Discussion:
Neuware mit Differenzbesteuerung?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Pothe
2004-09-12 17:14:20 UTC
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Hallo,

bei Gebrauchtware kann man die USt ja differenzbesteuern. Geht das auch bei
Neuware?

Hintergrund: Ein Kunde fragt an, ob über mich auch $Ware bezogen werden
kann. Der Hersteller von $Ware ist aber Kleinunternehmer, der keine USt
abführt und ausweist. Ist hier eine Differenzbesteuerung möglich, sodass ich
nur die 16% bzw. 7% USt. auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf
berechnen und abführen muss? Oder müsste ich die auf den vollen Preis
aufschlagen?

TIA!

CU Andreas
--
Als alle dachten, es könne nicht schlimmer werden, geht Deutschland hin
und gewinnt. Der Sieg über die USA besiegelt Englands Tag der
Enttäuschung [Daily Star nach dem Ausscheiden Englands gegen Brasilien]
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Karl Jenz
2004-09-12 17:30:49 UTC
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Post by Andreas Pothe
bei Gebrauchtware kann man die USt ja differenzbesteuern. Geht das
auch bei Neuware?
Hallo Andreas,
IMHO Nein.
--
Mfg Karl Jenz
http://www.karl-jenz.privat.t-online.de
Peter Wolber
2004-09-12 17:37:29 UTC
Permalink
Post by Karl Jenz
Post by Andreas Pothe
bei Gebrauchtware kann man die USt ja differenzbesteuern. Geht das
auch bei Neuware?
IMHO Nein.
IMHO Ja :-)

Allerdings habe ich das in der Praxis bisher noch nicht erlebt.

In § 25a UStG ist kein Hinweis darauf zu finden, dass es diese Regelung
nicht für neue Gegenstände gelten würde.

Zusätzlich findet sich in den Richtlinien folgendes:

,---- [ Auszug aus UStR 276a Differenzbesteuerung ]
| (1) § 25 a UStG enthält eine Sonderregelung für die Besteuerung der
| Lieferungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von beweglichen körperlichen
| Gegenständen einschließlich Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und
| Antiquitäten, sofern für diese Gegenstände kein Recht zum Vorsteuerabzug
| bestand. Da es sich bei den Gegenständen in *aller Regel* um solche
| handelt, die bereits einmal nach der allgemeinen Verkehrsauffassung
| ”gebraucht” worden sind, werden sie nachfolgend als Gebrauchtgegenstände
| bezeichnet.
`----

Gruss
Peter
--
Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, traegt sie an der falschen Stelle.
Hans-Peter Popowski
2004-09-13 11:10:25 UTC
Permalink
"Peter Wolber" <***@feluma.de> schrieb im Newsbeitrag news:***@ID-30243.user.uni-berlin.de...

Hallo Peter,
Post by Peter Wolber
Post by Karl Jenz
Post by Andreas Pothe
bei Gebrauchtware kann man die USt ja differenzbesteuern. Geht das
auch bei Neuware?
IMHO Nein.
IMHO Ja :-)
Allerdings habe ich das in der Praxis bisher noch nicht erlebt.
In § 25a UStG ist kein Hinweis darauf zu finden, dass es diese Regelung
nicht für neue Gegenstände gelten würde.
,---- [ Auszug aus UStR 276a Differenzbesteuerung ]
| (1) § 25 a UStG enthält eine Sonderregelung für die Besteuerung der
| Lieferungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von beweglichen körperlichen
| Gegenständen einschließlich Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und
| Antiquitäten, sofern für diese Gegenstände kein Recht zum Vorsteuerabzug
| bestand. Da es sich bei den Gegenständen in *aller Regel* um solche
| handelt, die bereits einmal nach der allgemeinen Verkehrsauffassung
| ”gebraucht” worden sind, werden sie nachfolgend als
Gebrauchtgegenstände
Post by Peter Wolber
| bezeichnet.
`----
ja, aber das führt vielleicht bei manchen zu Missverständnissen, vielleicht
sollte man anders herangehen.
Differenzbesteuerung gilt für Lieferungen von Gegenstände, die ein
Unternehmer (stpfl. "Wiederverkäufer") von einem nicht zum Vorsteuerabzug
Berechtigten erworben hat, d.h. sie _könnten_ auch ungebraucht sein, z.B.
das nicht gefällige Geburtstagsgeschenk von Tante Frieda.
Als Wiederverkäufer sind grundsätzlich UN anzusehen, die im Rahmen ihrer
gewerblichen Tätigkeit "üblicherweise" Gebrauchtgegenstände erwerben und sie
anschließend, auch nach etwaiger Instandsetzung, wieder veräußern. Der An-
und Verkauf kann auch auf einen Teil- oder Nebenbereich des Unternehmens
beschränkt sein. Die Differenzbesteuerung nicht anwenden kann ein
Unternehmer, der nur gelegentlich derartige Gegenstände veräußert.

Auch spielt es keine Rolle, ob man die Gegenstände an- und dann
wiederverkauft, man kann die Gegenstände auch im Auftrag des Veräußernden
auf dessen Risiko (Preis und Abnahme) veräußern (Provisionsverkauf).

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Wolfgang Kieckbusch
2004-09-13 07:22:47 UTC
Permalink
Nein die Differenzbesteuerung ist hier nicht anzuwenden.
Wäre ja auch witzig.
Gruß, Wolfgang
Christoph Pulster
2004-09-13 11:06:00 UTC
Permalink
Was macht man mit Neuware von Privat angekauft ?
Also typischer ebay-Fall a la "nagelneues Condom, unbenutzt in OVP, wir
haben uns doch fuer Nachwuchs entschieden".
Rechnung mit Vorsteuer ist nicht, Ware aber neu. Muss ein gewerblicher
Wiederverkaeufer (Bilanzierer) beim Verkauf MwSt. ausweisen ?

Anders formuliert: haengt die Differenzbesteuerung vom Zustand der Ware
ab, oder von den Einkaufsbedingungen ? Ich meine letzteres.

IAAFN (I am a fucking nothing)
Christoph
Hans-Peter Popowski
2004-09-13 11:06:29 UTC
Permalink
"Wolfgang Kieckbusch" <***@spamgourmet.com> schrieb im
Newsbeitrag news:ci3hsa$pl3$02$***@news.t-online.com...

Hallo Wolfgang,
Post by Wolfgang Kieckbusch
Nein die Differenzbesteuerung ist hier nicht anzuwenden.
Wäre ja auch witzig.
hmm, wenn es so einfach wäre, ja oder nein, IMHO ist es wie in fast allen
Fällen JStA Nr. 1.0..
;-))
Der Knackpunkt liegt nicht bei "neu" sondern bei "Wiederverkäufer" von nicht
mit USt belasteten Gegenständen, also ohne VSt-Abzug.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
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