Discussion:
Dauerrechnung?
(zu alt für eine Antwort)
Edwin Mager
vor 20 Jahren
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Hallo NG,

mal ein Thema um die USt

Sachverhalt:
Wartungs- und Beraterverträge werden abgeschlossen. Laut Vertrag ist bei
Wartungen die Gebühr halbjährlich im voraus zu bezahlen, bei
Beraterverträgen monatlich im voraus. Früher haben wir bei Vertragsbeginn
eine "Dauerrechnung" erstellt. Dies bedeutet, einmal die Rechnung erstellt
und jeweils zu den vereinbarten Terminen abgebucht.

Kann man das weiterhin so handhaben, oder muss halbjährlich/monatlich eine
Rechnung erstellt und zugesandt werden?

Bei Versicherungen wird ja auch z.B. monatlich abgebucht, ohne das eine
monatliche Rechnung zugestellt wird.
--
Edwin
Bodo Rzany
vor 20 Jahren
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Post by Edwin Mager
Wartungs- und Beraterverträge werden abgeschlossen. Laut Vertrag ist bei
Wartungen die Gebühr halbjährlich im voraus zu bezahlen, bei
Beraterverträgen monatlich im voraus. Früher haben wir bei Vertragsbeginn
eine "Dauerrechnung" erstellt. Dies bedeutet, einmal die Rechnung erstellt
und jeweils zu den vereinbarten Terminen abgebucht.
Hallo Edwin,

über dieses Thema diskutieren Hans-Peter Popowski und ich gerade (auch) in
einem anderen Thread, weswegen ich mich angesprochen fühle und auch daran
interessiert bin.

Der einzig mir konkret bekannte Fall ist der, daß mein EVU (in Bayern) mir
eine jährliche Gesamtrechnung stellt, in der zusätzlich die Monatsabschläge
für das kommende Jahr beziffert sind (mit Hinweis auf 16% USt). In der
Abbuchungszeile, die dann monatlich auf meinen Kontoauszügen auftaucht,
ist die Umsatzsteuer zusätzlich vermerkt.

Bislang buche ich jede dieser einzelnen Abbuchungen sofort (weil: anders
käme meine Kontostandsüberwachung durcheinander, und irgendwo ist ja auch
"zeitnah" gefordert) und ziehe dann natürlich auch die Vorsteuer.
Weil es aber Ende des Jahres dann auch immer eine "Gesamtabrechnung" gibt,
habe ich mir darüber bislang keine großen Gedanken gemacht. Vielleicht
sollte ich aber, wenn hier jetzt neue Ideen dazu auftauchen... :-(
Post by Edwin Mager
Kann man das weiterhin so handhaben, oder muss halbjährlich/monatlich eine
Rechnung erstellt und zugesandt werden?
In meinen Augen wohl Letzteres, zumindest, wenn es sich um abzugsberechtigte
Kunden handelt. Das machen bei mir Alle so, - bis auf das vorgenannte EVU.
Post by Edwin Mager
Bei Versicherungen wird ja auch z.B. monatlich abgebucht, ohne das eine
monatliche Rechnung zugestellt wird.
Da dürfte es wurscht sein, weil keine USt anfällt und damit die neuen
Regelungen aus dem UStG nicht ziehen.

Grüße
Bodo
Stephan Bumberger
vor 20 Jahren
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Post by Bodo Rzany
Post by Edwin Mager
Kann man das weiterhin so handhaben, oder muss halbjährlich/monatlich eine
Rechnung erstellt und zugesandt werden?
In meinen Augen wohl Letzteres, zumindest, wenn es sich um abzugsberechtigte
Kunden handelt. Das machen bei mir Alle so, - bis auf das vorgenannte EVU.
Die Antwort steht mal wieder in dem bereits bekannten Link. ;-)
<http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22502/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19-04-Adobe-Acrobat-3.x_-4.x.pdf>

Randnummer 43. Es ist nicht notwendig, monatliche Rechnungen bei
Dauerschuldverhältnissen zu schicken.

Gruß

Stephan
--
...
Bodo Rzany
vor 20 Jahren
Permalink
Hallo Stephan,
...
Unter dieser Randnummer ist nur etwas zur Notwendigkeit von Nummern für
Dauerleistungsverträge ab 2004 gesagt. Und explizit heißt es, daß für
die sich darauf gründenden Zahlungsbelege keine Nummern notwendig sind.

Die Frage war eigentlich, ob genau diese Zahlungbelege (wie auch immer
sie aussehen, bei meinem EVU eben nur eine Zeile im Kontoauszug) zum
Vorsteuerabzug berechtigen.

Ich ziehe daraus bislang die Vorsteuer, auch auf die Gefahr hin, deswegen
vielleicht einmal mit einem Prüfer aneinanderzugeraten.
Wobei ich dem aber, zugegebenermaßen, ziemlich gelassen entgegensehe...

Vielleicht hast Du ja dazu noch einen anderen Link. Und wenn nicht, dann
vergessen wir dieses Thema einfach. Um viel Geld geht es ja nicht.

Gruß
Bodo
Stefan Wagner
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Bodo Rzany
Die Frage war eigentlich, ob genau diese Zahlungbelege (wie auch immer
sie aussehen, bei meinem EVU eben nur eine Zeile im Kontoauszug) zum
Vorsteuerabzug berechtigen.
Da ist zusätzlich die Rnr. 47 im "Schreiben vom 29. Januar 2004"
interessant. Bei einem Dauerschuldverhältnis ist es demnach tatsächlich
ausreichend, wenn der Zahlungszeitraum aus den Zahlungsbelegen
(Überweisungsträger oder Kontoauszüge) ersichtlich ist. Ebenso ist es
nicht zu beanstanden, wenn der Zahlungspflichtige den Beleg ausfüllt.

Gruß

Stefan
--
http://www.svb-wagner.de
Thomas Feldmann
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Edwin Mager
mal ein Thema um die USt
Früher haben wir bei Vertragsbeginn
eine "Dauerrechnung" erstellt. Dies bedeutet, einmal die Rechnung erstellt
und jeweils zu den vereinbarten Terminen abgebucht.
Kann man das weiterhin so handhaben, oder muss halbjährlich/monatlich eine
Rechnung erstellt und zugesandt werden?
Bei Versicherungen wird ja auch z.B. monatlich abgebucht, ohne das eine
monatliche Rechnung zugestellt wird.
Ja, eben. Warum sollte für dich eine Sonderregelung gelten?
Und ich versteh nicht was das mit der *USt* zutun hat.
Thomas
--
Ich werde meine Ich-AG ins Ausland verlegen,
die Lohnkosten sind hier zu hoch.
Edwin Mager
vor 20 Jahren
Permalink
...
wieso Sonderregelung?
1. stelle ich am Jahresanfang (Januar) EINE Rechnung und ziehe den Betrag
aber monatlich ein (12x), habe ich im Januar die gesamte USt abzuführen.
2. gleichfalls kann der Schuldner nach Rechnungseingang (Januar) die gesamte
USt geltend machen, bezahlt aber monatlich.
3. stelle ich monatlich eine Rechnung, kostet es mich bares Geld
[Verwaltungsaufwand/Druck/Porto/Buchung(en) etc.]
--
Edwin
Thomas Feldmann
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Edwin Mager
wieso Sonderregelung?
ich dachte an die von dir genannte Versicherung als 'Normalfall'.
Post by Edwin Mager
1. stelle ich am Jahresanfang (Januar) EINE Rechnung und ziehe den Betrag
aber monatlich ein (12x), habe ich im Januar die gesamte USt abzuführen.
2. gleichfalls kann der Schuldner nach Rechnungseingang (Januar) die gesamte
USt geltend machen, bezahlt aber monatlich.
3. stelle ich monatlich eine Rechnung, kostet es mich bares Geld
[Verwaltungsaufwand/Druck/Porto/Buchung(en) etc.]
Ich mache *nur* EÜR und IST-Versteuerung und dachte deshalb an eine
Rechnung und x-mal Buchen.

Für Bilanzierer ist Tag der Rechnung der Buchungstag (USt-relevant).
Geldfluss wird sowiso extra gebucht.

Warum wolltest du an deiner bisherigen Praxis was ändern?
Thomas
--
Ich werde meine Ich-AG ins Ausland verlegen,
die Lohnkosten sind hier zu hoch.
Lutz Schulze
vor 20 Jahren
Permalink
On Sat, 8 Jan 2005 17:48:40 +0100, "Edwin Mager"
Post by Edwin Mager
wieso Sonderregelung?
1. stelle ich am Jahresanfang (Januar) EINE Rechnung und ziehe den Betrag
aber monatlich ein (12x), habe ich im Januar die gesamte USt abzuführen.
Kann mich erinnern, das vor Jahren mal der Finanzminister den
Energieversorgern auf die Füsse trat, weil die 12 die Abschläge von
den Kunden kassierten, die enthaltene Mwst. aber erst am Schluss
abführten.

Woraufhin die bei uns dann die Abschläge entsprechend erhöhten ,-)
Liquidität ist alles bei diesen klammen Zeitgenossen.

BTW: mittlerweile würde das im Rahmen der jährlichen Preissteigerungen
kaum noch auffallen.

Lutz
--
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Hans-Peter Popowski
vor 20 Jahren
Permalink
"Edwin Mager" <***@nurfuerspam.de> schrieb im Newsbeitrag news:crp2ph$1b2$05$***@news.t-online.com...

Hallo Edwin,
Post by Edwin Mager
wieso Sonderregelung?
1. stelle ich am Jahresanfang (Januar) EINE Rechnung und ziehe den Betrag
aber monatlich ein (12x), habe ich im Januar die gesamte USt abzuführen.
ja, wenn Du nach vereinbarten Entgelten besteuert wirst, bei Besteuerung
nach vereinnahmten Entgelten zählt der Zahlungsfluss.
Post by Edwin Mager
2. gleichfalls kann der Schuldner nach Rechnungseingang (Januar) die
gesamte USt geltend machen, bezahlt aber monatlich.
Schön wär's, so geht das aber nicht mit der Vorsteuer.
Es müssen grundsätzlich zwei Forderungen erfüllt sein, zum einen die
Rechnung und zum anderen die Lieferung/Leistung muss erbracht sein.
Ausnahme besteht bei Vorauszahlungen (also vor
Lieferung/Leistungserbringung), da kommt der Zeitpunkt der Zahlung
zur Anwendung.

Also nix mit vollem Vorsteuerabzug nach Eingang der Rechnung.
Post by Edwin Mager
3. stelle ich monatlich eine Rechnung, kostet es mich bares Geld
[Verwaltungsaufwand/Druck/Porto/Buchung(en) etc.]
Wenn sich eine Lieferung/Leistung so splitten lässt, sollte man es auch so
machen, ist doch kein Problem, außer die Psyche des Kunden spielt verrückt.
Gesamtsumme schreckt manchmal ab, kleine Raten sehen erfreulicher aus. ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
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