"Heinrich Butschal" schrieb im Newsbeitrag news:e03cl5$m27$***@svr7.m-online.net...
Hallo Heinrich,
Post by Heinrich ButschalPost by Hans-Peter Popowski!992 hatte ich gegen die Müllpauschale geklagt, als Einziger (damals
als mehr oder weniger ummer Ossi) obwohl es im Umfeld viele Menschen
gibt, die klüger und wissender sind. Die Klage dauerte 4 Jahre, aber
frag mal wer gewonnen hat?
Wenn Du gewonnen hättest, wäre das Dein Beweis für die Unfähigkeit der
Gerichte? ;-)
nein, ein Beweis für die "Fähigkeit" der kommunalen Abgeordneten und
ihrer "Berater". Aber jetzt möchtest Du nicht fragen, ´wo die "Berater"
(mit Buschzulage) her kamen.
;-))
Reichenbach, 08.03.1993
[Az C2 K 1235 / 92]
am 03.09.1992 hatte ich eine Anfechtungsklage gemäß § 68 ff
Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Widerspruchsbescheid des
Landratsamtes vom 24.08.1992 erhoben.
Bis heute haben Sie leider nicht abschließend die Gesetzlichkeit der
Müllsatzung des Landratsamtes Reichenbach festgestellt. Auch auf meine
Feststellungsklage vom 17.11.92 gemäß § 43 Absatz 2
Verwaltungsgerichtsordnung erhielt ich bis heute noch keine klärende
Antwort.
Hiermit möchte ich Sie noch einmal bitten, die Rechtmäßigkeit der
Müllsatzung festzustellen, da dieses Thema sehr viele Bürger bewegt und
in den Medien dieses auch immer ausgiebig erörtert wird. Leider bisher
ohne ein entsprechendes Ergebnis. Deshalb möchte ich noch ein paar
Gedanken zur Reichenbacher Müllsatzung äußern.
Die Müllgebühr ist doch eine öffentlich geldliche Gegenleistung für
eine individuell zurechenbare konkrete Inanspruchnahme oder Leistung der
öffentlichen Verwaltung ( im Gegesatz zu einem Beitrag ). Zwischen
Leistung und Gegenleistung sollte jedoch eine gewisse Äquivalenz
herrschen und außerdem möglichst der Wirklichkeitsmaßstab zur Anwendung
kommen und zwar nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Welcher ja eine
willkürliche ungleiche Behandlung von wesentlichen gleichen
Sachverhalten verbietet; ebenso Ungleiches bzw. wesentlich Ungleiches
willkürlich gleich zu behandeln.
Im § 6 Absatz 3 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes von
Nordrhein-Westfalen wird doch ausdrücklich festgelegt, daß ein
Wahrscheinlichkeitsmaßstab nur dann zulässig ist, wenn ein
Wirklichkeitsmaßstab besonders schwierig ist oder wirtschaftlich nicht
vertretbar ist (siehe auch § 3 Absatz 2 Erstes Gesetz zur
Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen).
Da ja die Müllgebühren schon früher nach dem Wirklichkeitsprinzip
bzw. Verursacherprinzip ermittelt und erhoben wurden, warum geht es dann
heute nicht mehr, dies ist ja ein kommunalpolitischer Rückschritt. Aber
vielleicht spielen da auch einige wirtschaftliche Zusammenhänge eine
Rolle, die eigentlich nicht zur Thematik gehören. Desgleichen können die
entstehenden Kosten von wilden Müllablagerungen nicht umgelegt werden.
Diese sind den Verursachern zur Last zu legen (auch dahingehende evtl.
Präventivmaßnahmen).
Da Abgaben dem Kostenüberschreitungsverbot bzw. Kostendeckungsgebot
unterliegen, ist mir die ganze Müllgeschichte zweifelhaft. Anbieter für
Entsorgung, die ein wesentlich kostengünstigeres Angebot machten, wurden
abgewiesen; eine bestehende gut funktionierende und liquide
Stadtwirtschaft wurde eliminiert, damit einem privatrechtlich
organisierten Dritten die faktische Erfüllung einer gemeindlichen
Aufgabe übertragen werden konnte. Somit besteht für die Entsorgung
zumindest nicht mehr das Kostenüberschreitungsverbot, weil ja das
unternehmerische "Risiko" nunmehr auch mit zum Aufwand zählt.
Desweiteren halte ich die Umlegung von Kosten in die Müllpauschale
die durch Grundstückskäufe für die Mülldeponie entstanden sind, für
rechtswidrig, da diese ja bei Schließung der Deponie mit der zu
erwartenden Wertsteigerung beim Verkauf wieder dementsprechend
zurückflließen.
<fin>
Nu red Du mit der Kuh französisch. ;-))
Was so ein doofer Ossi ohne Bildung aber auch für einen Mist
zusammenschreibt. :-((
Vor allem so kurz nach der "Übernahme".
Und dann bekommt er auch noch recht durch ein installiertes
Wessigericht. Aber der Richter war ohne irgendwelche Vorbehalte, auch
wenn er aus Bayern kam, im Gegensatz zu seinem "Staatsoberhaupt", aber
dem nehme ich das nicht übel, denn der verwechselt sowieso öfter etwas.
<bg>
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter