Edwin Mager
vor 20 Jahren
Hallo NG,
mal ein Thema um die USt
Sachverhalt:
Wartungs- und Beraterverträge werden abgeschlossen. Laut Vertrag ist bei
Wartungen die Gebühr halbjährlich im voraus zu bezahlen, bei
Beraterverträgen monatlich im voraus. Früher haben wir bei Vertragsbeginn
eine "Dauerrechnung" erstellt. Dies bedeutet, einmal die Rechnung erstellt
und jeweils zu den vereinbarten Terminen abgebucht.
Kann man das weiterhin so handhaben, oder muss halbjährlich/monatlich eine
Rechnung erstellt und zugesandt werden?
Bei Versicherungen wird ja auch z.B. monatlich abgebucht, ohne das eine
monatliche Rechnung zugestellt wird.
mal ein Thema um die USt
Sachverhalt:
Wartungs- und Beraterverträge werden abgeschlossen. Laut Vertrag ist bei
Wartungen die Gebühr halbjährlich im voraus zu bezahlen, bei
Beraterverträgen monatlich im voraus. Früher haben wir bei Vertragsbeginn
eine "Dauerrechnung" erstellt. Dies bedeutet, einmal die Rechnung erstellt
und jeweils zu den vereinbarten Terminen abgebucht.
Kann man das weiterhin so handhaben, oder muss halbjährlich/monatlich eine
Rechnung erstellt und zugesandt werden?
Bei Versicherungen wird ja auch z.B. monatlich abgebucht, ohne das eine
monatliche Rechnung zugestellt wird.
--
Edwin
Edwin