Discussion:
Einkommensnachweis für neue Wohnung
(zu alt für eine Antwort)
Katja Gleisberg
2006-10-11 13:07:04 UTC
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Tach,

ich möchte umziehen und der Vermieter meiner künftigen Wohnung will
einen Einkommensnachweis der letzten drei Monate von mir haben. Daß
der Nachweis von meinem Steuerberater kommen muß, ist mir bekannt.
Aber weder mein StB noch ich wissen, wie so etwas genau aussieht. Gibt
es für sowas ein Formular, oder ist das ein formloser Schrieb? Oder
ist da wirklich eine Art Betriebskostenabrechnung gefragt?


Gruß,
Katja
Michael Kallweitt
2006-10-11 13:31:51 UTC
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Post by Katja Gleisberg
ich möchte umziehen und der Vermieter meiner künftigen Wohnung will
einen Einkommensnachweis der letzten drei Monate von mir haben.
BWA?
Eric Lorenz
2006-10-11 14:59:20 UTC
Permalink
Post by Katja Gleisberg
ich möchte umziehen und der Vermieter meiner künftigen Wohnung will
einen Einkommensnachweis der letzten drei Monate von mir haben. Daß
der Nachweis von meinem Steuerberater kommen muß, ist mir bekannt.
Aber weder mein StB noch ich wissen, wie so etwas genau aussieht. Gibt
es für sowas ein Formular, oder ist das ein formloser Schrieb? Oder
ist da wirklich eine Art Betriebskostenabrechnung gefragt?
Also, ist doch ganz einfach:
Nimm die letzten 3 BWA und gut ist. Der StB. sollte dies bescheinigen
können. Wichtig:
Wird die AfA unterjährig zumindest kalkulatorisch erfasst?

Eric
Matthias Kryn
2006-10-11 15:03:51 UTC
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Post by Eric Lorenz
Post by Katja Gleisberg
ich möchte umziehen und der Vermieter meiner künftigen
Wohnung will einen Einkommensnachweis der letzten drei
Monate von mir haben. Daß der Nachweis von meinem
Steuerberater kommen muß, ist mir bekannt. Aber weder mein
StB noch ich wissen, wie so etwas genau aussieht. Gibt es
für sowas ein Formular, oder ist das ein formloser Schrieb?
Oder ist da wirklich eine Art Betriebskostenabrechnung
gefragt?
Nimm die letzten 3 BWA und gut ist. Der StB. sollte dies
bescheinigen können.
Ich weiß ja nicht, ob ich irgendeinem dahergelaufenen Vermieter
meine BWA geben möchte ...

Grüße
Matthias
Katja Gleisberg
2006-10-11 16:06:20 UTC
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On Wed, 11 Oct 2006 17:03:51 +0200, "Matthias Kryn"
Post by Matthias Kryn
Post by Eric Lorenz
Post by Katja Gleisberg
ich möchte umziehen und der Vermieter meiner künftigen
Wohnung will einen Einkommensnachweis der letzten drei
Monate von mir haben.
Nimm die letzten 3 BWA und gut ist. Der StB. sollte dies
bescheinigen können.
Ich weiß ja nicht, ob ich irgendeinem dahergelaufenen Vermieter
meine BWA geben möchte ...
Genau das ist mein Problem. Ich sehe ja ein, daß er wissen möchte, ob
ich mir die Wohnung überhaupt leisten kann. Mehr Informationen als
nötig möchte ich aber nicht rausrücken.

Gruß
Katja
Eric Lorenz
2006-10-11 16:29:11 UTC
Permalink
Katja Gleisberg schrieb:

Hallo Katja!
Post by Katja Gleisberg
Genau das ist mein Problem. Ich sehe ja ein, daß er wissen möchte, ob
ich mir die Wohnung überhaupt leisten kann. Mehr Informationen als
nötig möchte ich aber nicht rausrücken.
Das ist einfach:
Also nix Steuerbescheid!
Also nix BWA!

Mach folgendes (und das kann der StB!)

Bestätigung des StB, das Du im Vorjahr x Gewinn hattest und das der
durchschnittliche
Überschuss der letzten 3 Monate x Euro war. Das sollte eigentlich
reichen und
der Vermieter erfährt nicht soviel.

Kleiner Nachsatz unter die Bestätigung:
Aufgrund der guten Geschäftslage ist mit einer weteren Steigerung des
Ergebnisses zu rechnen.

Falls das Vorjahr doch nicht so gut war, dann lasse es einfach
draußen.

Eric
Martin Hentrich
2006-10-11 15:35:17 UTC
Permalink
Post by Katja Gleisberg
ich möchte umziehen und der Vermieter meiner künftigen Wohnung will
einen Einkommensnachweis der letzten drei Monate
...was nahe legt, dass der von einem regulären Job ausgeht. Hast du
ihm gesagt, dass du selbständig bist und es darum Einkommensnachweise
wie bei Lohn/Gehaltsempfängern nicht geben kann?

Warum gibst du ihm nicht den Einkommensteuerbescheid der letzten
beiden Jahre?

Oder suchst dir nen anderen Vermieter? <hüstel>

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Katja Gleisberg
2006-10-11 16:14:30 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Oder suchst dir nen anderen Vermieter? <hüstel>
Soll das heißen, das ist nicht allgemein üblich? Mein letzter
Vermieter wollte sowas auch nicht haben, aber das war auch ein
privater.

Ich will mit einem Hund in die Stadt ziehen und habe so schon
Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden, die meinen Anforderungen
genügt. Der letzte vielversprechende Kandidat wollte nur Hunde bis
25cm reinlassen. Das entspricht der Kopfgröße meiner Puschelnase :/


Gruß
Katja
Eric Lorenz
2006-10-11 16:32:12 UTC
Permalink
Post by Katja Gleisberg
Soll das heißen, das ist nicht allgemein üblich? Mein letzter
Vermieter wollte sowas auch nicht haben, aber das war auch ein
privater.
Es kommt auf die Gegend an.
Post by Katja Gleisberg
Ich will mit einem Hund in die Stadt ziehen und habe so schon
Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden, die meinen Anforderungen
genügt. Der letzte vielversprechende Kandidat wollte nur Hunde bis
25cm reinlassen. Das entspricht der Kopfgröße meiner Puschelnase :/
Ich glaube, in Berlin würde sich jemand finden, bei dem du einziehen
könntest...oder M? ;-)

Duck und wech!

Eric
Matthias Koehler
2006-10-11 17:46:21 UTC
Permalink
[Eric:]
Post by Eric Lorenz
Ich glaube, in Berlin würde sich jemand finden, bei dem du einziehen
könntest...oder M? ;-)
Genau darauf habe ich gewartet... :-)

Aber leider fehlen mir dazu ein paar Details von der Dame. Eins steht aber
fest: Der Hund darf nicht in meinem Rasen graben.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Lutz Schulze
2006-10-11 18:03:11 UTC
Permalink
On Wed, 11 Oct 2006 19:46:21 +0200, Matthias Koehler
Post by Matthias Koehler
[Eric:]
Post by Eric Lorenz
Ich glaube, in Berlin würde sich jemand finden, bei dem du einziehen
könntest...oder M? ;-)
Genau darauf habe ich gewartet... :-)
Aber leider fehlen mir dazu ein paar Details von der Dame. Eins steht aber
fest: Der Hund darf nicht in meinem Rasen graben.
Ich hatte eher gedacht, du ziehst aus, wenn der seine nicht ganz
kleine Schnauze durch die Tür ...

BTW: meine Beste ist gerade zum Hundesport. Wo bleibt die nur ...

Lutz
--
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Angelika Jaunich
2006-10-11 16:36:15 UTC
Permalink
Post by Katja Gleisberg
Post by Martin Hentrich
Oder suchst dir nen anderen Vermieter? <hüstel>
Soll das heißen, das ist nicht allgemein üblich? Mein letzter
Vermieter wollte sowas auch nicht haben, aber das war auch ein
privater.
Da selbst unsere kommunale Wohnungsverwaltung sowas sehen will fürchte
ich, daß das normal üblich ist.

Gruß
Angelika
--
Jede Kunst ist selbstständiges Leben. (Wassily Kandinsky)

http://kbh-jaunich.de
Joachim Wiesemann
2006-10-11 21:29:13 UTC
Permalink
Post by Angelika Jaunich
Post by Katja Gleisberg
Post by Martin Hentrich
Oder suchst dir nen anderen Vermieter? <hüstel>
Soll das heißen, das ist nicht allgemein üblich? Mein letzter
Vermieter wollte sowas auch nicht haben, aber das war auch ein
privater.
Da selbst unsere kommunale Wohnungsverwaltung sowas sehen will fürchte
ich, daß das normal üblich ist.
Also ich hatte das noch nie. Als Student war das auch nicht wirklich
sinnvoll. Und seit mein neuer Vorname Dr. ist, will das auch niemand
mehr wissen. (Die haben echt keine Ahung, wie viele brotlose Doktoren es
gibt ;-) Ansonsten würde ich die einfach plattquatschen und wenn das
nicht geht, wäre das echt nicht mein Vermieter. Ich hörte auch schon von
Vermietern, die die alte Wohnung besichtigen wollten.

Ich würde dann lieber weiter suchen, als einen Offenbarungseid zu
leisten. Das Maximum wäre, ihm den Steuerbescheid vom letzten Jahr zu
zeigen. Schriftlich gibt es nichts.

Viele Grü0ße
Joachim
--
Dr. Joachim Wiesemann
http://www.bestviewed.de/ Seiten über Webdesign und Usability
http://jwiesemann.com/ Ingenieurdienstleistungen, Usabilityberatung
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!"
Michael Holzt
2006-10-11 18:16:55 UTC
Permalink
Post by Katja Gleisberg
ich möchte umziehen und der Vermieter meiner künftigen Wohnung will
einen Einkommensnachweis der letzten drei Monate von mir haben.
Ich würde da nicht einziehen, aus Prinzip. Ich habe einmal wegen so
einem Mist eine Wohnung abgesagt, und dann eh ne bessere gefunden :)
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Frank Hucklenbroich
2006-10-17 08:43:42 UTC
Permalink
Post by Katja Gleisberg
ich möchte umziehen und der Vermieter meiner künftigen Wohnung will
einen Einkommensnachweis der letzten drei Monate von mir haben. Daß
der Nachweis von meinem Steuerberater kommen muß, ist mir bekannt.
Aber weder mein StB noch ich wissen, wie so etwas genau aussieht. Gibt
es für sowas ein Formular, oder ist das ein formloser Schrieb?
Letzteres. Laß den StB einen Dreizeiler schreiben, nach dem Motto "Frau
Gleisberg verdiente in den vergangenen Monaten jeweils xxxx EUR brutto."
Zur Not eben für jeden Monat eine andere Summe einsetzen. Das ganze schön
mit großem runden Stempel und Unterschrift garniert.

Sowas wird selbst beim Ausländeramt als Einkommensnachweis anerkannt (wenn
es z.B. um Einbürgerung geht, was ja nun eine sehr viel "ernstere" Sache
ist als die Miete einer Wohnung), also muß das einem Vermieter dreimal
reichen.

Grüße,

Frank
Walter
2006-10-18 06:37:31 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Sowas wird selbst beim Ausländeramt als Einkommensnachweis anerkannt (wenn
es z.B. um Einbürgerung geht, was ja nun eine sehr viel "ernstere" Sache
ist als die Miete einer Wohnung)
Nein, ein Mietvertrag ist "ernsterer". Nicht wenige als
Altersversorgung gekaufte Mietwohnungen gingen nach 1-2 Jahren
Mietausfall (so lange dauert eine Räumungsklage)und enormen
Renovierungskosten durch einen Mietnomaden in die Zwangsversteigerung.

Wenn die Einbürgerung mit gefälschten Unterlagen erschlichen wurde,
wird sie wieder entzogen. Geht nach aktuellem Ausländerrecht ganz
schnell und ist danach ein Abschiebungsgrund.

Wenn ein Mietvertrag mit gefälschten Unterlagen erschlichen wurde,
bleibt er jedoch bestehen!
So absurd es klingt: Nach derzeitiger Rechtsprechung kann kein
Vermieter einen Mietvertrag anfechten oder kündigen wenn der
Einkommensnachweis oder die Arbeitgeberbestätigung komplett gefälscht
war. Bei Deutschlands Mietnomaden haben sicherlich nach diesem Urteil
die Sektkorken geknallt.


Walter
Frank Hucklenbroich
2006-10-18 07:18:33 UTC
Permalink
Post by Walter
Post by Frank Hucklenbroich
Sowas wird selbst beim Ausländeramt als Einkommensnachweis anerkannt (wenn
es z.B. um Einbürgerung geht, was ja nun eine sehr viel "ernstere" Sache
ist als die Miete einer Wohnung)
Nein, ein Mietvertrag ist "ernsterer". Nicht wenige als
Altersversorgung gekaufte Mietwohnungen gingen nach 1-2 Jahren
Mietausfall (so lange dauert eine Räumungsklage)und enormen
Renovierungskosten durch einen Mietnomaden in die Zwangsversteigerung.
Wenn die Einbürgerung mit gefälschten Unterlagen erschlichen wurde,
wird sie wieder entzogen.
Von gefälschten Unterlagen war ja auch gar nicht die Rede sondern davon,
daß das Ausländeramt sich mit einem Dreizeiler vom Steuerberater begnügt.
Prüfen können die das eh nur in den wenigsten Fällen, oder glaubst Du im
Ernst, da sitzen Leute die eine BWA oder Bilanz lesen und auch wirklich
verstehen können? Die kennen sich mit ausländerrechtlichen Feinheiten aus
(nach dem Motto "Ist die Frau eines 1944 in Kaliningrad geboren
Rußlanddeutschen nun deutsch oder nicht"), aber nicht so sehr mit
wirtschaftlichen Dingen (die sich ja eh sehr kurzfristig ändern können -
was nützen die 3 letzen Lohnabrechnungen, wenn man nach der Einbürgerung
arbeitslos wird?).
Post by Walter
Geht nach aktuellem Ausländerrecht ganz
schnell und ist danach ein Abschiebungsgrund.
Nur wenn noch sehr viele andere Voraussetzungen (nicht) vorliegen, aber das
ist eine ganz andere Baustelle. Und wie gesagt, auf Fälschung und Täuschung
wollte ich gar nicht hinaus.
Post by Walter
Wenn ein Mietvertrag mit gefälschten Unterlagen erschlichen wurde,
bleibt er jedoch bestehen!
Eben. Wenn jemand genügend kriminelle Energie investiert, kann er sich auch
am heimischen PC eine feine Lohnabrechnung erstellen, in der er als
leitender Manager von $BLUE-CHIP-AG ein sechsstelliges Monatsgehalt
bekommt. Oder eben eine selbstgemachte BWA.

Und nochmal - ich habe große Zweifel, daß der durchschnittliche Vermieter
eine BWA tatsächlich richtig interpretieren kann, so er nicht
hauptberufliche Wirtschaftsprüfer o.ä. ist. Und selbst wenn da nichts
gefälscht wird, gibt es jede Menge völlig legale Möglichkeiten, eine BWA
etwas "schönzurechnen", zumindest für einige Monate. Eine Bank würde das
durchschauen, ein Vermieter eher nicht.
Post by Walter
So absurd es klingt: Nach derzeitiger Rechtsprechung kann kein
Vermieter einen Mietvertrag anfechten oder kündigen wenn der
Einkommensnachweis oder die Arbeitgeberbestätigung komplett gefälscht
war.
Tja, das ist schon übel. Wobei es in vielen Fällen auch für den Vermieter
einfach unmöglich zu überprüfen ist, ob da was gefälscht wurde.

Grüße,

Frank
Walter
2006-10-18 11:02:11 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Eben. Wenn jemand genügend kriminelle Energie investiert, kann er sich auch
am heimischen PC eine feine Lohnabrechnung erstellen, in der er als
leitender Manager von $BLUE-CHIP-AG ein sechsstelliges Monatsgehalt
bekommt. Oder eben eine selbstgemachte BWA.
Erster Fall ist einfach: Telefonnummer des Arbeitgebers aus
Telefonbuch/Homepage holen, dort anrufen und ihn verlangen. Entweder
man kennt ihn dort gar nicht oder der Name stimmt, aber es ist ein
völlig überraschter Mitarbeiter. Hatte ich schon mal. Oder aber der
Mietinteressent ist dran, dann ists ja gut.
Damit fallen Komplettfälschungen, was das häufigste Vorgehen von
Mietnomaden ist, schon mal weg.
Wenn der angebliche Arbeitgeber nur eine Handynummer hat, vergiss es,
das ist immer Betrug.


Nachweise von Selbständigen sind in der Tat fast unmöglich zu
kontrollieren. Daher kriegen Selbständige in Gegenden mit
Nachfrageüberhang m.E. wirklich schwieriger eine Wohnung. Denn
Konkurrenten sind z.B. Beamte mit garantiertem Einkommen.


Walter

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