Discussion:
Ankauf ohne ordentliche Rechnung
(zu alt für eine Antwort)
Sabine Sauer
2003-12-04 21:39:45 UTC
Permalink
Wir (GmbH) kaufen regelmäßig bei ebay Ware ein, die wir ganz regulär
gegen Rechnung an unsere Kunden verkaufen oder vermieten. Unser Gewinn
liegt im Wissen wo die Käufer sind und in der fachgerechten Installation.

Leider gibts auf ebay so gut wie nie eine ordentliche Rechnung.

Wir verbuchen Eingänge als Ankauf von privat ohne Ust. mit Eigenbeleg
und Kopie der Auktion sowie des Kontoauszugs der Zahlung.

Reicht das zur Anerkennung beim Fa?

Jemand schon mal Erfahrung gesammelt?

Wie schon gesagt, regelmäßig nicht ausnahmsweise, da dort Neuware meist
um die Hälfte bis 2/3 billiger ist als von Hersteller über die Distri.

mfg

S.S.
Erwin Denzler
2003-12-04 22:25:44 UTC
Permalink
Post by Sabine Sauer
Wir verbuchen Eingänge als Ankauf von privat ohne Ust. mit Eigenbeleg
und Kopie der Auktion sowie des Kontoauszugs der Zahlung.
(...)
Post by Sabine Sauer
Wie schon gesagt, regelmäßig nicht ausnahmsweise, da dort Neuware meist
um die Hälfte bis 2/3 billiger ist als von Hersteller über die Distri.
Ihr kauft in größerem Umfang Neuware von Privat? Ich kann mir kaum
vorstellen, daß eine Privatperson z.B. 300 neue Festplatten oder
Bohrmaschinen verkauft. Das müßten dann schon alles Leute sein, die
zufällig gerade ein Handelsunternehmen geerbt haben und den Nachlaß
veräußern.

Die sehr große Preisdifferenz könnte - könnte! - zumindest bei euch als
Profis die Frage aufwerfen, ob das wirtschaftlich überhaupt möglich ist.
Es könnte - könnte! - ein Hinweis darauf sein, daß der Verkäufer auf
Wegen an die Ware gekommen ist, die einen legalen Eigentumserwerb
unmöglich machen. Immerhin ist es unwahrscheinlich, daß der Hersteller
an diese Privatpersonen so viel billiger verkauft als an euch.

Eine Quittung für eine bezahlte Forderung muß übrigens auf Verlangen
auch eine Privatperson ausstellen, § 368 BGB, dann natürlich ohne Steuer.

E.D.
Sabine Sauer
2003-12-05 06:41:37 UTC
Permalink
Post by Erwin Denzler
Post by Sabine Sauer
Wir verbuchen Eingänge als Ankauf von privat ohne Ust. mit Eigenbeleg
und Kopie der Auktion sowie des Kontoauszugs der Zahlung.
(...)
Post by Sabine Sauer
Wie schon gesagt, regelmäßig nicht ausnahmsweise, da dort Neuware
meist um die Hälfte bis 2/3 billiger ist als von Hersteller über die
Distri.
Ihr kauft in größerem Umfang Neuware von Privat? Ich kann mir kaum
vorstellen, daß eine Privatperson z.B. 300 neue Festplatten oder
Bohrmaschinen verkauft. Das müßten dann schon alles Leute sein, die
zufällig gerade ein Handelsunternehmen geerbt haben und den Nachlaß
veräußern.
Die sehr große Preisdifferenz könnte - könnte! - zumindest bei euch als
Profis die Frage aufwerfen, ob das wirtschaftlich überhaupt möglich ist.
Es könnte - könnte! - ein Hinweis darauf sein, daß der Verkäufer auf
Wegen an die Ware gekommen ist, die einen legalen Eigentumserwerb
unmöglich machen. Immerhin ist es unwahrscheinlich, daß der Hersteller
an diese Privatpersonen so viel billiger verkauft als an euch.
Da es sich um bei Deinem Beispiel zu bleiben eher darum handelt, 50x2
Festplatten von 50 "Privatmenschen" macht das schon wieder eher die
Chance auf einen ehrlichen Besitz.

(Es handelt sich im weitesten Sinne eher um "Produktionsmaschinen")

Manchmal haben wir uns auch schon Gedanken gemacht, wo das Zeug
herkommt. (Privatverkauf, keine Rechnung keine Quittung als oberstes
Gebot, Bewertung auf privat, damit keiner sieht, mit welchen Produkten
er sonst dealt) ist schon manchmal etwas arg verdächtig. Wir hatten
schon mal die VErmutung, das Zeuch kommt direkt ab Herstellerlage, aber
wolh eher durch die Hintertür ;-(
Post by Erwin Denzler
Eine Quittung für eine bezahlte Forderung muß übrigens auf Verlangen
auch eine Privatperson ausstellen, § 368 BGB, dann natürlich ohne Steuer.
schon Mal bei Ebay versucht durchzusetzen? Vor Gott, auf hoher See und
auf ebay regiert der Zufall.......
Post by Erwin Denzler
E.D.
mfg

S.S.
Wolfgang Woicke
2003-12-05 18:27:54 UTC
Permalink
Post by Sabine Sauer
schon Mal bei Ebay versucht durchzusetzen? Vor Gott, auf hoher See
und auf ebay regiert der Zufall.......
die Variante gefällt mir besser und dürfte wesentlich realistischer sein
als das sonst in debs vorherrschende Geseiere von "alle gleich".

Diesen Thread werde ich ins Auge stecken, ein interessantes Thema.
Meines Erachtens schon öfter bei debs abgehandelt. Trottligerweise habe
ich mir aber nicht die MID aufgeschrieben, für diesen Thread endlich
realisiert (Google sei Dank).

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Woicke
--
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die FAQ für debs www.debs.de
Harald Hengel
2003-12-05 05:57:43 UTC
Permalink
Post by Erwin Denzler
Post by Sabine Sauer
Wie schon gesagt, regelmäßig nicht ausnahmsweise, da dort Neuware
meist um die Hälfte bis 2/3 billiger ist als von Hersteller über die
Distri.
Ihr kauft in größerem Umfang Neuware von Privat?
Hat er das gesagt?

Harald
Stephan Bumberger
2003-12-04 22:29:47 UTC
Permalink
Post by Sabine Sauer
Wir (GmbH) kaufen regelmäßig bei ebay Ware ein, die wir ganz regulär
gegen Rechnung an unsere Kunden verkaufen oder vermieten. Unser Gewinn
liegt im Wissen wo die Käufer sind und in der fachgerechten Installation.
Leider gibts auf ebay so gut wie nie eine ordentliche Rechnung.
Wir verbuchen Eingänge als Ankauf von privat ohne Ust. mit Eigenbeleg
und Kopie der Auktion sowie des Kontoauszugs der Zahlung.
Reicht das zur Anerkennung beim Fa?
Natürlich reicht das aus. Das sind doch revisionssichere Belege.
Umsatzsteuer könntet Ihr keine geltend machen, aber das tut ihr ja sowieso
nicht, also ist alles in bester Ordnung.


Gruß

Stephan
--
...
Michael Huber
2003-12-04 23:15:57 UTC
Permalink
Bei solchen Fragen wundert mich immer eins: Haben die keinen Steuerberater?
Als Gründer, Einzelnunternehmr etc. ist es ja gut möglich, erstmal ohne StB
rumzulümmeln und die Belege dann am Jahresende in ner Kiste abzugeben (wenn
auch nicht gerade empfehlenswert so vorzugehen). Aber bei einer GmbH... und
dann noch so eine Frage. Na ja, auch GmbHs werden oft und schnell wieder
aufgelöst. ;)
Sabine Sauer
2003-12-05 06:35:07 UTC
Permalink
Post by Michael Huber
Bei solchen Fragen wundert mich immer eins: Haben die keinen Steuerberater?
Als Gründer, Einzelnunternehmr etc. ist es ja gut möglich, erstmal ohne StB
rumzulümmeln und die Belege dann am Jahresende in ner Kiste abzugeben (wenn
auch nicht gerade empfehlenswert so vorzugehen). Aber bei einer GmbH... und
dann noch so eine Frage. Na ja, auch GmbHs werden oft und schnell wieder
aufgelöst. ;)
Wir haben einen Steuerberater, der macht auch die Bilanz und die Löhne.
Trotzdem interessiert mich brennend wie bei solchen Situationen die
FA-Sicht IN DER PRAXIS ist. Ja, wir wissen was ein Eigenbeleg ist.
Ja, über die Zeit der Einnahme/Überschußrechnung sind wir auch schon ein
paar Jahre drüber, aber wir hatten bis dato noch keine Prüfung.

mfg

S.S.
Michael Huber
2003-12-05 11:13:35 UTC
Permalink
Post by Sabine Sauer
Wir haben einen Steuerberater, der macht auch die Bilanz und die Löhne.
Trotzdem interessiert mich brennend wie bei solchen Situationen die
FA-Sicht IN DER PRAXIS ist.
Wenn das Euer Steuerberater nicht weiß, würde ich ihn schnellsten wechseln.
Peter Racz
2003-12-05 08:58:32 UTC
Permalink
Post by Sabine Sauer
Wir (GmbH) kaufen regelmäßig bei ebay Ware ein, die wir ganz regulär
gegen Rechnung an unsere Kunden verkaufen oder vermieten. Unser Gewinn
liegt im Wissen wo die Käufer sind und in der fachgerechten Installation.
Leider gibts auf ebay so gut wie nie eine ordentliche Rechnung.
Ich denke, das ist eher ein Problem für die, die im ebay verkaufen. Es
gibt dort genug Leute, die offensichtlich gewerblich handeln, aber nie
eine Rechnung schreiben und nie Steuern abführen. Über deren
Einkaufskanäle möchte ich lieber nicht spekulieren. Euerseits ist die
Sache OK, ihr seid keine Polizei, daß ihr nachgehen mußt, ob der
Verkäufer wirklich als Privatperson handelt.

Gruß
Peter
Erwin Denzler
2003-12-05 21:56:20 UTC
Permalink
Post by Peter Racz
Über deren
Einkaufskanäle möchte ich lieber nicht spekulieren. Euerseits ist die
Sache OK, ihr seid keine Polizei, daß ihr nachgehen mußt, ob der
Verkäufer wirklich als Privatperson handelt.
Das mag steuerlich schon so sein. Aber wenn Sabine nicht selbst über
"deren Einkaufskanäle" spekuliert, weil sie keine Polizei ist, kann es
sein, daß die Polizei selbst das übernimmt. Und wenn man ganz viel Pech
hat, kommt die Polizei dann irgendwann vorbei und möchte die Ware wieder
abholen (gegen einwandfreie Quittung, aber ohne Bezahlung).

Und dann: "Unser Gewinn liegt im Wissen wo die Käufer sind und in der
fachgerechten Installation." In der fachgerechten Installation könnte
dann ein ziemliches Verlustrisiko liegen, weil die Kunden (nachdem die
Polizei dann bei ihnen weitergesucht hat) nicht nur den Kaufpreis zurück
haben möchten, sondern auch die Installationskosten für ungerechtfertigt
halten.

Nicht nur die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung, sondern auch
Polizeibehörden lesen mittlerweile bei ebay mit und finden dort Hinweise
auf Sachen, die sie früher kaum jemals gefunden hätten. Wenn man dann
beim ebay-Händler oder seiner Bank die Kontounterlagen sicherstellt,
dürfte alles weitere Routine sein.

"Neuware von Privat 2/3 unter Herstellerpreis" ist halt irgendwie schwer
verständlich.

E.D.
Sabine Sauer
2003-12-06 18:07:22 UTC
Permalink
Post by Erwin Denzler
Über deren Einkaufskanäle möchte ich lieber nicht spekulieren.
Euerseits ist die Sache OK, ihr seid keine Polizei, daß ihr nachgehen
mußt, ob der Verkäufer wirklich als Privatperson handelt.
Das mag steuerlich schon so sein. Aber wenn Sabine nicht selbst über
"deren Einkaufskanäle" spekuliert, weil sie keine Polizei ist, kann es
sein, daß die Polizei selbst das übernimmt. Und wenn man ganz viel Pech
hat, kommt die Polizei dann irgendwann vorbei und möchte die Ware wieder
abholen (gegen einwandfreie Quittung, aber ohne Bezahlung).
Und dann: "Unser Gewinn liegt im Wissen wo die Käufer sind und in der
fachgerechten Installation." In der fachgerechten Installation könnte
dann ein ziemliches Verlustrisiko liegen, weil die Kunden (nachdem die
Polizei dann bei ihnen weitergesucht hat) nicht nur den Kaufpreis zurück
haben möchten, sondern auch die Installationskosten für ungerechtfertigt
halten.
Nicht nur die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung, sondern auch
Polizeibehörden lesen mittlerweile bei ebay mit und finden dort Hinweise
auf Sachen, die sie früher kaum jemals gefunden hätten. Wenn man dann
beim ebay-Händler oder seiner Bank die Kontounterlagen sicherstellt,
dürfte alles weitere Routine sein.
"Neuware von Privat 2/3 unter Herstellerpreis" ist halt irgendwie schwer
verständlich.
E.D.
Du hast aber schon mal was vom Unterschied zwischen Hehlerei und
gutgläubigem Erwerb gehört?

mfg

S.S.
Wolfgang Woicke
2003-12-06 18:25:46 UTC
Permalink
Hallo Sabine,
Post by Sabine Sauer
Du hast aber schon mal was vom Unterschied zwischen Hehlerei und
gutgläubigem Erwerb gehört?
Hier ein Zitat aus einem anderem Posting (vor 36 Stunden) von Dir. So
vergesslich kann man doch nicht sein.

| Manchmal haben wir uns auch schon Gedanken gemacht, wo das Zeug
| herkommt. (Privatverkauf, keine Rechnung keine Quittung als oberstes
| Gebot, Bewertung auf privat, damit keiner sieht, mit welchen Produkten
| er sonst dealt) ist schon manchmal etwas arg verdächtig. Wir hatten
| schon mal die VErmutung, das Zeuch kommt direkt ab Herstellerlage,
| aber wolh eher durch die Hintertür ;-(

Darauf zielt Erwins Rechtshinweis sicher.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Woicke
--
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Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken.
Wolfgang Neuss
Sabine Sauer
2003-12-06 20:20:41 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Woicke
Hallo Sabine,
Post by Sabine Sauer
Du hast aber schon mal was vom Unterschied zwischen Hehlerei und
gutgläubigem Erwerb gehört?
Hier ein Zitat aus einem anderem Posting (vor 36 Stunden) von Dir. So
vergesslich kann man doch nicht sein.
| Manchmal haben wir uns auch schon Gedanken gemacht, wo das Zeug
| herkommt. (Privatverkauf, keine Rechnung keine Quittung als oberstes
| Gebot, Bewertung auf privat, damit keiner sieht, mit welchen Produkten
| er sonst dealt) ist schon manchmal etwas arg verdächtig. Wir hatten
| schon mal die VErmutung, das Zeuch kommt direkt ab Herstellerlage,
| aber wolh eher durch die Hintertür ;-(
Darauf zielt Erwins Rechtshinweis sicher.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Woicke
Ist eine Vermutung schon eine Verurteilung?

Viele Grüße

S.S.
Wolfgang Woicke
2003-12-06 20:35:29 UTC
Permalink
Hallo Sabine,
Post by Sabine Sauer
Ist eine Vermutung schon eine Verurteilung?
ich bin weder im noch für den Staatsapparat tätig.

Lies noch einmal ganz in Ruhe die Postings von Erwin. Er hat dich auf
Rechtsgrundlagen aufmerksam gemacht. Bei den zuständigen Behörden sitzen
sicher diesbezüglich größere Haarspalter, Korinthenkacker und
Erbsenzähler als ich.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Woicke
--
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Fuehre nie etwas auf boese Absicht zurueck, was sich adaequat mit
Dummheit erklaeren laesst. Verfasser unbekannt
Erwin Denzler
2003-12-06 20:51:54 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Woicke
Lies noch einmal ganz in Ruhe die Postings von Erwin. Er hat dich auf
Rechtsgrundlagen aufmerksam gemacht.
Nur auf eine Möglichkeit. Ich kann's auch noch mal ganz kurz zusammenfassen:

- angenommen (rein theoretisch!), ebay-Verkäufer hat die Ware geklaut
- Polizei sucht danach, heutzutage auch bei ebay
- findet ihn, Hausdurchsuchung beim Dieb, findet die Käuferadressen
- Besuch der Polizei bei den Käufern (also evtl. bei Sabine)
- was noch da ist, wird mitgenommen (ohne Bezahlung)
- wenn es bereits weiterverkauft ist, Besuch bei den Kunden
- die Kunden könnten dann ihr Geld von Sabine zurückverlangen
- Sabine kann ihr Geld von dem ebay-Verkäufer zurückverlangen
- dummer Weise sitzt der aber mittlerweile im Gefängnis
- die Polizei gibt die Ware an den rechtmäßigen Eigentümer zurück

Ein Strafverfahren gegen Sabine wegen Hehlerei würde nur folgen, wenn
sie bewußt Diebesgut gekauft hätte. Da dies natürlich nicht der Fall
ist, müßte sie nur die Ware zurückgeben, wird aber nicht bestraft. Das
hindert ihre Kunden nicht daran, alle Zahlungen zurückzufordern, da ja
die Polizei auch bei ihnen die Ware wieder mitgenommen hat.

Oder noch kürzer:

Wer gestohlene Waren kauft, EGAL ob er das weiß oder nicht, muß sie dem
Eigentümer zurückgeben.

E.D.
Martin Schoenbeck
2003-12-06 21:31:45 UTC
Permalink
Hallo Sabine,
Post by Sabine Sauer
Ist eine Vermutung schon eine Verurteilung?
Kann man noch gutgläubig sein, wenn man solche Vermutungen hat?

Im übrigen ist es bei geklauter Ware völlig egal, ob Du gutgläubig bist.
Das hilft Dir nur bei unterschlagener Ware.

Gruß Martin
--
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Sabine Sauer
2003-12-07 15:47:23 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Woicke
Hallo Sabine,
Post by Sabine Sauer
Ist eine Vermutung schon eine Verurteilung?
Kann man noch gutgläubig sein, wenn man solche Vermutungen hat?
Im übrigen ist es bei geklauter Ware völlig egal, ob Du gutgläubig bist.
Das hilft Dir nur bei unterschlagener Ware.
Gruß Martin
Wo ist genau der Unterschied zwischen geklaut und unterschlagen?
Wenn einem Lagerarbeiter ein Karton Walkmen in den Kofferraum springt,
hat er den geklaut oder unterschlagen?
Was ist die Abgrenzung?

Geraubt abzugrenzen macht ja noch Sinn wegen Gewalt und so.


mfg

S.S.
Matthias Koehler
2003-12-07 16:04:26 UTC
Permalink
[Sabine:]
Post by Sabine Sauer
Wo ist genau der Unterschied zwischen geklaut und unterschlagen?
Diebstahl - § 242 StGB

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt,
die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unterschlagung - § 246 StGB

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig
zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe
bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist
die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.



Versuche sind in beiden Fällen natürlich ebenfalls strafbar, das habe ich
jetzt nicht mitzitiert. Unterschlagen werden also meist Sachen, die einem
anvertraut waren. Zum Beispiel zur Aufbewahrung oder zur Beförderung. Der
Rest ist Diebstahl.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Martin Schoenbeck
2003-12-07 20:05:25 UTC
Permalink
Hallo Matthias,
Post by Matthias Koehler
Versuche sind in beiden Fällen natürlich ebenfalls strafbar, das habe ich
jetzt nicht mitzitiert. Unterschlagen werden also meist Sachen, die einem
anvertraut waren. Zum Beispiel zur Aufbewahrung oder zur Beförderung. Der
Rest ist Diebstahl.
Und in dem Lagerfall, wo die Ware ja auch anvertraut ist, tritt aber
wohl in jedem Fall die Wegnahme hinzu. Mithin Diebstahl. Aber IBKA.

Gruß Martin
--
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Martin Schoenbeck
2003-12-07 20:16:46 UTC
Permalink
Hallo Sabine,
Post by Sabine Sauer
Wo ist genau der Unterschied zwischen geklaut und unterschlagen?
Hast Du inzwischen ja parallel schon genauer gelesen.
Post by Sabine Sauer
Wenn einem Lagerarbeiter ein Karton Walkmen in den Kofferraum springt,
hat er den geklaut oder unterschlagen?
Solche Kartons springen nicht. Durch solche Sprüche willst Du das
vielleicht verharmlosen, es ist aber (IBKA) Diebstahl.
Post by Sabine Sauer
Was ist die Abgrenzung?
Die Wegnahme SIW.
Post by Sabine Sauer
Geraubt abzugrenzen macht ja noch Sinn wegen Gewalt und so.
Warum? Wenn Dir jemand etwas ohne Gewalt wegnimmt, findest Du das
richtig, wenn er das dann weiterverkauft und damit ist das Thema für
Dich durch. Ohne daß Du was dagegen machen kannst, da bei ihm nichts zu
holen ist? Hast Du es ihm aber selbst anvertraut, ist das schon ein
deutlicher Unterschied, und da wiegen dann eben die Rechte des
gutgläubigen Erwerbers schwerer, was kann der schließlich dafür, daß Du
Kriminellen Dein Eigentum anvertraust.

Gruß Martin
--
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Sabine Sauer
2003-12-07 21:15:53 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Woicke
Hallo Sabine,
Post by Sabine Sauer
Wo ist genau der Unterschied zwischen geklaut und unterschlagen?
Hast Du inzwischen ja parallel schon genauer gelesen.
Post by Sabine Sauer
Wenn einem Lagerarbeiter ein Karton Walkmen in den Kofferraum springt,
hat er den geklaut oder unterschlagen?
Solche Kartons springen nicht. Durch solche Sprüche willst Du das
vielleicht verharmlosen, es ist aber (IBKA) Diebstahl.
ICh will gar nichts verharmlosen ich möchte nur wissen wie klauen ohne
klauen plötzlich zu "nur" unterschlagen wird?
Post by Wolfgang Woicke
Post by Sabine Sauer
Was ist die Abgrenzung?
Die Wegnahme SIW.
Post by Sabine Sauer
Geraubt abzugrenzen macht ja noch Sinn wegen Gewalt und so.
Warum? Wenn Dir jemand etwas ohne Gewalt wegnimmt, findest Du das
richtig, wenn er das dann weiterverkauft und damit ist das Thema für
Dich durch. Ohne daß Du was dagegen machen kannst, da bei ihm nichts zu
holen ist? Hast Du es ihm aber selbst anvertraut, ist das schon ein
deutlicher Unterschied, und da wiegen dann eben die Rechte des
gutgläubigen Erwerbers schwerer, was kann der schließlich dafür, daß Du
Kriminellen Dein Eigentum anvertraust.
Gruß Martin
Jetzt hast Du aber was in den ganz falschen Hals bekommen!
Ich fragte wo der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung ist
und habe nebenbei festgestellt, daß die heftigste Version davon, nämlich
der Raub klar abgrenzbar ist, was ich bei den anderen Versionen nicht so
sehe.

mfg

S.S.
Martin Schoenbeck
2003-12-08 13:42:32 UTC
Permalink
Hallo Sabine,
Post by Sabine Sauer
ICh will gar nichts verharmlosen ich möchte nur wissen wie klauen ohne
klauen plötzlich zu "nur" unterschlagen wird?
Ich wollte Dir auch nichts unterstellen.
Post by Sabine Sauer
Jetzt hast Du aber was in den ganz falschen Hals bekommen!
Ich fragte wo der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung ist
und habe nebenbei festgestellt, daß die heftigste Version davon, nämlich
der Raub klar abgrenzbar ist, was ich bei den anderen Versionen nicht so
sehe.
Der Unterschied ist die Wegnahme. Gibst Du also jemand etwas mit und er
verkauft es dann, dann ist es Unterschlagung. Daher vermutlich auch der
gerne verwendete Begriff 'vom LKW gefallen', denn dann dürfte das oft
'nur' Unterschlagung sein. Was für den Käufer positiv, für
Unterschlagenden WIMRE aber unangenehmer als Diebstahl ist.

Gruß Martin
--
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Erwin Denzler
2003-12-06 18:50:31 UTC
Permalink
Post by Sabine Sauer
Du hast aber schon mal was vom Unterschied zwischen Hehlerei und
gutgläubigem Erwerb gehört?
Es gibt auch einen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht.

Und im Zivilrecht gilt:

"§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht
ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen
oder sonst abhanden gekommen war. (...)"

Das bedeutet: der "gute Glauben" schützt nicht vor der
Herausgabepflicht. Das gilt auch für eure Kunden, die dann natürlich in
der Folge das Geld von euch zurück haben möchten.

E.D.
Edgar Warnecke
2003-12-06 19:38:13 UTC
Permalink
Post by Erwin Denzler
Das bedeutet: der "gute Glauben" schützt nicht vor der
Herausgabepflicht. Das gilt auch für eure Kunden, die dann natürlich in
der Folge das Geld von euch zurück haben möchten.
Verschwoerungstheorie/
Ob Sabine hier als Maulwurf agiert,
Verschwoerungstheorie\

oder einfach bloss blond ist?

Spaetestens mit Ihrem Posting hat sie sich nicht mehr als gutglaeubig
positioniert. Hoffentlich kennt sie einen guten und engagierten
Strafverteidiger.

***@r
--
Einfach ist genial
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