Wolfgang
2004-06-28 11:18:55 UTC
Malzeit!
Meine Bekannte ist im Januar zwei Häuser weiter gezogen und hat ihr
Kleingewerbe erst im Mai beim Ordnungsamt umgemeldet. Eine Woche später
wurde sie angeschrieben und aufgefordert, sich zur verspäteten Ummeldung
zu äußern. In einem freundlichen Brief teilte sie dem Ordnungsamt mit,
dass sie davon ausgegangen war, dass sich die Dienststellen der Gemeinde
automatisch abgleichen. Da dieses offensichtlich (noch) nicht der Fall
sei, bat sie um Entschuldigung.
In der letzen Woche gab's dann die Quittung für diese ungeheuerliche
Ordnungswidrigkeit: Sie wurde, mit Hinweis auf einen Spielraum bis zu
1.000 Euro, zur Zahlung von 75 Euro Ordnungsgeld verdonnert.
Da stellt sich für mich die Frage, ob da irgend jemand ansonsten nichts
zu tun hat oder die Bodenhaftung verloren hat. Ich kann nicht erkennen,
wo bei solch einer Lappalie ein öffentliches Interesse für eine
Bestrafung liegen könnte. Ich glaube sogar, dass es Steuerverschwendung
ist, weil m.E. 75 Euro zur Deckung des Aufwandes nicht ausreichen.
Wie sind eure Erfahrungen mit solchen Verstößen. Oder liegt
möglicherweise überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor, weil ja die
Gewerbetreibende selbst ihr Versäumnis erkannt und von sich aus die
Ummeldung veranlasst hat?
Wolfgang
Meine Bekannte ist im Januar zwei Häuser weiter gezogen und hat ihr
Kleingewerbe erst im Mai beim Ordnungsamt umgemeldet. Eine Woche später
wurde sie angeschrieben und aufgefordert, sich zur verspäteten Ummeldung
zu äußern. In einem freundlichen Brief teilte sie dem Ordnungsamt mit,
dass sie davon ausgegangen war, dass sich die Dienststellen der Gemeinde
automatisch abgleichen. Da dieses offensichtlich (noch) nicht der Fall
sei, bat sie um Entschuldigung.
In der letzen Woche gab's dann die Quittung für diese ungeheuerliche
Ordnungswidrigkeit: Sie wurde, mit Hinweis auf einen Spielraum bis zu
1.000 Euro, zur Zahlung von 75 Euro Ordnungsgeld verdonnert.
Da stellt sich für mich die Frage, ob da irgend jemand ansonsten nichts
zu tun hat oder die Bodenhaftung verloren hat. Ich kann nicht erkennen,
wo bei solch einer Lappalie ein öffentliches Interesse für eine
Bestrafung liegen könnte. Ich glaube sogar, dass es Steuerverschwendung
ist, weil m.E. 75 Euro zur Deckung des Aufwandes nicht ausreichen.
Wie sind eure Erfahrungen mit solchen Verstößen. Oder liegt
möglicherweise überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor, weil ja die
Gewerbetreibende selbst ihr Versäumnis erkannt und von sich aus die
Ummeldung veranlasst hat?
Wolfgang