Post by WalterPost by Frank HucklenbroichSowas wird selbst beim Ausländeramt als Einkommensnachweis anerkannt (wenn
es z.B. um Einbürgerung geht, was ja nun eine sehr viel "ernstere" Sache
ist als die Miete einer Wohnung)
Nein, ein Mietvertrag ist "ernsterer". Nicht wenige als
Altersversorgung gekaufte Mietwohnungen gingen nach 1-2 Jahren
Mietausfall (so lange dauert eine Räumungsklage)und enormen
Renovierungskosten durch einen Mietnomaden in die Zwangsversteigerung.
Wenn die Einbürgerung mit gefälschten Unterlagen erschlichen wurde,
wird sie wieder entzogen.
Von gefälschten Unterlagen war ja auch gar nicht die Rede sondern davon,
daß das Ausländeramt sich mit einem Dreizeiler vom Steuerberater begnügt.
Prüfen können die das eh nur in den wenigsten Fällen, oder glaubst Du im
Ernst, da sitzen Leute die eine BWA oder Bilanz lesen und auch wirklich
verstehen können? Die kennen sich mit ausländerrechtlichen Feinheiten aus
(nach dem Motto "Ist die Frau eines 1944 in Kaliningrad geboren
Rußlanddeutschen nun deutsch oder nicht"), aber nicht so sehr mit
wirtschaftlichen Dingen (die sich ja eh sehr kurzfristig ändern können -
was nützen die 3 letzen Lohnabrechnungen, wenn man nach der Einbürgerung
arbeitslos wird?).
Post by WalterGeht nach aktuellem Ausländerrecht ganz
schnell und ist danach ein Abschiebungsgrund.
Nur wenn noch sehr viele andere Voraussetzungen (nicht) vorliegen, aber das
ist eine ganz andere Baustelle. Und wie gesagt, auf Fälschung und Täuschung
wollte ich gar nicht hinaus.
Post by WalterWenn ein Mietvertrag mit gefälschten Unterlagen erschlichen wurde,
bleibt er jedoch bestehen!
Eben. Wenn jemand genügend kriminelle Energie investiert, kann er sich auch
am heimischen PC eine feine Lohnabrechnung erstellen, in der er als
leitender Manager von $BLUE-CHIP-AG ein sechsstelliges Monatsgehalt
bekommt. Oder eben eine selbstgemachte BWA.
Und nochmal - ich habe große Zweifel, daß der durchschnittliche Vermieter
eine BWA tatsächlich richtig interpretieren kann, so er nicht
hauptberufliche Wirtschaftsprüfer o.ä. ist. Und selbst wenn da nichts
gefälscht wird, gibt es jede Menge völlig legale Möglichkeiten, eine BWA
etwas "schönzurechnen", zumindest für einige Monate. Eine Bank würde das
durchschauen, ein Vermieter eher nicht.
Post by WalterSo absurd es klingt: Nach derzeitiger Rechtsprechung kann kein
Vermieter einen Mietvertrag anfechten oder kündigen wenn der
Einkommensnachweis oder die Arbeitgeberbestätigung komplett gefälscht
war.
Tja, das ist schon übel. Wobei es in vielen Fällen auch für den Vermieter
einfach unmöglich zu überprüfen ist, ob da was gefälscht wurde.
Grüße,
Frank