekommen und dann
Zahlen.
Ist es auch beim Freiberufler so?
Wie sieht es mit dem Umsatz- und Gewerbesteuer aus?
Welche kosten kommen in beiden Fällen noch dazu?

Werde mich auf Eure Antworten freuen.

MFG
M. Muskala
Michael Holzt
2006-11-15 13:31:34 UTC
Permalink
Post by Magda Muskala
ich bin eine Studentin. Ich bekomme kein BaFög und nebenjobbe damit
ich mein Studium finanzieren kann.
Findest Du "nebenjobbe" nicht eine üble Sprachvergewaltigung?
Post by Magda Muskala
Ich überlege mir, ob es besser wäre auf freiberuflicher Ebene zu
arbeiten oder ein Gewerbe anzumelden.
Es stellt sich die Frage, ob Du überhaupt eine Wahl hast. Ich
zitiere aus http://www.ratgeber-e-lancer.de/020103.html:

| Web- und Screen-Designer, die kommerzielle Web-Sites oder
| Programme einfach nur gut (aber ohne künstlerischen Anspruch)
| gestalten, werden von den Finanzämtern durchweg als
| Gewerbetreibende behandelt.

Ansonsten ist der Status des Freiberuflers immer vorteilhafter.
Post by Magda Muskala
Soviel ich weiss, muss der Freiberufler die Abrechnung jedes Monat
machen, wobei der Gewerbevertriebler hat der Wahl, und wenn die
Einkommen niedrig sind, dann kann er das z.B. 2 mal pro Jahr machen.
Nein. Ein Freiberufler braucht keine Gewerbesteuer zahlen und wird
nicht Zwangsmitglied bei der IHK. Andere Regelungen wie Umsatzsteuer
und Einkommensteuer sind gleich.
Post by Magda Muskala
Beim Gewerbe kann man den MwSt. vom dem 'Kunde' bekommen und dann
Zahlen.
Wer sich nicht auf Basis der Kleinunternehmerregelung hat befreien
lassen, muss sogar dem Kunden Mehrwertsteuer berechnen. Davon hast
Du aber nichts, denn die mußt Du dann auch ans Finanzamt abführen.
Und zwar monatlich. Dafür kannst Du die Vorsteuer auf von Dir
gekaufte Betriebsmittel zurückbekommen. Es ist die Frage, ob bei
Dir soviel anfällt.
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Lutz Schulze
2006-11-15 13:47:59 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Nein. Ein Freiberufler braucht keine Gewerbesteuer zahlen
Stimmt. Sie kann aber mit der Einkommenssteuerschuld fast 1:1 verrechnet
werden. Und: der Bürgermeister grüßt den Gewerbetreibenden freundlich ;-)

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Kostenloser SNMP-Monitor für Windows: http://www.snmpview.de
Matthias Koehler
2006-11-15 14:37:34 UTC
Permalink
[Lutz:]
Sie kann aber mit der Einkommenssteuerschuld fast 1:1 verrechnet werden.
Ich staune, dass immer wieder diese pauschale Aussage gebracht wird. Keine
Ahnung, ob es rechnerisch möglich ist, dass es Leute gibt, bei denen das so
ist. Wenn, dann eher bei Betrieben, die knapp über dem Freibetrag liegen und
in Regionen mit niedrigem Hebesatz sitzen.

In meinem konkreten Fall reduziert sich die Gewerbesteuer durch die 1,8fache
Anrechung des Gewerbesteuer-Messbetrages bei der Einkommenssteuer um etwa
ein Drittel. Also nicht um die Hälfte und erst recht nicht um 100 Prozent.
Die Gewerbesteuer ist und bleibt ein ziemlich großer Batzen.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Lutz Schulze
2006-11-15 15:28:29 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
[Lutz:]
Sie kann aber mit der Einkommenssteuerschuld fast 1:1 verrechnet werden.
Ich staune, dass immer wieder diese pauschale Aussage gebracht wird. Keine
Ahnung, ob es rechnerisch möglich ist, dass es Leute gibt, bei denen das so
ist. Wenn, dann eher bei Betrieben, die knapp über dem Freibetrag liegen
Das soll davon ziemlich unabhängig sein.
Post by Matthias Koehler
und in Regionen mit niedrigem Hebesatz sitzen.
Bei 340% soll es wohl aufgehen. Hier sind es 370, das ändert aber nicht
allzuviel.
Post by Matthias Koehler
In meinem konkreten Fall reduziert sich die Gewerbesteuer durch die 1,8fache
Anrechung des Gewerbesteuer-Messbetrages bei der Einkommenssteuer um etwa
ein Drittel. Also nicht um die Hälfte und erst recht nicht um 100 Prozent.
Die Gewerbesteuer ist und bleibt ein ziemlich großer Batzen.
Kann ich so nicht bestätigen, siehe auch Antwort auf Martin. Bei höheren
Hebesätzen kenne ich die Auswirkungen aber nicht genauer.

Lutz
--
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Lutz Schulze
2006-11-15 15:45:36 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Matthias Koehler
[Lutz:]
Sie kann aber mit der Einkommenssteuerschuld fast 1:1 verrechnet werden.
Ich staune, dass immer wieder diese pauschale Aussage gebracht wird. Keine
Ahnung, ob es rechnerisch möglich ist, dass es Leute gibt, bei denen das so
ist. Wenn, dann eher bei Betrieben, die knapp über dem Freibetrag liegen
Das soll davon ziemlich unabhängig sein.
Post by Matthias Koehler
und in Regionen mit niedrigem Hebesatz sitzen.
Bei 340% soll es wohl aufgehen. Hier sind es 370, das ändert aber nicht
allzuviel.
Post by Matthias Koehler
In meinem konkreten Fall reduziert sich die Gewerbesteuer durch die 1,8fache
Anrechung des Gewerbesteuer-Messbetrages bei der Einkommenssteuer um etwa
ein Drittel.
Vielleicht noch zur Erhellung: du zahlst auf den Gewinn die Gewerbesteuer
(je nach Hebesatz ca. das 3,5 bis 5,x fache des Messbetrages).

Diese Gewerbesteuer mindert aber gleichzeitig mit 5/6 deinen Gewinn. Du
versteuerst dann also für die Einkommenssteuer im Vergleich weniger als der
vergleichbare Freiberufler und ziehst dann _zusätzlich_ von der errechneten
Einkommenssteuer das 1,8 fache des Messbetrages ab. Die Gewerbesteuer wirkt
sich also doppelt auf die Einkommenssteuer aus.

Lutz
--
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Matthias Koehler
2006-11-15 17:16:27 UTC
Permalink
[Lutz:]
Post by Lutz Schulze
Vielleicht noch zur Erhellung: du zahlst auf den Gewinn die Gewerbesteuer
(je nach Hebesatz ca. das 3,5 bis 5,x fache des Messbetrages).
Diese Gewerbesteuer mindert aber gleichzeitig mit 5/6 deinen Gewinn.
Warum nur zu fünf Sechsteln?
Post by Lutz Schulze
Du versteuerst dann also für die Einkommenssteuer im Vergleich weniger als der
vergleichbare Freiberufler und ziehst dann _zusätzlich_ von der errechneten
Einkommenssteuer das 1,8 fache des Messbetrages ab. Die Gewerbesteuer wirkt
sich also doppelt auf die Einkommenssteuer aus.
Rechnen wir doch mal ein Beispiel durch. Verglichen werden soll ein
Gewerbetreibender mit einem Freiberufler. Beide haben ein Ergebnis ihrer
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 105.000 EUR. Da ist jetzt beim
Gewerbetreibenden die Betriebsausgabe "Gewerbesteuer" noch nicht drin
enthalten.

Der Gewerbesteuer-Messbetrag beträgt bei diesem Gewerbeertrag 2.600 EUR. Nun
nehmen wir mal an, der Gewerbetreibende wohnt in Berlin, dort gilt ein
Hebesatz von 410 Prozent. Er zahlt also 10.660 EUR Gewerbesteuer. Das ist
für ihn eine Betriebsausgabe, also bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von
94.340 EUR übrig. Darauf zahlt der Gewerbetreibende 33.452 EUR
Einkommenssteuer incl. Solidarzuschlag. Von diesem Betrag wird das 1,8fache
des Gewerbesteuer-Messbetrages abgezogen. Das sind 4.680 EUR, bleibt also
eine Einkommenssteuer von 28.772 EUR.

Der Gewerbetreibende behält von seinen 105.000 EUR insgesamt 65.568 EUR
übrig. Und nun schauen wir mal, ich bin selbst ganz gespannt, wie sich das
beim Freiberufler verhält:

Dieser versteuert seine 105.000 EUR und zahlt darauf 38.176 EUR
Einkommenssteuer incl. Solidarzuschlag. Ihm bleiben also unter dem Strich
66.824 EUR.

Die Differenz zwischen dem Freiberufler und dem Gewerbetreibenden beträgt
somit 1.256 EUR. Ich möchte nun nicht beurteilen, ob das viel oder wenig
ist, aber man kann davon etliche Male lecker essen gehen.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Lutz Schulze
2006-11-15 17:44:51 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
[Lutz:]
Post by Lutz Schulze
Vielleicht noch zur Erhellung: du zahlst auf den Gewinn die Gewerbesteuer
(je nach Hebesatz ca. das 3,5 bis 5,x fache des Messbetrages).
Diese Gewerbesteuer mindert aber gleichzeitig mit 5/6 deinen Gewinn.
Warum nur zu fünf Sechsteln?
Das ist eine Rekursion. Die Gewerbesteuer mindert ihre eigene
Bemessungsgrundlage, deshalb kann man sie nicht mehr voll mindernd ansetzen.
Die 5/6 sind wohl eine praktische Näherung.
Post by Matthias Koehler
Post by Lutz Schulze
Du versteuerst dann also für die Einkommenssteuer im Vergleich weniger als der
vergleichbare Freiberufler und ziehst dann _zusätzlich_ von der errechneten
Einkommenssteuer das 1,8 fache des Messbetrages ab. Die Gewerbesteuer wirkt
sich also doppelt auf die Einkommenssteuer aus.
Rechnen wir doch mal ein Beispiel durch. Verglichen werden soll ein
Gewerbetreibender mit einem Freiberufler. Beide haben ein Ergebnis ihrer
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 105.000 EUR. Da ist jetzt beim
Gewerbetreibenden die Betriebsausgabe "Gewerbesteuer" noch nicht drin
enthalten.
Der Gewerbesteuer-Messbetrag beträgt bei diesem Gewerbeertrag 2.600 EUR.
Habe ich jetzt nicht genau nachgerechnet, kommt aber etwa hin.
Post by Matthias Koehler
Nun
nehmen wir mal an, der Gewerbetreibende wohnt in Berlin, dort gilt ein
Hebesatz von 410 Prozent. Er zahlt also 10.660 EUR Gewerbesteuer.
So ist es.
Post by Matthias Koehler
Das ist
für ihn eine Betriebsausgabe, also bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von
94.340 EUR übrig.
Nein, etwas mehr (diese 5/6 werden abgezogen).
Post by Matthias Koehler
Darauf zahlt der Gewerbetreibende 33.452 EUR
Einkommenssteuer incl. Solidarzuschlag. Von diesem Betrag wird das 1,8fache
des Gewerbesteuer-Messbetrages abgezogen. Das sind 4.680 EUR, bleibt also
eine Einkommenssteuer von 28.772 EUR.
Der Gewerbetreibende behält von seinen 105.000 EUR insgesamt 65.568 EUR
übrig. Und nun schauen wir mal, ich bin selbst ganz gespannt, wie sich das
Dieser versteuert seine 105.000 EUR und zahlt darauf 38.176 EUR
Einkommenssteuer incl. Solidarzuschlag. Ihm bleiben also unter dem Strich
66.824 EUR.
Die Differenz zwischen dem Freiberufler und dem Gewerbetreibenden beträgt
somit 1.256 EUR. Ich möchte nun nicht beurteilen, ob das viel oder wenig
ist, aber man kann davon etliche Male lecker essen gehen.
Richtig, aber das war ja auch mit dem Hebesatz von 410% gerechnet. Bei 340%
oder so (man könnte es ausrechnen) soll es zu Null ausgehen. Und es sind
IMHO niemals 50% oder mehr der Gewerbesteuer, die man selbst trägt.

Die Gewerbesteuer war vor Jahren viel schlimmer, als man noch nichts
anrechnen konnte. Kenne ich aber nur vom Hörensagen.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen-auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
USB-Sensor spricht Klartext :http://www.messpc.de/sensor_alphanumerisch.php
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
Thomas Noll
2006-11-18 01:36:17 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Matthias Koehler
[Lutz:]
Post by Lutz Schulze
Vielleicht noch zur Erhellung: du zahlst auf den Gewinn die Gewerbesteuer
(je nach Hebesatz ca. das 3,5 bis 5,x fache des Messbetrages).
Diese Gewerbesteuer mindert aber gleichzeitig mit 5/6 deinen Gewinn.
Warum nur zu fünf Sechsteln?
Das ist eine Rekursion. Die Gewerbesteuer mindert ihre eigene
Bemessungsgrundlage, deshalb kann man sie nicht mehr voll mindernd ansetzen.
Die 5/6 sind wohl eine praktische Näherung.
Hmm. Dann zahle ich aber auch nur 5/6 meiner Gewerbesteuer ...
--
Thomas Noll email: -_tn_-@web.de
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
... wenigstens manchmal.
Harald Friis
2006-11-15 18:35:33 UTC
Permalink
"Matthias Koehler" <***@koehler-film.info> schrieb im Newsbeitrag news:C18109FB.4123A%***@koehler-film.info...

Hallo Matthias,

Bei deinem Beispiel betrug die Gewerbesteuer Euro 10.660 und davon
Post by Matthias Koehler
Die Differenz zwischen dem Freiberufler und dem
Gewerbetreibenden beträgt somit 1.256 EUR. Ich möchte nun nicht
beurteilen, ob das viel oder wenig ist, aber man kann davon
etliche Male lecker essen gehen.
(die Berechnung stimmt nicht ganz wegen der geminderten
Bemessungsgrundlage, wie Lutz schon erwähnte, ist aber tendenziell okay)

Wie aber verträgt sich die obige Rechnung mit:

[Zitat von dir, drei Stunden älter]
In meinem konkreten Fall reduziert sich die Gewerbesteuer durch
die 1,8fache Anrechung des Gewerbesteuer-Messbetrages bei der
Einkommenssteuer um etwa ein Drittel. Also nicht um die Hälfte
und erst recht nicht um 100 Prozent. Die Gewerbesteuer ist und
bleibt ein ziemlich großer Batzen.
[/Zitat]

1.256/10.660 sind demnach ca. 2/3, weil die Ersparnis ja nur 1/3
beträgt? Da habe ich in Mathe wohl doch nicht richtig aufgepasst ;-)

Gruß

Harald Friis
Matthias Koehler
2006-11-15 18:59:38 UTC
Permalink
[Harald:]
Post by Harald Friis
[Zitat von dir, drei Stunden älter]
In meinem konkreten Fall reduziert sich die Gewerbesteuer durch
die 1,8fache Anrechung des Gewerbesteuer-Messbetrages bei der
Einkommenssteuer um etwa ein Drittel. Also nicht um die Hälfte
und erst recht nicht um 100 Prozent. Die Gewerbesteuer ist und
bleibt ein ziemlich großer Batzen.
[/Zitat]
1.256/10.660 sind demnach ca. 2/3, weil die Ersparnis ja nur 1/3
beträgt? Da habe ich in Mathe wohl doch nicht richtig aufgepasst ;-)
Dabei hatte ich nicht berücksichtigt, dass ich ja die Gewerbesteuer zuvor
schon als Betriebsausgabe gebucht und damit mein zu versteuerndes Einkommen
gesenkt habe. Die Gewerbesteuer wirkt, wie Lutz schon schrieb, an zwei
verschiedenen Stellen. Aber das haben wir ja nun geklärt.

Insgesamt ist das aber auch mal wieder so eine Sache, wo man durchaus lachen
müsste, wenn es nicht so extrem traurig wäre, wie uns Bürokraten das Leben
mit immer komplizierteren Regeln erschweren. Da wird mit großem Aufwand eine
Steuer berechnet, so richtig schön mit Messbetrag und Hebesatz, und dann
kommt eine Regel, die vorgenannte Steuer zum großen Teil wieder aufhebt.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Lutz Schulze
2006-11-15 19:15:21 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
Insgesamt ist das aber auch mal wieder so eine Sache, wo man durchaus lachen
müsste, wenn es nicht so extrem traurig wäre, wie uns Bürokraten das Leben
mit immer komplizierteren Regeln erschweren. Da wird mit großem Aufwand eine
Steuer berechnet, so richtig schön mit Messbetrag und Hebesatz, und dann
kommt eine Regel, die vorgenannte Steuer zum großen Teil wieder aufhebt.
Da gebe ich dir unumwunden recht. Der Grund ist wohl, dass bei Wegfall der
Steuer die Finanzierung der Gemeinden nicht mehr abgedeckt ist. Da fehlen
wohl bisher brauchbare Alternativen.

Es gibt auch noch einen anderen Aspekt: ich schrieb vom Bürgermeister, der
freundlich grüßt. Das war mehr spassig gemeint, obwohl er sich natürlich
über Gewerbe und Arbeitsplätze im Ort freut. Finanziell hat es aber wohl für
den Gemeindehaushalt kaum Auswirkungen, weil bei eigenen Einnahmen die
Schlüsselzuweisungen des Landes gekürzt werden. Ich weiss allerdings nicht,
ob das in anderen Bundesländern ähnlich läuft, würde aber vermuten, dass es
so ist.

Lutz
--
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Martin Hentrich
2006-11-15 14:58:28 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Michael Holzt
Nein. Ein Freiberufler braucht keine Gewerbesteuer zahlen
grmpf... "zu zahlen"
Post by Lutz Schulze
Stimmt. Sie kann aber mit der Einkommenssteuerschuld fast 1:1 verrechnet
Sorry, das ist ein Mythos, dass die 1,8fache Messbetragsverrechnung
diesen Effekt haben soll. Und schon gar nicht mit der
Einkommensteuerschuld...
Post by Lutz Schulze
werden. Und: der Bürgermeister grüßt den Gewerbetreibenden freundlich ;-)
Wenn er ihn gut kennt...

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Lutz Schulze
2006-11-15 15:26:33 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by Lutz Schulze
Stimmt. Sie kann aber mit der Einkommenssteuerschuld fast 1:1 verrechnet
Sorry, das ist ein Mythos, dass die 1,8fache Messbetragsverrechnung
diesen Effekt haben soll. Und schon gar nicht mit der
Einkommensteuerschuld...
Aber natürlich ist das so.

Wikipedia meint dazu:

'Weil die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften deutlich gesenkt
worden ist, können Einzelunternehmer und Gesellschafter einer
Personengesellschaft die bezahlte Gewerbesteuer pauschal auf ihre
Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG: Gewerbesteueranrechnung). Dazu darf
das 1,8fache des Messbetrags von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden,
soweit diese auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfällt. Bei einem
Hebesatz von ca. 340% hat die Gewerbesteuer dann keine Belastungswirkung
mehr. Anderenfalls (und bei anderen Konstellationen) kommt es zu einem
Anrechnungsüberhang.'

Auf meinem Steuerbescheid sieht das auch so aus.
Post by Martin Hentrich
Post by Lutz Schulze
werden. Und: der Bürgermeister grüßt den Gewerbetreibenden freundlich ;-)
Wenn er ihn gut kennt...
Bei 3500 Einwohner kein grosses Problem.

Lutz
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Oliver Musch
2006-11-16 11:38:32 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Und: der Bürgermeister grüßt den Gewerbetreibenden freundlich ;-)
Ist das ne Drohung?

Oliver
Lutz Schulze
2006-11-16 11:50:01 UTC
Permalink
Post by Oliver Musch
Post by Lutz Schulze
Und: der Bürgermeister grüßt den Gewerbetreibenden freundlich ;-)
Ist das ne Drohung?
Es hat durchaus Vorteile, wenn man bei Problemen einen direkten Draht hat.
Aber wie gesagt, in kleineren Orten eine ganz normale Sache.

Lutz
--
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Magda Muskala
2006-11-15 15:19:40 UTC
Permalink
Michael Holzt schrieb:


Vielen Dank für alle Antworten.
Post by Michael Holzt
Findest Du "nebenjobbe" nicht eine üble Sprachvergewaltigung?
entschuldigung... :o/, Deutsch ist nicht meine Muttersprache.
Post by Michael Holzt
Es stellt sich die Frage, ob Du überhaupt eine Wahl hast. Ich
ok, dann muss ich doch ein Gewerb anmelden.
Post by Michael Holzt
nicht Zwangsmitglied bei der IHK.
ok, und was bedeutet das in meinem Fall?
Post by Michael Holzt
Wer sich nicht auf Basis der Kleinunternehmerregelung hat befreien
lassen, muss sogar dem Kunden Mehrwertsteuer berechnen.
Achso, dann kann man sich auch befreien lassen.
Wenn man das macht, dann was soll man dann zum Finanzamt zahlen?
Wenn man sich nicht befreit, soll an dann nur MwSt. zurückzahlen(beim
niedriegen Einkommen - unter 10000 Euro/Jahr)?
Post by Michael Holzt
gekaufte Betriebsmittel zurückbekommen. Es ist die Frage, ob bei
Dir soviel anfällt.
anscheinend nicht.


MFG
Magda Muskala
Martin Schoenbeck
2006-11-15 15:40:56 UTC
Permalink
Hallo Magda,
Post by Magda Muskala
Post by Michael Holzt
nicht Zwangsmitglied bei der IHK.
ok, und was bedeutet das in meinem Fall?
Spart etwas Geld. In Deinem Fall eben nicht. Dafür kannst Du das
Informations- und Kursangebot der IHK nutzen. Gerade am Anfang durchaus
interessant.
Post by Magda Muskala
Achso, dann kann man sich auch befreien lassen.
Genau genommen ist man automatisch befreit und kann dann auf die Befreiung
verzichten.
Post by Magda Muskala
Wenn man das macht, dann was soll man dann zum Finanzamt zahlen?
Wenn man sich nicht befreit, soll an dann nur MwSt. zurückzahlen(beim
niedriegen Einkommen - unter 10000 Euro/Jahr)?
Wenn Du von der Befreiung Gebrauch machst, hast Du mit Umsatzsteuer im
Ergebnis nichts am Hut. Außer einmal jährlich berichten, daß Du noch unter
der Grenze liegt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Martin Schoenbeck
2006-11-15 15:42:04 UTC
Permalink
Hallo Magda,
Post by Magda Muskala
Post by Michael Holzt
nicht Zwangsmitglied bei der IHK.
ok, und was bedeutet das in meinem Fall?
Spart etwas Geld. In Deinem Fall eben nicht. Dafür kannst Du das
Informations- und Kursangebot der IHK nutzen. Gerade am Anfang durchaus
interessant.
Post by Magda Muskala
Achso, dann kann man sich auch befreien lassen.
Genau genommen ist man automatisch befreit und kann dann auf die Befreiung
verzichten.
Post by Magda Muskala
Wenn man das macht, dann was soll man dann zum Finanzamt zahlen?
Wenn man sich nicht befreit, soll an dann nur MwSt. zurückzahlen(beim
niedriegen Einkommen - unter 10000 Euro/Jahr)?
Wenn Du von der Befreiung Gebrauch machst, hast Du mit Umsatzsteuer im
Ergebnis nichts am Hut. Außer einmal jährlich zu berichten, daß Du noch
unter der Grenze liegt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Magda Muskala
2006-11-15 17:25:03 UTC
Permalink
Hallo Martin,
danke für deine Antwort.
Post by Martin Schoenbeck
Genau genommen ist man automatisch befreit und kann dann auf die Befreiung
verzichten.
aha, und dann bei der Rechnung brauche ich auch kein MwSt.? Oder doch?

MFG
M. Muskala
Magda Muskala
2006-11-15 17:25:09 UTC
Permalink
Hallo Martin,
danke für Deine Antwort.
Post by Martin Schoenbeck
Genau genommen ist man automatisch befreit und kann dann auf die Befreiung
verzichten.
aha, und dann bei der Rechnung brauche ich auch kein MwSt.? Oder doch?

MFG
M. Muskala
Mark Obrembalski
2006-11-17 00:23:47 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Post by Magda Muskala
ich bin eine Studentin. Ich bekomme kein BaFög und nebenjobbe damit
ich mein Studium finanzieren kann.
Findest Du "nebenjobbe" nicht eine üble Sprachvergewaltigung?
Ich weiß natürlich nicht, was Magda findet. Ich selbst allerdings
halte "nebenjobben" für eine durchaus gute Wortbildung in der
deutschen Sprache - ähnlich gebildet wie "untervermieten".

Gruß,
Mark
Michael Holzt
2006-11-17 18:19:13 UTC
Permalink
Post by Mark Obrembalski
Ich weiß natürlich nicht, was Magda findet. Ich selbst allerdings
halte "nebenjobben" für eine durchaus gute Wortbildung in der
deutschen Sprache - ähnlich gebildet wie "untervermieten".
Auch die Grundform "jobben" ist bereits grausig, und vom Duden als
"umgangssprachlich" eingestuft - im Gegensatz zu "(ver)mieten".
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Martin Hentrich
2006-11-15 13:38:28 UTC
Permalink
Post by Magda Muskala
Ich überlege mir, ob es besser wäre auf freiberuflicher Ebene zu
arbeiten oder ein Gewerbe anzumelden.
"Webprogrammierer" ist kein Freier Beruf nach dem
Einkommensteuergesetz:

Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer
beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die
persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung
von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der
Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses
Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure,
Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern,
Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und
Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren),
Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker,
Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten,
Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe
sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und
Erzieher.
Post by Magda Muskala
Wie sieht das genau mit dem Steuer aus?
Einkommensteuer (auf Gewinn=Einnahmen-Ausgaben)
Umsatzsteuer (16/19% auf Umsatz) befreit bis 17.500 Euro im Jahr
Gewerbesteuer (nichts bis 24.500 Euro Gewinn im Jahr)
Post by Magda Muskala
Soviel ich weiss, muss der Freiberufler die Abrechnung jedes Monat
machen, wobei der Gewerbevertriebler hat der Wahl, und wenn die
Einkommen niedrig sind, dann kann er das z.B. 2 mal pro Jahr machen.
Das ist Quatsch. In beiden Fällen macht man eine einfache Buchhaltung
und ermittelt den gewinn für 1 jahr nach der
Einnahme-Überschuß-Rechnung.
Post by Magda Muskala
Was muss man dann in beiden Fällen zahlen?
Die gleiche Summe Steuern.
Post by Magda Muskala
Beim Gewerbe kann man den MwSt. vom dem 'Kunde' bekommen und dann
Zahlen.
MwSt. zahlt immer den Kunde, das ist in beiden Fällen ein
durchlaufender Posten. Man zahlt bis zum 10. des Folgemonats.

Auch da sind Freiberufler und Gewerbetreibende gleichgestellt, sie
sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, bis 17.500 Euro Umsatz im
Jahr sind sie umsatzsteuerbefreit (und können demnach auch keine
Vorsteuer für Betriebsausgaben absetzen und dürfen keine MwSt. auf
rechnung angeben).
Post by Magda Muskala
Ist es auch beim Freiberufler so?
Ja.
Post by Magda Muskala
Wie sieht es mit dem Umsatz- und Gewerbesteuer aus?
Umsatzsteuer ist die MwSt. die der Kunde zahlt abzüglich selbst
gezahlte MwSt (Vorsteuer) für Betriebsausgaben.
Post by Magda Muskala
Welche kosten kommen in beiden Fällen noch dazu?
Gewerbeanmeldung ca. 30 Euro.

Als Wäppdisseinerin übst du keinen freien Beruf aus.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Bettina Platt
2006-11-15 14:54:22 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Umsatzsteuer ist die MwSt. die der Kunde zahlt abzüglich selbst
gezahlte MwSt (Vorsteuer) für Betriebsausgaben.
Ist das so exakt richtig?
Ist nicht die MwSt. die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Beispiel:
Ich kaufe bei einem Lieferanten Holz ein ("Vor"-Steuer).
Durch meine Arbeit wird daraus ein Tisch ("Mehrwert"-Steuer).
Der Kunde zahlt den Endpreis ("Umsatz"-Steuer).

Meine Meinung:
Umsatzsteuer sind die 16%, die der Kunde zahlt.
Vorsteuer sind die 16%, die ich an meinen Lieferanten zahle.
MwSt. ist das, was ich an das Finanzamt abführen muß (die Differenz
zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer).
Matthias Kryn
2006-11-15 15:03:13 UTC
Permalink
Post by Bettina Platt
Ist das so exakt richtig?
Ist nicht die MwSt. die Differenz zwischen Umsatzsteuer und
Vorsteuer?
Nein. Es ist alles das gleiche. Du hast allerdings dahingehend
recht, dass im Ergebnis nur der Mehrwert besteuert wrd.
Post by Bettina Platt
Ich kaufe bei einem Lieferanten Holz ein ("Vor"-Steuer).
Umsatzsteuer gezahlt.
Post by Bettina Platt
Durch meine Arbeit wird daraus ein Tisch ("Mehrwert"-Steuer).
Der Kunde zahlt den Endpreis ("Umsatz"-Steuer).
Umsatzsteuer vereinnahmt. Die Differenz ist der Steuerbetrag,
der auf die eigene Lieferung oder Leistung entfällt.
Post by Bettina Platt
Umsatzsteuer sind die 16%, die der Kunde zahlt.
Vorsteuer sind die 16%, die ich an meinen Lieferanten zahle.
"Vorsteuer" ist der Begriff für die Umsatzstsuer, die Du an
Vorlieferanten zahlst, ja.
Post by Bettina Platt
MwSt. ist das, was ich an das Finanzamt abführen muß (die
Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer).
"Mehrwertsteuer" ist dann der Begriff für die
Umsatzsteuer-Zahllast. Die "MwSt." bleibt aber Umsatzsteuer,
egal, wie man sie sonst nennen mag.

Grüße
Matthias
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