Discussion:
Frage zur Buchung der Betriebsausstattung
(zu alt für eine Antwort)
c***@gmx.de
2006-12-24 21:47:38 UTC
Permalink
Hi

ich bin ziemlich neu in dem thema Buchhaltung und hab mal eine Frage
zum Thema Betriebsausstattung. Hoffe mir kann jemand hier helfen. Ich
habe für meine Firma einen Drucker im Wert von 300 EUR gekauft. Ich
nutze die Software Büro Easy für meine Buchhaltung. Nun wollte ich
dort die Rechnung des Lieferanten eingeben. Dabei stellte sich mir die
Frage auf welches Konto ich die Ausgabe buche. Spontan wollte ich das
Konto 400 - Betriebsausstattung nehmen, aber da sagt das Programm, daß
es ein Ausgaben-Konto erwartet. Welches muss ich stattdessen nehmen?

Ich hab im Internet gelesen, daß ich den Drucker über den AfA-Rechner
verwalten muss, damit ich die Anschaffung auch steuerlich absetzen
kann.

Jetzt bin ich ehrlich gesagt etwas verwirrt wie ich das ganze händeln
muss. Ich muss irgendwie diese Lieferantenrechnung eingeben, damit ich
die Überweisung durch das Programm machen kann. Gleichzeitig muss ich
den Drucker im AfA Rechner eingeben und die Daten übernehmen damit ich
es steuerlich absetzen kann. Wenn ich letzteres tue, dann taucht der
Drucker auch auf dem Konto 400 auf. Wenn ich jetzt noch zusätzlich die
Rechnung eingebe, dann hätte ich ja 2 Buchungen, oder?!. Wie bringe
ich die dann wieder zusammen?

Ohne Lieferantenrechnung eingeben, kann ich doch im Programm keine
Überweisung machen...

Kann mir bitte einer kurz erklären in welcher Reihenfolge ich was wie
wohin buche/eingebe?

Grüße & Frohe Weihnachten
Julia Bauer
Matthias Koehler
2006-12-25 10:57:38 UTC
Permalink
[Julia:]
Ich nutze die Software Büro Easy für meine Buchhaltung.
[...]
Ich muss irgendwie diese Lieferantenrechnung eingeben, damit ich
die Überweisung durch das Programm machen kann.
[...]
Gleichzeitig muss ich den Drucker im AfA Rechner eingeben und die Daten
übernehmen damit ich es steuerlich absetzen kann. Wenn ich letzteres tue, dann
taucht der Drucker auch auf dem Konto 400 auf.
[...]
Ohne Lieferantenrechnung eingeben, kann ich doch im Programm keine
Überweisung machen...
Ein Programm, in welchem der Afa-Rechner eigenmächtig irgendwelche Buchungen
vornimmt und wo Buchen und Bezahlen irgendwie verkoppelt sind, sollte man
wohl mit einigem Argwohn betrachten...

Ich kenne besagte Software nicht, möglicherweise soll sie Dir irgendwas
erleichtern, aber Du siehst ja, wohin das führt. Folglich werden da jetzt
sämtliche Erklärungsversuche ins Leere laufen. Gibt es denn zu diesem
Programm kein Lehrbuch, wo konkrete Beispiele aufgeführt sind? An sich ist
das, was Du da machen möchtest, ganz simpel. Aber ich fürchte, dass Dein
Programm es ganz anders haben möchte als man es normalerweise macht.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
c***@gmx.de
2006-12-25 21:12:06 UTC
Permalink
Hi

also bisher bin ich sehr zufrieden mit dem Programm und die Anleitungen
dazu sind auch top. Bisher konnte ich alle Fragen damit klären und es
tat das was ich wollte. Nur zu diesem speziellen Thema finde ich
nirgends etwas.

Vielleicht würde es mir aber auch schon helfen, wenn mir jemand
erklärt wie man normalerweise vorgeht wenn man so etwas wie einen
Drucker für die Firma auf Rechnung kauft. Wäre echt super lieb.

Grüße
Julia Bauer
m***@lycos.de
2006-12-25 23:00:02 UTC
Permalink
Post by c***@gmx.de
Hi
also bisher bin ich sehr zufrieden mit dem Programm und die Anleitungen
dazu sind auch top. Bisher konnte ich alle Fragen damit klären und es
tat das was ich wollte.
Wirklich Alles? :-)
Post by c***@gmx.de
Nur zu diesem speziellen Thema finde ich
nirgends etwas.
Vielleicht würde es mir aber auch schon helfen, wenn mir jemand
erklärt wie man normalerweise vorgeht wenn man so etwas wie einen
Drucker für die Firma auf Rechnung kauft. Wäre echt super lieb.
Laß es mich mal so ausdrücken:
Für Dein "spezielles Problem" gibt es keine Software. Dein "spezielles
Problem" ist nicht der Drucker, oder diesen zu verbuchen.
Und wenn Du tatsächlich, wie Du schreibst, eine Firma hast, dann wird
Dir diese Software nicht sehr weit bringen.

Eventuell solltest Du erstmal die Site:

http://www.handelsgesetzbuch.de/

besuchen. Und versuche das dort Geschriebene zu verstehen.

Ist nicht böse gemeint, eher ein freundlicher Tip.
Rainer Dahnke
2006-12-26 02:13:22 UTC
Permalink
Post by c***@gmx.de
Kann mir bitte einer kurz erklären in welcher Reihenfolge ich was wie
wohin buche/eingebe?
Wenn Du die Rechnung in der Hand hast:
(Betriebsausstattung an Kreditor)
Alternativ: (GWG an Kreditor)*

Das erzeugt einen OP auf dem Kreditorenkonto
Wenn dann gezahlt wird:

Kreditor an Bank.

Die Abschreibungen werden meistens am Jahresende
gebucht.

*) Manche Leute würden den Drucker sofort als GWG
abschreiben, streng genommen geht das nicht, hängt
wohl vom jeweiligen FA bzw. Einzelfall ab.


Grüße
Rainer
Matthias Koehler
2006-12-26 09:40:13 UTC
Permalink
[Rainer:]
Post by Rainer Dahnke
(Betriebsausstattung an Kreditor)
Alternativ: (GWG an Kreditor)*
Das erzeugt einen OP auf dem Kreditorenkonto
Kreditor an Bank.
Du gehst jetzt von dem Fall aus, dass sie eine Einnahme-/Überschussrechnung
auf der Basis einer Doppelten Buchführung macht. Dazu hat sie uns ja bisher
nichts verraten. Gestern wollte ich dazu schon gleich was schreiben, habe es
dann aber wieder gelöscht, weil wir da sicher immer mehr neue Fragen
aufwerfen, mit welchen wir sie verwirren. Denn diese Kombination ist ja
bekannterweise nicht ganz simpel, weil da deutlich mehr Daten erhoben als
für die EÜR benötigt werden, was zu einem erheblichen Mehraufwand führt.

Ein EÜR-Praktizierer sollte wohl besser mit Tabellen als mit einem
Buchhaltungsprogramm arbeiten, und seine Überweisungen mit der Hand
ausfüllen.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Rainer Dahnke
2006-12-26 14:34:36 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
[Rainer:]
Post by Rainer Dahnke
(Betriebsausstattung an Kreditor)
Alternativ: (GWG an Kreditor)*
Das erzeugt einen OP auf dem Kreditorenkonto
Kreditor an Bank.
Du gehst jetzt von dem Fall aus, dass sie eine Einnahme-/Überschussrechnung
auf der Basis einer Doppelten Buchführung macht. Dazu hat sie uns ja bisher
nichts verraten. Gestern wollte ich dazu schon gleich was schreiben, habe es
dann aber wieder gelöscht, weil wir da sicher immer mehr neue Fragen
aufwerfen, mit welchen wir sie verwirren. Denn diese Kombination ist ja
bekannterweise nicht ganz simpel, weil da deutlich mehr Daten erhoben als
für die EÜR benötigt werden, was zu einem erheblichen Mehraufwand führt.
Ein EÜR-Praktizierer sollte wohl besser mit Tabellen als mit einem
Buchhaltungsprogramm arbeiten, und seine Überweisungen mit der Hand
ausfüllen.
Stimmt wohl. Sie hatte geschrieben sie hätte eine Firma ...
War dann aber bestimmt umgangssprachlich gemeint.

Grüße
Rainer
Matthias Koehler
2006-12-26 15:42:24 UTC
Permalink
[Rainer:]
Post by Rainer Dahnke
Stimmt wohl. Sie hatte geschrieben sie hätte eine Firma ...
War dann aber bestimmt umgangssprachlich gemeint.
Auch dazu hatte ich schon einen Absatz geschrieben und dann vor dem Absenden
wieder gelöscht, weil ich merkte, dass ich mehr neue Fragen bei ihr aufwerfe
als ihr helfen zu können... :-)

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
c***@gmx.de
2006-12-26 21:07:11 UTC
Permalink
Hi

danke für die zahlreichen antworten. Ich weiß ja, daß ich noch
ziemlich neu in dem Thema Buchhaltung bin und noch vieles lernen muss.
Aber jeder hat ja irgendwann mal angefangen ;-)

Am meisten interessiert mich eigentlich auf welches Konto ich die
Rechnung buche, wenn das 400er anscheinend nicht so günstig ist. Ich
arbeite mit dem SKR03 und mache nur eine einfache EÜR. Hab schon
überlegt ob das Konto für Büroausstattung auch gehen würde. Nur
wohin muss ich das dann buchen damit ich es auch abschreiben kann...

Grüße
Julia Bauer
Matthias Koehler
2006-12-26 21:42:27 UTC
Permalink
[Julia:]
Post by c***@gmx.de
Am meisten interessiert mich eigentlich auf welches Konto ich die
Rechnung buche, wenn das 400er anscheinend nicht so günstig ist. Ich
arbeite mit dem SKR03 und mache nur eine einfache EÜR. Hab schon
überlegt ob das Konto für Büroausstattung auch gehen würde. Nur
wohin muss ich das dann buchen damit ich es auch abschreiben kann...
Ich verrate Dir jetzt noch mal, warum wir hier alle so ratlos sind: Weil
Dein Programm irgendwelche Dinge verkoppelt, die zunächst mal gar nichts mit
einander zu tun haben. Normalerweise läuft das wie folgt: Du bezahlst die
Rechnung. Entweder durch Ausfüllen eines Überweisungsträgers, durch
Online-Banking oder wie auch immer. Dann druckst Du am Ende des Monats
Deinen Kontoauszug aus und buchst alles ein. Der Buchungssatz für den
Drucker lautet dann "0480 geringwertige Wirtschaftsgüter an 1200 Bank".

Normalerweise trägst Du den Drucker (wenn er mehr als 410 EUR gekostet
hätte) in Deinen Anlagespiegel ein, welcher aber selbst keinerlei Buchungen
vornimmt, sondern von der Buchhaltung vollkommen unabhängig ist. Darüber
würdest Du normalerweise am Jahresende erfahren, welche Summen Du als
Abschreibung buchen musst. Da es sich aber um ein GWG auf dem Konto 0480
handelt, welches Du sowieso am Ende des Jahres mittels Konto 4855
(Sofortabschreibung GWG) auf Null stellst (ausbuchst), muss der Drucker
nicht in den Anlagespiegel.

Dein Problem ist aber weiterhin, dass Du aus einer Doppelten Buchhaltung
eine EÜR machen möchtest, und das ist gar nicht so einfach. Bei Dir zählen
doch nur die Geldflüsse, also die Bewegungen auf dem Konto oder in der
Kasse, nicht jedoch die absoluten Kontostände. Daher würde ich eine EÜR
immer über normale Tabellen machen und keine spezielle Software nehmen,
welche Dich jetzt in so eine seltsame Situation bringt.

Fakt ist jedenfalls: Der Aufwand (also die Minderung des Gewinnes) entsteht
nicht beim Bezahlen der Rechnung, sondern erst bei der Abschreibung. Das ist
der Unterschied zwischen einem Anlagekonto (zum Beispiel 0400 oder 0480) und
einem Aufwandskonto (zum Beispiel 4920 Telefon oder dergleichen).

Warum das bei Dir nicht funktioniert und warum bei Dir Bezahlfunktionen und
Afa-Rechner mit der Buchhaltung verkoppelt sind, kann Dir hier vermutlich
niemand erklären. Offensichtlich wollte der Hersteller eine besonders
einfach zu bedienende Lösung anbieten, aber Du siehst ja, wohin das führt:
Es stiftet nur Verwirrung.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Christian Dürrhauer
2006-12-27 15:37:50 UTC
Permalink
On the seventh day, Matthias Koehler wrote...
[snip: gute Erklärunge]
Fakt ist jedenfalls: Der Aufwand (also die Minderung des Gewinnes) entsteht
nicht beim Bezahlen der Rechnung, sondern erst bei der Abschreibung. Das ist
der Unterschied zwischen einem Anlagekonto (zum Beispiel 0400 oder 0480) und
einem Aufwandskonto (zum Beispiel 4920 Telefon oder dergleichen).
Warum das bei Dir nicht funktioniert und warum bei Dir Bezahlfunktionen und
Afa-Rechner mit der Buchhaltung verkoppelt sind, kann Dir hier vermutlich
niemand erklären. Offensichtlich wollte der Hersteller eine besonders
Es stiftet nur Verwirrung.
hättest Du bzw. hättet Ihr einen Link für Einsteiger, der das Thema
Buchhaltung so erklärt, dass man sich darin einarbeiten kann? Woher habt
Ihr Eurer Wissen? Ratschläge? (Ich habe von Buchhaltung absolute
Nullpeilung, würde aber gerne wenigstens so fit darin sein, daß ich
verstehe, wenn mir ein Steuerprüfer/berater mit mir redet). Danke.
--
mit freundlichen Grüßen/with kind regards
Christian Dürrhauer

This time, like all time, is a very good one if we but know what to do with
it.
Ralph Waldo Emerson
Bodo Rzany
2006-12-27 15:53:47 UTC
Permalink
Post by Christian Dürrhauer
hättest Du bzw. hättet Ihr einen Link für Einsteiger, der das Thema
Buchhaltung so erklärt, dass man sich darin einarbeiten kann? Woher habt
Ihr Eurer Wissen? Ratschläge? (Ich habe von Buchhaltung absolute
Nullpeilung, würde aber gerne wenigstens so fit darin sein, daß ich
verstehe, wenn mir ein Steuerprüfer/berater mit mir redet). Danke.
Eine heutige Anlaufstelle für Nichtbilanzierer wäre z.B. wikipedia
(und dort, z.B., Buchhaltung). Darüberhinaus werden Dir auch die
Mitarbeiter(innen) Deines Finanzamtes Fragen gerne beantworten.
Schließlich wollen die ja etwas von Dir...

Falls Du, wie Du schreibst, einen Steuerberater beschäftigst, dürfte
der für Dich (vor debs!) Ansprechspartner sein. Oder hältst Du Dir
den Typen etwa aus anderen Gründen?

Ansonsten kommt Buchhaltung durchaus mit den Grundrechenarten aus,
bedarf also nur sehr bedingt eines Studiums ;-)

Grüße
Bodo
Christian Dürrhauer
2006-12-27 17:12:17 UTC
Permalink
On the seventh day, Bodo Rzany wrote...
Post by Bodo Rzany
Post by Christian Dürrhauer
hättest Du bzw. hättet Ihr einen Link für Einsteiger, der das Thema
Buchhaltung so erklärt, dass man sich darin einarbeiten kann? Woher habt
Ihr Eurer Wissen? Ratschläge? (Ich habe von Buchhaltung absolute
Nullpeilung, würde aber gerne wenigstens so fit darin sein, daß ich
verstehe, wenn mir ein Steuerprüfer/berater mit mir redet). Danke.
Eine heutige Anlaufstelle für Nichtbilanzierer wäre z.B. wikipedia
(und dort, z.B., Buchhaltung). Darüberhinaus werden Dir auch die
Mitarbeiter(innen) Deines Finanzamtes Fragen gerne beantworten.
Schließlich wollen die ja etwas von Dir...
Falls Du, wie Du schreibst, einen Steuerberater beschäftigst, dürfte
der für Dich (vor debs!) Ansprechspartner sein. Oder hältst Du Dir
den Typen etwa aus anderen Gründen?
da hast Du mich mißverstanden oder ich habe mich zu hochtrabend
ausgedrückt. Der Einstieg ist beabsichtigt ;-)
Post by Bodo Rzany
Ansonsten kommt Buchhaltung durchaus mit den Grundrechenarten aus,
bedarf also nur sehr bedingt eines Studiums ;-)
das ist sehr gut zu wissen! :-)
--
mit freundlichen Grüßen/with kind regards
Christian Dürrhauer

This time, like all time, is a very good one if we but know what to do with
it.
Ralph Waldo Emerson
Lutz Schulze
2006-12-27 16:20:10 UTC
Permalink
Post by Christian Dürrhauer
hättest Du bzw. hättet Ihr einen Link für Einsteiger, der das Thema
Buchhaltung so erklärt, dass man sich darin einarbeiten kann? Woher habt
Ihr Eurer Wissen? Ratschläge? Danke.
Ich fand das mal recht praktisch:
http://www.collmex.de/einfuehrung_buchhaltung.html
Post by Christian Dürrhauer
(Ich habe von Buchhaltung absolute
Nullpeilung, würde aber gerne wenigstens so fit darin sein, daß ich
verstehe, wenn mir ein Steuerprüfer/berater mit mir redet).
Deshalb habe ich es auch viele Jahre lang selbst gemacht.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Kostenloser SNMP-Monitor für Windows: http://www.snmpview.de
Martin Schoenbeck
2006-12-27 17:19:10 UTC
Permalink
Hallo Christian,
Post by Christian Dürrhauer
hättest Du bzw. hättet Ihr einen Link für Einsteiger, der das Thema
Buchhaltung so erklärt, dass man sich darin einarbeiten kann? Woher habt
Ihr Eurer Wissen? Ratschläge? (Ich habe von Buchhaltung absolute
Nullpeilung, würde aber gerne wenigstens so fit darin sein, daß ich
verstehe, wenn mir ein Steuerprüfer/berater mit mir redet). Danke.
Den Einstieg habe ich über ein Script der FernUni bekommen. Das wird im
Rahmen des BWL-Grundstudiums angeboten. Und ansonsten: machen und bei
Unklarheiten fragen. ;-) Wenn man das Grundprinzip mal drin hat, ist das
überraschenderweise ;-) im Wesentlichen recht logisch.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Rainer Dahnke
2006-12-27 20:32:19 UTC
Permalink
Post by Christian Dürrhauer
hättest Du bzw. hättet Ihr einen Link für Einsteiger, der das Thema
Buchhaltung so erklärt, dass man sich darin einarbeiten kann? Woher habt
Ihr Eurer Wissen? Ratschläge? (Ich habe von Buchhaltung absolute
Nullpeilung, würde aber gerne wenigstens so fit darin sein, daß ich
verstehe, wenn mir ein Steuerprüfer/berater mit mir redet). Danke.
Ich hatte mir ein Buch gekauft:

***
Detlef Machenheimer, Reinhold Kersten

"Buchhaltung leicht gemacht"

Ein Methodischer Grundkurs für den Selbstunterricht.
Mit Beispielen, Aufgaben und Lösungen aus der Praxis.

Falken Verlag, ISBN 3-8068-4238-8 39,90 DM
***

Dann benutze ich Lexware-Software, diese ist sehr
ausführlich dokumentiert und auch für Anfänger gut
geeignet. (Allerdings landet man schnell bei den
"PRO"-Produkten wenn man gewisse Ansprüche hat, aber
auch hier finde ich den Preis völlig in Ordnung).


Grüße
Rainer
Benjamin Schulz
2006-12-28 08:22:34 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
Dein Problem ist aber weiterhin, dass Du aus einer Doppelten Buchhaltung
eine EÜR machen möchtest, und das ist gar nicht so einfach. Bei Dir zählen
doch nur die Geldflüsse, also die Bewegungen auf dem Konto oder in der
Kasse, nicht jedoch die absoluten Kontostände.
Muss bei EÜR nicht bei Anschaffung >410 EUR über mehrere Jahre
abgeschrieben werden?

Ben
Matthias Koehler
2006-12-28 09:54:05 UTC
Permalink
[Benjamin:]
Post by Benjamin Schulz
Muss bei EÜR nicht bei Anschaffung >410 EUR über mehrere Jahre
abgeschrieben werden?
Der Drucker der Ursprungsfragerin hat nach ihren Angaben 300 EUR gekostet.
Ansonsten hast Du Recht: Alles über 410 EUR muss über mehrere Jahre
abgeschrieben werden, aber darum ging es mir in meiner Aussage gar nicht. Da
wollte ich nur darauf hinaus, dass bei einem Einnahme-/Überschussrechner
nicht die absoluten Zahlen zählen. Daher muss derjenige an sich keine
Kontoauszüge einbuchen. Wer eine Doppelte Buchhaltung macht, also mit Konten
und Gegenkonten arbeitet, kann daraus an sich viel leichter eine Bilanz als
eine EÜR erstellen.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Eric Lorenz
2006-12-31 01:04:54 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
Ansonsten hast Du Recht: Alles über 410 EUR muss über mehrere Jahre
abgeschrieben werden, aber darum ging es mir in meiner Aussage gar nicht. Da
wollte ich nur darauf hinaus, dass bei einem Einnahme-/Überschussrechner
nicht die absoluten Zahlen zählen. Daher muss derjenige an sich keine
Kontoauszüge einbuchen. Wer eine Doppelte Buchhaltung macht, also mit Konten
und Gegenkonten arbeitet, kann daraus an sich viel leichter eine Bilanz als
eine EÜR erstellen.
Guten Morgen!

Nur so am Rande:
Solange es sich nicht um ein Multisupersonstwasdrucker handelt, ist es
nicht eigenständig nutzbar. Dadurch
keine Abschreibung als GWG!

Eric
Gerrit Brodmann
2006-12-31 11:34:47 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Solange es sich nicht um ein Multisupersonstwasdrucker handelt, ist es
nicht eigenständig nutzbar.
Also viele Kameras können inzwischen Direktdruck per USB...
Martin Schoenbeck
2006-12-31 15:34:44 UTC
Permalink
Hallo Gerrit,
Post by Gerrit Brodmann
Post by Eric Lorenz
Solange es sich nicht um ein Multisupersonstwasdrucker handelt, ist es
nicht eigenständig nutzbar.
Also viele Kameras können inzwischen Direktdruck per USB...
Ja? Und? Die Kamera war auch vorher schon selbständig nutzbar.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Gerrit Brodmann
2006-12-31 18:13:15 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Gerrit,
Post by Gerrit Brodmann
Post by Eric Lorenz
Solange es sich nicht um ein Multisupersonstwasdrucker handelt, ist es
nicht eigenständig nutzbar.
Also viele Kameras können inzwischen Direktdruck per USB...
Ja? Und? Die Kamera war auch vorher schon selbständig nutzbar.
Aber ggfls GWG
Martin Schoenbeck
2006-12-31 18:26:05 UTC
Permalink
Hallo Gerrit,
Post by Gerrit Brodmann
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Gerrit,
Post by Gerrit Brodmann
Post by Eric Lorenz
Solange es sich nicht um ein Multisupersonstwasdrucker handelt, ist es
nicht eigenständig nutzbar.
Also viele Kameras können inzwischen Direktdruck per USB...
Ja? Und? Die Kamera war auch vorher schon selbständig nutzbar.
Aber ggfls GWG
Was hat _das_ nun wieder damit zu tun, ob sie per USB drucken kann?
Irgendwas verstehst Du da komplett falsch.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Gerrit Brodmann
2007-01-01 14:06:04 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Gerrit,
Post by Gerrit Brodmann
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Gerrit,
Post by Gerrit Brodmann
Post by Eric Lorenz
Solange es sich nicht um ein Multisupersonstwasdrucker handelt, ist es
nicht eigenständig nutzbar.
Also viele Kameras können inzwischen Direktdruck per USB...
Ja? Und? Die Kamera war auch vorher schon selbständig nutzbar.
Aber ggfls GWG
Was hat _das_ nun wieder damit zu tun, ob sie per USB drucken kann?
Irgendwas verstehst Du da komplett falsch.
Du meinst der Drucker kann nicht alleine als GWG abgeschrieben werden,
sondern muß als "Teil der Einheit" gesehen werden.

Wie ist es nun, wenn ich ne 100 Euro Knipse habe, die GWG ist und der
Drucker 200 kostet?

Dann ist der Drucker doch Teil einer Einheit, die immer noch GWG ist
oder nicht?

Wie schaut es auch, wenn die Kamera teurer war, der Drucker auch,
beide für sich genommen grade noch GWG, der Drucker aber erst später
gekauft wurde?
Martin Schoenbeck
2007-01-01 18:07:53 UTC
Permalink
Hallo Gerrit,
Post by Gerrit Brodmann
Du meinst der Drucker kann nicht alleine als GWG abgeschrieben werden,
Nicht nur nicht alleine, sondern überhaupt nicht.
Post by Gerrit Brodmann
sondern muß als "Teil der Einheit" gesehen werden.
Nein.
Post by Gerrit Brodmann
Wie ist es nun, wenn ich ne 100 Euro Knipse habe, die GWG ist und der
Drucker 200 kostet?
Dann kannst Du die Knipse als GWG abschreiben, den Drucker jedoch über die
Nutzungszeit. Ausnahme, _wenn_ Du das aus guten Gründen als Einheit sehen
kannst. Hat Eric schon erläutert.
Post by Gerrit Brodmann
Dann ist der Drucker doch Teil einer Einheit, die immer noch GWG ist
oder nicht?
Nur, wenn Du ihn nur mit der Kamera verwendest.
Post by Gerrit Brodmann
Wie schaut es auch, wenn die Kamera teurer war, der Drucker auch,
beide für sich genommen grade noch GWG, der Drucker aber erst später
gekauft wurde?
Wenn Du unbedingt drauf bestehst, wirst Du das wohl als Einheit sehen
können. Dann schreibst Du es komplett über die normale Nutzungsdauer ab.
Ansonsten siehst Du es nicht als Einheit, und schreibst die Kamera als GWG
ab und den Drucker über die Nutzungsdauer.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Matthias Kryn
2006-12-31 11:58:06 UTC
Permalink
Post by Eric Lorenz
Solange es sich nicht um ein Multisupersonstwasdrucker
handelt, ist es nicht eigenständig nutzbar. Dadurch
keine Abschreibung als GWG!
Theoretisch ist das korrekt. Praktisch ist das nicht. Ich hätte
keine Hemmungen, das Ding in die GWG zu packen und gut.

Grüße
Matthias
Bodo Rzany
2006-12-31 12:26:16 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Eric Lorenz
Solange es sich nicht um ein Multisupersonstwasdrucker
handelt, ist es nicht eigenständig nutzbar. Dadurch
keine Abschreibung als GWG!
Theoretisch ist das korrekt. Praktisch ist das nicht. Ich hätte
keine Hemmungen, das Ding in die GWG zu packen und gut.
As me. 7 PCs, 1 WC im internen Netz, ein (!) immer laufender
Laserdrucker. Welchem PC/WC sollte ich (oder will der Finanzbeamte)
das Ding zuordnen?

Okay, früher war so was kein Thema. Aber heute gibt es
tatsächlich Ethernet-Laser mit Postscript-Interpreter für
unter 350 Euronzen (brutto!). Wenn da der Toner alle ist,
schmeißt man das Dinge in die Tonne (GWG halt) und holt
sich 'n neues (etwas überspitzt formuliert)...

Gruß
Bodo
Lutz Schulze
2006-12-31 14:04:07 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Post by Matthias Kryn
Post by Eric Lorenz
Solange es sich nicht um ein Multisupersonstwasdrucker
handelt, ist es nicht eigenständig nutzbar. Dadurch
keine Abschreibung als GWG!
Theoretisch ist das korrekt. Praktisch ist das nicht. Ich hätte
keine Hemmungen, das Ding in die GWG zu packen und gut.
As me. 7 PCs, 1 WC im internen Netz, ein (!) immer laufender
Laserdrucker. Welchem PC/WC sollte ich (oder will der Finanzbeamte)
das Ding zuordnen?
Könnte wieder ein längerer Thread werden, ist aber keiner da ;-)

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Kostenloser SNMP-Monitor für Windows: http://www.snmpview.de
Bodo Rzany
2006-12-31 14:40:57 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Könnte wieder ein längerer Thread werden, ist aber keiner da ;-)
Tja, was die jetzt wohl alle treiben?

Ich bin gerade mit den (nichtsignierten ;-) elektronischen
Neujahrsgrüßen an die engsten Freunde und wichtigsten
Kunden durch - und werde jetzt auch meine Kiste abschalten.

Komm gut 'nüber und: bis zum nächsten Jahr in alter Frische ;-)

Bodo
Martin Schoenbeck
2006-12-31 15:36:54 UTC
Permalink
Hallo Bodo,
Post by Bodo Rzany
As me. 7 PCs, 1 WC im internen Netz, ein (!) immer laufender
Laserdrucker. Welchem PC/WC sollte ich (oder will der Finanzbeamte)
das Ding zuordnen?
Auch wenn wir das schon mindestens hundertmal durchgekaut haben: keinem.
Das Ding muß keinem PC zugeordnet werden. Es ist selbständig bewertbar,
aber nicht selbständig nutzbar. Also so behandeln, als hätte es mehr als
410 EUR gekostet.
Post by Bodo Rzany
Okay, früher war so was kein Thema. Aber heute gibt es
tatsächlich Ethernet-Laser mit Postscript-Interpreter für
unter 350 Euronzen (brutto!). Wenn da der Toner alle ist,
schmeißt man das Dinge in die Tonne (GWG halt) und holt
sich 'n neues (etwas überspitzt formuliert)...
In dem Moment kannst Du es dann auch abschreiben. Komplett.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Eric Lorenz
2007-01-01 00:31:15 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Post by Matthias Kryn
Theoretisch ist das korrekt. Praktisch ist das nicht. Ich hätte
keine Hemmungen, das Ding in die GWG zu packen und gut.As me. 7 PCs, 1 WC im internen Netz, ein (!) immer laufender
Laserdrucker. Welchem PC/WC sollte ich (oder will der Finanzbeamte)
das Ding zuordnen?
Da gibt es zwei Varianten:
1. Du hast eine genaue Möglichkeit der Zuordnung: Abschreibung über
Restnutzungsdauer
2. Du kannst es nicht zuordnen: Also Abschreibung über drei Jahre!

Und es gibt tatsächlich Prüfer, die sich daran austoben...

Eric
Bodo Rzany
2007-01-01 11:57:43 UTC
Permalink
Hallo Eric,

was machst Du denn am 1.1.2007 um 01:31 im Usenet? ;-)
Aus jeden Fall: Ein gutes Neues .. auch speziell an Dich.
Post by Eric Lorenz
1. Du hast eine genaue Möglichkeit der Zuordnung: Abschreibung über
Restnutzungsdauer
2. Du kannst es nicht zuordnen: Also Abschreibung über drei Jahre!
Und es gibt tatsächlich Prüfer, die sich daran austoben...
Du bringst mich jetzt tatsächlich in's Grübeln:
In der Diskussion ging es um Gegenstände mit Anschaffungskosten
unter 410 Euronzen, die ich bisher sämtlich nie in das offizielle
"Anlagegitter" aufgenommen und immer sofort abgeschrieben habe.
Das reichte von billigen Werkzeugen (Schraubenzieher für 10 Euro)
über nicht ganz so billige (Crimpzangen für 200 Euro) bis hin zu
Meßgeräten und Kleinrechnern und Peripherie für sämtlich unter
diesen ominösen 410 Euro. Das einzige Kriterium, das bei mir dabei
noch im Hinterkopf mitschwingt, ist diese ominöse eigenständige
Nutzbarkeit. Sollte es da noch etwas Anderes geben?
Und denke bitte daran, daß es in diesem Thread ausschließlich um
EÜRler geht.
Und noch etwas: Wir diskutieren hier _nicht_ über gebrauchte
Geräte, die früher 'mal über 410 Euronzen gekostet haben, sondern
über Neugeräte - also z.B. CarliViorinaBilligstLaser (das, was,
bevor Carli den Laden an die Wand geritten hat, einmal HP war)
Blödmarkt und ähnlichen...

Gruß
Bodo
Martin Schoenbeck
2007-01-01 12:09:02 UTC
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Hallo Bodo,
Post by Bodo Rzany
diesen ominösen 410 Euro. Das einzige Kriterium, das bei mir dabei
noch im Hinterkopf mitschwingt, ist diese ominöse eigenständige
Nutzbarkeit. Sollte es da noch etwas Anderes geben?
Nein, gibt es nicht. Sobald es nicht selbständig nutzbar ist, behandelst Du
es einfach, als hätte es mehr als 410 EUR gekostet. Oder als gäbe es diese
Vereinfachungsgrenze nicht.
Post by Bodo Rzany
Und denke bitte daran, daß es in diesem Thread ausschließlich um
EÜRler geht.
Das ist völlig unerheblich.
Post by Bodo Rzany
Und noch etwas: Wir diskutieren hier _nicht_ über gebrauchte
Geräte, die früher 'mal über 410 Euronzen gekostet haben, sondern
über Neugeräte - also z.B. CarliViorinaBilligstLaser (das, was,
bevor Carli den Laden an die Wand geritten hat, einmal HP war)
Blödmarkt und ähnlichen...
Ich denke, das war klar. Daß, was Eric geschrieben hat, gilt unabhängig
davon, wie teuer das Zeug ist. Also auch dann, wenn das Gerät 4100 EUR
gekostet hat. SIW, IBKStb

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Bodo Rzany
2007-01-01 12:26:20 UTC
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Hallo Martin,

ein glückliches und erfolgreiches 2007 auch an Dich!
Post by Martin Schoenbeck
Post by Bodo Rzany
diesen ominösen 410 Euro. Das einzige Kriterium, das bei mir dabei
noch im Hinterkopf mitschwingt, ist diese ominöse eigenständige
Nutzbarkeit. Sollte es da noch etwas Anderes geben?
Nein, gibt es nicht. Sobald es nicht selbständig nutzbar ist, behandelst Du
es einfach, als hätte es mehr als 410 EUR gekostet. Oder als gäbe es diese
Vereinfachungsgrenze nicht.
Damit hängen wir nun an der Definition von "selbständig nutzbar".
Für mich ist ein Nicht-GDI-Drucker genauso selbständig nutzbar,
wie mein Scope oder Vector-Analyzer oder, wie im Beispiel genannt,
die Crimpzange. Obwohl man bei letzterer mit dem Finanzbeamten
vielleicht darüber diskutieren sollte, ob diese Zange nicht ohne
den dazugehörigen Draht und die Kontakte sinnlos ist... ;-)
Post by Martin Schoenbeck
Post by Bodo Rzany
Und denke bitte daran, daß es in diesem Thread ausschließlich um
EÜRler geht.
Das ist völlig unerheblich.
Das eben weiß ich nicht so ganz genau. Natürlich habe ich für mich
selbst Lagerbestand an Elektronikteilen, Werkzeuge etc. aufgelistet.
Für die offizielle GuV (und damit das FA) gibt es aber nur die
"Liste abzuschreibender bzw. abgeschriebener Güter" (oder wie diese
AfA-Liste im Amtsdeutsch heißt). Mehr, als diese Liste, ist bei EÜR
nicht vorgeschrieben.

Grüße
Bodo
Martin Schoenbeck
2007-01-01 12:52:47 UTC
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Hallo Bodo,
Post by Bodo Rzany
Damit hängen wir nun an der Definition von "selbständig nutzbar".
Nein.
Post by Bodo Rzany
Für mich ist ein Nicht-GDI-Drucker genauso selbständig nutzbar,
wie mein Scope oder Vector-Analyzer oder, wie im Beispiel genannt,
die Crimpzange.
Über das Scope und den Vector-Analyzer mag man diskutieren, dazu weiß ich
zuwenig über Deine konkreten Geräte. Ein übliches Oszilloskop bespielsweise
ist problemlos genauso selbständig nutzbar wie definitiv eine Crimpzange.
Über den Nicht-GDI-Drucker, der ansonsten keine zusätzlichen Funktionen wie
Kopierer oder Fax hat, kann man zwar theoretisch noch diskutieren,
praktisch ist das aber ausgeurteilt. Weshalb man sich die Diskussion sparen
kann, wenn man nicht sinnlos Zeit vergeuden will.
Post by Bodo Rzany
Obwohl man bei letzterer mit dem Finanzbeamten
vielleicht darüber diskutieren sollte, ob diese Zange nicht ohne
den dazugehörigen Draht und die Kontakte sinnlos ist... ;-)
So wie der PC ohne die Daten, die Du eingibst? Meine Erfahrung ist, daß man
mit Finanzbeamten und insbesondere Betriebsprüfern besser klarkommt, wenn
man sich nicht allzu albern gibt. Dann nehmen die auch die Argumente bei
wirklich strittigen Fragen ernster.
Post by Bodo Rzany
Post by Martin Schoenbeck
Post by Bodo Rzany
Und denke bitte daran, daß es in diesem Thread ausschließlich um
EÜRler geht.
Das ist völlig unerheblich.
Das eben weiß ich nicht so ganz genau. Natürlich habe ich für mich
selbst Lagerbestand an Elektronikteilen, Werkzeuge etc. aufgelistet.
Es ist völlig unerheblich in Bezug darauf, ob und wie geringwertige, nicht
selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Eric Lorenz
2007-01-01 13:52:46 UTC
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On 1 Jan., 12:57, Bodo Rzany <***@ibrro.de> wrote:

Hallo Bodo!
Post by Bodo Rzany
was machst Du denn am 1.1.2007 um 01:31 im Usenet? ;-)
Aus jeden Fall: Ein gutes Neues .. auch speziell an Dich.
Wünsche ich dir auch! Ich nutze es gerade, das ich hier an einem PC
von einem Freund sitzen kann. Mein PC ist nach meinem Umzug noch nicht
wieder am Netz...
Kommt aber, sobald ich wieder in München bin.
Post by Bodo Rzany
In der Diskussion ging es um Gegenstände mit Anschaffungskosten
unter 410 Euronzen, die ich bisher sämtlich nie in das offizielle
"Anlagegitter" aufgenommen und immer sofort abgeschrieben habe.
Das reichte von billigen Werkzeugen (Schraubenzieher für 10 Euro)
über nicht ganz so billige (Crimpzangen für 200 Euro) bis hin zu
Meßgeräten und Kleinrechnern und Peripherie für sämtlich unter
diesen ominösen 410 Euro. Das einzige Kriterium, das bei mir dabei
noch im Hinterkopf mitschwingt, ist diese ominöse eigenständige
Nutzbarkeit. Sollte es da noch etwas Anderes geben?
Ein Drucker benötigt immer (wie ein Monitor auch) ein anderes Gerät
um das zu machen,
was er eigentlich soll. Deshalb ist zwar ein Drucker selbständig
bewertbar, aber nicht eigenständig Nutzbar.

die unterste Grenze liegt übrigens bei netto 60 Euro. Steht so auch in
den EStR. Also geht dein
Schraubendreher für 10 Euro gleich in die Kosten, aber deine
Crimpzange für 200 Euro in die GWG. Wobei man
immer prüfen sollte, ob eine Sofortabschreibung notwendig ist, oder ob
man es aktivieren sollte.
Post by Bodo Rzany
Und denke bitte daran, daß es in diesem Thread ausschließlich um
EÜRler geht.
Das ist unerheblich. Gilt für Bilanz und EÜR!
Post by Bodo Rzany
Und noch etwas: Wir diskutieren hier _nicht_ über gebrauchte
Geräte, die früher 'mal über 410 Euronzen gekostet haben, sondern
über Neugeräte - also z.B. CarliViorinaBilligstLaser (das, was,
bevor Carli den Laden an die Wand geritten hat, einmal HP war)
Blödmarkt und ähnlichen...
Auch das ist jetzt egal. Wie gesagt: Damit der Drucker das machen kann,
was er soll, muss er irgendwo angeschlossen sein. Und damit ist er
nicht selbständig nutzbar.

Neujahrsgruß

Eric
Bodo Rzany
2007-01-01 14:20:15 UTC
Permalink
Hallo Eric,
Mein PC ist nach meinem Umzug noch nicht wieder am Netz...
Kommt aber, sobald ich wieder in München bin.
Fein, daß es endlich geklappt hat.
Ein Drucker benötigt immer (wie ein Monitor auch) ein anderes Gerät
um das zu machen,
was er eigentlich soll. Deshalb ist zwar ein Drucker selbständig
bewertbar, aber nicht eigenständig Nutzbar.
die unterste Grenze liegt übrigens bei netto 60 Euro. Steht so auch in
den EStR. Also geht dein
Schraubendreher für 10 Euro gleich in die Kosten, aber deine
Crimpzange für 200 Euro in die GWG. Wobei man
immer prüfen sollte, ob eine Sofortabschreibung notwendig ist, oder ob
man es aktivieren sollte.
Okay, das habe ich jetzt verstanden, - und auch das, daß es hier um
Aussagen in den EStRichtlinien geht, die ich mir bislang nie angesehen
habe.

Dank' Dir für die Mühe und Deinen
Neujahrsgruß
Wir lesen uns und treffen uns sicher in diesem Jahr einmal in
einem der Münchener Biergärten. :-)

Grüße
Bodo
Matthias Hanft
2007-01-02 10:21:48 UTC
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Post by Eric Lorenz
Auch das ist jetzt egal. Wie gesagt: Damit der Drucker das machen kann,
was er soll, muss er irgendwo angeschlossen sein. Und damit ist er
nicht selbständig nutzbar.
An das Kriterium "angeschlossen" hatte ich auch schon mal gedacht,
es aber sofort wieder verworfen, denn das meiste muß irgendwo
"angeschlossen" sein, damit es nutzbar ist:
- fast alles an der Stromsteckdose (damit wäre auch ein kompletter
PC nicht selbständig nutzbar)
- Anrufbeantworter, Faxgeräte, Modems zusätzlich noch am Telefonnetz
- TV-Empfänger etc. z.B. am Kabelnetz
- selbst Oszilloskope und andere Meßgeräte sind ohne Anschluß an ein
zu messendes Gerät nicht nutzbar
- und sicher noch etliches, das mir gerade nicht einfällt...

Vieles "selbständig nutzbare" bliebe da nimmer übrig...
Post by Eric Lorenz
Neujahrsgruß
Ebenso,

Gruß Matthias.

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