Stefan Vogelmann
2005-04-13 16:14:52 UTC
Hallo Newsgroup,
betreibe seit einiger Zeit nebenberuflich einen kleinen Versandhandel. Nun
habe ich erstmals das Problem, daß mir ein Großhändler Ware zugeschickt hat,
an der an einem Teil das Gehäuse beschädigt ist (Hab das Teil mit dem
Schaden bereits bildlich festgehalten).
Ich also auf die Website des Lieferanten und das RMA-Formular ausgefüllt.
Anschließend das Formular per Fax an den Großhändler um die RMA-Nummer zu
beantragen.
Heute hab ich das Formular mit der RMA-Nummer per Fax zurückerhalten und
zusätzlich ein Formular bezüglich einer Eidesstattlichen Versicherung,
welches ich unterschreiben und zusammen mit der Ware und dem RMA-Formular an
den Lieferanten schicken soll.
Meine Frage ist nun, ob daß mit der Eidesstattlichen Versicherung üblich
ist? Ich meine, der Lieferant hat mit beschädigte Ware geliefert, ich
reklamiere einen Tag später und der Lieferant hat mit die Ware zu tauschen
bzw. gutzuschreiben, da mir in diesem Fall der Kunde abgesprungen ist, der
die Ware persönlich vorgestern abholen wollte. Wozu also die Eidesstattliche
Versicherung?
Außerdem würde mich interessieren ob es üblich ist, daß ich bei
RMA-Rücksendungen das Porto übernehmen muß. Hab das Porto doch schon bei der
Erstlieferung bezahlt und der Schaden wurde ja nicht von mir verursacht.
Warum muß ich also für einen Schaden zweimal an Portogebühren aufkommen?
Was meint Ihr dazu?
Gruß, Stefan
betreibe seit einiger Zeit nebenberuflich einen kleinen Versandhandel. Nun
habe ich erstmals das Problem, daß mir ein Großhändler Ware zugeschickt hat,
an der an einem Teil das Gehäuse beschädigt ist (Hab das Teil mit dem
Schaden bereits bildlich festgehalten).
Ich also auf die Website des Lieferanten und das RMA-Formular ausgefüllt.
Anschließend das Formular per Fax an den Großhändler um die RMA-Nummer zu
beantragen.
Heute hab ich das Formular mit der RMA-Nummer per Fax zurückerhalten und
zusätzlich ein Formular bezüglich einer Eidesstattlichen Versicherung,
welches ich unterschreiben und zusammen mit der Ware und dem RMA-Formular an
den Lieferanten schicken soll.
Meine Frage ist nun, ob daß mit der Eidesstattlichen Versicherung üblich
ist? Ich meine, der Lieferant hat mit beschädigte Ware geliefert, ich
reklamiere einen Tag später und der Lieferant hat mit die Ware zu tauschen
bzw. gutzuschreiben, da mir in diesem Fall der Kunde abgesprungen ist, der
die Ware persönlich vorgestern abholen wollte. Wozu also die Eidesstattliche
Versicherung?
Außerdem würde mich interessieren ob es üblich ist, daß ich bei
RMA-Rücksendungen das Porto übernehmen muß. Hab das Porto doch schon bei der
Erstlieferung bezahlt und der Schaden wurde ja nicht von mir verursacht.
Warum muß ich also für einen Schaden zweimal an Portogebühren aufkommen?
Was meint Ihr dazu?
Gruß, Stefan