Sabine Sauer
2003-12-04 21:39:45 UTC
Wir (GmbH) kaufen regelmäßig bei ebay Ware ein, die wir ganz regulär
gegen Rechnung an unsere Kunden verkaufen oder vermieten. Unser Gewinn
liegt im Wissen wo die Käufer sind und in der fachgerechten Installation.
Leider gibts auf ebay so gut wie nie eine ordentliche Rechnung.
Wir verbuchen Eingänge als Ankauf von privat ohne Ust. mit Eigenbeleg
und Kopie der Auktion sowie des Kontoauszugs der Zahlung.
Reicht das zur Anerkennung beim Fa?
Jemand schon mal Erfahrung gesammelt?
Wie schon gesagt, regelmäßig nicht ausnahmsweise, da dort Neuware meist
um die Hälfte bis 2/3 billiger ist als von Hersteller über die Distri.
mfg
S.S.
gegen Rechnung an unsere Kunden verkaufen oder vermieten. Unser Gewinn
liegt im Wissen wo die Käufer sind und in der fachgerechten Installation.
Leider gibts auf ebay so gut wie nie eine ordentliche Rechnung.
Wir verbuchen Eingänge als Ankauf von privat ohne Ust. mit Eigenbeleg
und Kopie der Auktion sowie des Kontoauszugs der Zahlung.
Reicht das zur Anerkennung beim Fa?
Jemand schon mal Erfahrung gesammelt?
Wie schon gesagt, regelmäßig nicht ausnahmsweise, da dort Neuware meist
um die Hälfte bis 2/3 billiger ist als von Hersteller über die Distri.
mfg
S.S.