Discussion:
Verspätete Gewerbeummeldung und Ordnungsgeld
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang
2004-06-28 11:18:55 UTC
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Malzeit!

Meine Bekannte ist im Januar zwei Häuser weiter gezogen und hat ihr
Kleingewerbe erst im Mai beim Ordnungsamt umgemeldet. Eine Woche später
wurde sie angeschrieben und aufgefordert, sich zur verspäteten Ummeldung
zu äußern. In einem freundlichen Brief teilte sie dem Ordnungsamt mit,
dass sie davon ausgegangen war, dass sich die Dienststellen der Gemeinde
automatisch abgleichen. Da dieses offensichtlich (noch) nicht der Fall
sei, bat sie um Entschuldigung.

In der letzen Woche gab's dann die Quittung für diese ungeheuerliche
Ordnungswidrigkeit: Sie wurde, mit Hinweis auf einen Spielraum bis zu
1.000 Euro, zur Zahlung von 75 Euro Ordnungsgeld verdonnert.

Da stellt sich für mich die Frage, ob da irgend jemand ansonsten nichts
zu tun hat oder die Bodenhaftung verloren hat. Ich kann nicht erkennen,
wo bei solch einer Lappalie ein öffentliches Interesse für eine
Bestrafung liegen könnte. Ich glaube sogar, dass es Steuerverschwendung
ist, weil m.E. 75 Euro zur Deckung des Aufwandes nicht ausreichen.

Wie sind eure Erfahrungen mit solchen Verstößen. Oder liegt
möglicherweise überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor, weil ja die
Gewerbetreibende selbst ihr Versäumnis erkannt und von sich aus die
Ummeldung veranlasst hat?

Wolfgang
Matthias Kryn
2004-06-28 11:53:54 UTC
Permalink
Post by Wolfgang
Malzeit!
Du bist Maler?
Post by Wolfgang
Meine Bekannte ist im Januar zwei Häuser weiter gezogen und
hat ihr Kleingewerbe erst im Mai beim Ordnungsamt umgemeldet.
Also 4 monate ...
Post by Wolfgang
Eine Woche später wurde sie angeschrieben und aufgefordert,
sich zur verspäteten Ummeldung zu äußern. In einem
freundlichen Brief teilte sie dem Ordnungsamt mit, dass sie
davon ausgegangen war, dass sich die Dienststellen der
Gemeinde automatisch abgleichen. Da dieses offensichtlich
(noch) nicht der Fall sei, bat sie um Entschuldigung.
In der letzen Woche gab's dann die Quittung für diese
ungeheuerliche Ordnungswidrigkeit: Sie wurde, mit Hinweis auf
einen Spielraum bis zu 1.000 Euro,
Korrekt.
Post by Wolfgang
zur Zahlung von 75 Euro Ordnungsgeld verdonnert.
Mmmhhh.
Post by Wolfgang
Da stellt sich für mich die Frage, ob da irgend jemand
ansonsten nichts zu tun hat oder die Bodenhaftung verloren
hat.
Jemand, der die Einhaltung der GewO anmahnt, ist IMO zuallererst
einmal genau und an der Einhaltung der Rechtsordnung
interessiert. Ob das sinnvoll ist, möchte ich an dieser Stelle
nicht beurteilen.
Post by Wolfgang
Ich kann nicht erkennen, wo bei solch einer Lappalie ein
öffentliches Interesse für eine Bestrafung liegen könnte. Ich
glaube sogar, dass es Steuerverschwendung ist, weil m.E. 75
Euro zur Deckung des Aufwandes nicht ausreichen.
Die Ahndung einer OWi hat nicht kostendeckend zu erfolgen - das
könnte keiner bezahlen.
Post by Wolfgang
Wie sind eure Erfahrungen mit solchen Verstößen.
Ich persönlich habe keine Erfahrung damit.
Post by Wolfgang
Oder liegt
möglicherweise überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor, weil
ja die Gewerbetreibende selbst ihr Versäumnis erkannt und von
sich aus die Ummeldung veranlasst hat?
Vgl. dazu die §§ 14 Abs. 1 Nr. 1 sowie 146 Abs. 2 Nr. 1 ("nicht
rechtzeitig") GewO.

Btw: danke für das Gegenbeispiel; in dieser NG war ich bisher
davon ausgegangen, dass diese OWi nicht verfolgt wird.

Grüße
Matthias
Bernd Braeuer
2004-06-28 14:00:26 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Wolfgang
Malzeit!
Du bist Maler?
Der Maler malt erst seinen Kaffee und dann auch noch ein Bild.

Gruß Bernd
Wolfgang Kieckbusch
2004-06-28 12:11:31 UTC
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Ich denke ein Gespräch mit dem Verwaltungsleiter kann hier noch einmal
helfen, insbesondere weil der Umzug nur 2 Häuser weiter war.
Die Vorschrift an sich ist ok, weil die Gewerbesteuer eben an die jeweilige
Gemeinde fließt.
Gruß, Wolfgang
Will Berghoff
2004-06-28 12:32:10 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich denke ein Gespräch mit dem Verwaltungsleiter kann hier noch einmal
helfen, insbesondere weil der Umzug nur 2 Häuser weiter war.
Ja, in freundlicher Atmosphere.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Die Vorschrift an sich ist ok, weil die Gewerbesteuer eben an die
jeweilige Gemeinde fließt.
und ggf. ein genehmigungspflichtiges Gewerbe vorliegt...

Gruß
Will
Thomas Budich
2004-06-28 16:05:16 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Wolfgang
1.000 Euro, zur Zahlung von 75 Euro Ordnungsgeld verdonnert.
Da stellt sich für mich die Frage, ob da irgend jemand
ansonsten nichts zu tun hat oder die Bodenhaftung
tw. beide
Post by Wolfgang
ist, weil m.E. 75 Euro zur Deckung des Aufwandes
Die sind doch eh im Amt.
Post by Wolfgang
Wie sind eure Erfahrungen mit solchen Verstößen.
Wenn man bspw. Telekom+T-Online oder diverse "Amts-Lieblinge"
wegen div. Ordnungswidrigkeiten, die schwerwiegender sind,
anzeigt unternehmen die Ämter nichts!
Also Geld+passende Pappnase muß man haben.
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
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