Discussion:
Frage bezüglich Retoure gemeinsam mit Eidesstattlicher Versicherung
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Vogelmann
2005-04-13 16:14:52 UTC
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Hallo Newsgroup,

betreibe seit einiger Zeit nebenberuflich einen kleinen Versandhandel. Nun
habe ich erstmals das Problem, daß mir ein Großhändler Ware zugeschickt hat,
an der an einem Teil das Gehäuse beschädigt ist (Hab das Teil mit dem
Schaden bereits bildlich festgehalten).

Ich also auf die Website des Lieferanten und das RMA-Formular ausgefüllt.
Anschließend das Formular per Fax an den Großhändler um die RMA-Nummer zu
beantragen.

Heute hab ich das Formular mit der RMA-Nummer per Fax zurückerhalten und
zusätzlich ein Formular bezüglich einer Eidesstattlichen Versicherung,
welches ich unterschreiben und zusammen mit der Ware und dem RMA-Formular an
den Lieferanten schicken soll.

Meine Frage ist nun, ob daß mit der Eidesstattlichen Versicherung üblich
ist? Ich meine, der Lieferant hat mit beschädigte Ware geliefert, ich
reklamiere einen Tag später und der Lieferant hat mit die Ware zu tauschen
bzw. gutzuschreiben, da mir in diesem Fall der Kunde abgesprungen ist, der
die Ware persönlich vorgestern abholen wollte. Wozu also die Eidesstattliche
Versicherung?

Außerdem würde mich interessieren ob es üblich ist, daß ich bei
RMA-Rücksendungen das Porto übernehmen muß. Hab das Porto doch schon bei der
Erstlieferung bezahlt und der Schaden wurde ja nicht von mir verursacht.
Warum muß ich also für einen Schaden zweimal an Portogebühren aufkommen?

Was meint Ihr dazu?

Gruß, Stefan
Matthias Kryn
2005-04-13 16:31:06 UTC
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Post by Stefan Vogelmann
Meine Frage ist nun, ob daß mit der Eidesstattlichen
Versicherung üblich ist?
Was versicherst du denn da?
Post by Stefan Vogelmann
Außerdem würde mich interessieren ob es üblich ist, daß ich
bei RMA-Rücksendungen das Porto übernehmen muß. Hab das Porto
doch schon bei der Erstlieferung bezahlt und der Schaden
wurde ja nicht von mir verursacht. Warum muß ich also für
einen Schaden zweimal an Portogebühren aufkommen?
Gute Frage. Was hast Du diesbezüglich mit Deinem Lieferanten
vereinbart (steht im Zweifelsfalle in den AGB)?

Grüße
Matthias
Stefan Vogelmann
2005-04-13 22:05:22 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Stefan Vogelmann
Meine Frage ist nun, ob daß mit der Eidesstattlichen
Versicherung üblich ist?
Was versicherst du denn da?
Tja, das würde mich auch interessieren. Im Text steht da: In Kenntnis der
Bedeutung einer Eidesstattlichen Versicherung und der strafrechtlichen
Folgen, die mich bei unwahren Angaben treffen, versichere ich zur Vorlage
bei Gericht und den zuständigen Behörden an Eides statt.

Was soll das? Ich will beschädigte Ware gewandelt bzw. gutgeschrieben haben.
Der Kunde hat sie in dem Zustand so wie die Ware in der Verpackung war nicht
genommen, das Gehäuse ist stark sichtbar beschädigt. Ich würde solch eine
Ware auch nicht haben wollen.
Post by Matthias Kryn
Post by Stefan Vogelmann
Außerdem würde mich interessieren ob es üblich ist, daß ich
bei RMA-Rücksendungen das Porto übernehmen muß. Hab das Porto
doch schon bei der Erstlieferung bezahlt und der Schaden
wurde ja nicht von mir verursacht. Warum muß ich also für
einen Schaden zweimal an Portogebühren aufkommen?
Gute Frage. Was hast Du diesbezüglich mit Deinem Lieferanten
vereinbart (steht im Zweifelsfalle in den AGB)?
In den AGB steht die Retouren sind "frei Haus" zu versenden. Ansonsten wird
die Ware vom Zusteller nicht angenommen. Ist das Rechtens?

Gruß, Stefan
Frank Lindner
2005-04-13 23:06:29 UTC
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Post by Stefan Vogelmann
Post by Matthias Kryn
Post by Stefan Vogelmann
Meine Frage ist nun, ob daß mit der Eidesstattlichen
Versicherung üblich ist?
Was versicherst du denn da?
Tja, das würde mich auch interessieren. Im Text steht da: In Kenntnis der
Bedeutung einer Eidesstattlichen Versicherung und der strafrechtlichen
Folgen, die mich bei unwahren Angaben treffen, versichere ich zur Vorlage
bei Gericht und den zuständigen Behörden an Eides statt.
Nun der Großhändler muß es auch seinem Lieferanten zurückschicken und der
wird sagen, dass er das Gerät ordentlich versandt hat.
Damit der Großhändler nicht auf dem Schaden sitzen bleibt sammelt er
anscheinend "hochtrabende" Belege.


Niemand weiß wann der Schaden passiert ist und momentan hat der Großhändler
den Schwarzen Peter, den will er an den Hersteller geben und Du sollst
dabei helfen.
Post by Stefan Vogelmann
Was soll das? Ich will beschädigte Ware gewandelt bzw. gutgeschrieben
haben. Der Kunde hat sie in dem Zustand so wie die Ware in der Verpackung
war nicht genommen, das Gehäuse ist stark sichtbar beschädigt. Ich würde
solch eine Ware auch nicht haben wollen.
Niemand will so eine Ware haben, als die beim Hersteller vom Band kam war
sie bestimmt OK. Irgendwer hat sie kaputt gemacht, das passiert halt ab und
an, wenn sie durch viele Hände geht.


Sei froh, dass Du den Schaden nicht später entdeckt hast.

Transportschaden war es aber nicht, oder ?
Post by Stefan Vogelmann
Post by Matthias Kryn
Post by Stefan Vogelmann
Außerdem würde mich interessieren ob es üblich ist, daß ich
bei RMA-Rücksendungen das Porto übernehmen muß. Hab das Porto
doch schon bei der Erstlieferung bezahlt und der Schaden
wurde ja nicht von mir verursacht. Warum muß ich also für
einen Schaden zweimal an Portogebühren aufkommen?
Gute Frage. Was hast Du diesbezüglich mit Deinem Lieferanten
vereinbart (steht im Zweifelsfalle in den AGB)?
In den AGB steht die Retouren sind "frei Haus" zu versenden. Ansonsten
wird die Ware vom Zusteller nicht angenommen. Ist das Rechtens?
Das ist sehr üblich
Man teilt sich die Wege
Kunde frei Haus zum Lieferanten, Lieferant frei Haus zurück

Warum ist ja auch klar, die Kosten für eine Abholung (administrativ) sind zu
hoch.


Evtl. könntest Du noch was aus der Schuldrechtsreform machen.

Allerdings entlisten große Distributoren eher, als sich auf so ein Gezanke
einzulassen. Dazu ist Personal in Deutschland viel zu teuer.
Martin Schoenbeck
2005-04-14 06:48:34 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan Vogelmann
Tja, das würde mich auch interessieren. Im Text steht da: In Kenntnis der
Bedeutung einer Eidesstattlichen Versicherung und der strafrechtlichen
Folgen, die mich bei unwahren Angaben treffen, versichere ich zur Vorlage
bei Gericht und den zuständigen Behörden an Eides statt.
Das heißt, Du mußt auch noch fett unterschreiben, daß Du weißt, daß die
Deine Eidesstattliche Versicherung keinerlei Wert hat? K3wl.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Christian Janoff
2005-04-14 13:15:29 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Stefan,
Post by Stefan Vogelmann
Tja, das würde mich auch interessieren. Im Text steht da: In Kenntnis der
Bedeutung einer Eidesstattlichen Versicherung und der strafrechtlichen
Folgen, die mich bei unwahren Angaben treffen, versichere ich zur Vorlage
bei Gericht und den zuständigen Behörden an Eides statt.
Das heißt, Du mußt auch noch fett unterschreiben, daß Du weißt, daß die
Deine Eidesstattliche Versicherung keinerlei Wert hat? K3wl.
Kommt das nicht darauf an, *wem* Stefan hier etwas an Eides statt
versichern soll? Aus seinen Postings kann man jedenfalls nicht
herauslesen, wie das Formular, das er unterschreiben soll, genau
aussieht.

Stünde da also als Adressat z.B. "Amtsgericht Kleintupfingen",
wäre das keine gültige eidesstattliche Versicherung?

Oder gilt eine eidesstattliche Versicherung etwa nur, wenn sie von
einer Behörde angefordert wurde?

Christian
--
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Martin Schoenbeck
2005-04-14 13:35:38 UTC
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Hallo Christian,
Post by Christian Janoff
Kommt das nicht darauf an, *wem* Stefan hier etwas an Eides statt
versichern soll? Aus seinen Postings kann man jedenfalls nicht
herauslesen, wie das Formular, das er unterschreiben soll, genau
aussieht.
Stünde da also als Adressat z.B. "Amtsgericht Kleintupfingen",
wäre das keine gültige eidesstattliche Versicherung?
Lies z.B. http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?unter77.htm
Post by Christian Janoff
Oder gilt eine eidesstattliche Versicherung etwa nur, wenn sie von
einer Behörde angefordert wurde?
Zumindest muß sie gegenüber der Behörde abgegeben worden sein. Damit ist
aber nicht gemeint, daß man einfach so da mal hinläuft und eine abgibt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Christian Janoff
2005-04-14 15:05:23 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Christian Janoff
Kommt das nicht darauf an, *wem* Stefan hier etwas an Eides statt
versichern soll? Aus seinen Postings kann man jedenfalls nicht
herauslesen, wie das Formular, das er unterschreiben soll, genau
aussieht.
Stünde da also als Adressat z.B. "Amtsgericht Kleintupfingen",
wäre das keine gültige eidesstattliche Versicherung?
Lies z.B. http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?unter77.htm
Hm. Ich weiß nicht genau, was Du damit sagen willst. Daß eine EV
vor einer dafür zuständigen Behörde abgegeben werden muß und vor
dem Einzelhändler Max Geldgeier aus Kleintupfingen keine Wirkung
hat (also eine nicht wahrheitsgemäße Aussage nicht strafbar ist),
ist mir bekannt.

Oder meinst Du, daß es eine sachbezogene Beschränkung gibt, d.h.
daß eine EV nicht gültig ist, wenn sie einfache, im alltäglichen
Handel auftretende Ereignisse wie folgt beschreibt?

"An die Behörde X.

Ich versichere Ihnen hiermit an Eides statt, daß die Ware Y,
die ich am 1. April 2005 von Händler Z geliefert bekam, defekt
bei mir angekommen ist und ich nicht daran herumgebastelt habe.

Mit freundlichen Grüßen
Max Geldgeier"
Post by Martin Schoenbeck
Post by Christian Janoff
Oder gilt eine eidesstattliche Versicherung etwa nur, wenn sie von
einer Behörde angefordert wurde?
Zumindest muß sie gegenüber der Behörde abgegeben worden sein.
Das ist klar.
Post by Martin Schoenbeck
Damit ist aber nicht gemeint, daß man einfach so da mal hinläuft
und eine abgibt.
Sondern?

Meinst Du damit, daß eine eidesstattliche Versicherung nur bei Dingen,
die im Zusammenhang mit Verfahren einer Behörde stehen, wirksam ist?

Crosspost und Followup-To: de.soc.recht.misc. Dort paßt das eher hin.

Christian
--
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Kai Dupke
2005-04-14 06:22:27 UTC
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Post by Stefan Vogelmann
In den AGB steht die Retouren sind "frei Haus" zu versenden. Ansonsten wird
die Ware vom Zusteller nicht angenommen. Ist das Rechtens?
Du hast hier doch gar keine Retoure, oder? Die Ware ist beschaedigt. Was
sagt denn die AGB ueber Gefahrenuebergang und was die Rechnung ueber
Transportversicherung?
Matthias Kryn
2005-04-14 07:46:55 UTC
Permalink
Post by Stefan Vogelmann
Post by Matthias Kryn
Post by Stefan Vogelmann
Meine Frage ist nun, ob daß mit der Eidesstattlichen
Versicherung üblich ist?
Was versicherst du denn da?
Tja, das würde mich auch interessieren. Im Text steht da: In
Kenntnis der Bedeutung einer Eidesstattlichen Versicherung
und der strafrechtlichen Folgen, die mich bei unwahren
Angaben treffen, versichere ich zur Vorlage bei Gericht und
den zuständigen Behörden an Eides statt.
... und was dann? Das ist ja nur einleitendes Blabla. Da könnte
dann stehen

- ..., die Ware nicht selbst zerstört zu haben
- ..., an dem Artikel keine Manipulationen vorgenommen zu haben,
die ihn in seiner Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen

Sowas in der Art. Wobei ich mich auch frage, wozu die eine
eidesstattl. Versicherung benötigen. Evtl. läuft eine
Transportversicherung im Hintergrund, die nur dann zahlt, wenn
der Kunde solches versichert.
Post by Stefan Vogelmann
Was soll das? Ich will beschädigte Ware gewandelt bzw.
gutgeschrieben haben. Der Kunde hat sie in dem Zustand so wie
die Ware in der Verpackung war nicht genommen, das Gehäuse
ist stark sichtbar beschädigt. Ich würde solch eine Ware auch
nicht haben wollen.
FACK.
Post by Stefan Vogelmann
Post by Matthias Kryn
Post by Stefan Vogelmann
Außerdem würde mich interessieren ob es üblich ist, daß
ich bei RMA-Rücksendungen das Porto übernehmen muß. Hab
das Porto doch schon bei der Erstlieferung bezahlt und
der Schaden wurde ja nicht von mir verursacht. Warum muß
ich also für einen Schaden zweimal an Portogebühren
aufkommen?
Gute Frage. Was hast Du diesbezüglich mit Deinem Lieferanten
vereinbart (steht im Zweifelsfalle in den AGB)?
In den AGB steht die Retouren sind "frei Haus" zu versenden.
Ansonsten wird die Ware vom Zusteller nicht angenommen. Ist
das Rechtens?
Wenn ihr beide Unternehmer seid, sehe ich nichts, was dagegen
spricht. Auf der anderen Seite: steht in den AGB etwas davon,
dass das Porto nur verauslagt werden muss?

Und noch etwas: da es sich um eine Mängelrüge handelt, musst Du
nachsehen, was ihr über Gefahrentragung vereinbart habt.

Grüße
Matthias
Bernd Meyer
2005-04-13 17:24:40 UTC
Permalink
Post by Stefan Vogelmann
Meine Frage ist nun, ob daß mit der Eidesstattlichen Versicherung üblich
ist?
nein, ist unüblich, schadet andererseits nicht, wenn Du nicht lügst.
Post by Stefan Vogelmann
Außerdem würde mich interessieren ob es üblich ist, daß ich bei
RMA-Rücksendungen das Porto übernehmen muß.
ja, ist üblich.
Wenn Du auf solch Kleinkrämischen herumhackst, wirst Du bald keinen
Lieferanten mehr haben.
Grüßle, Bernd
Martin Schoenbeck
2005-04-13 20:59:56 UTC
Permalink
Hallo Bernd,
Post by Bernd Meyer
ja, ist üblich.
Wenn Du auf solch Kleinkrämischen herumhackst, wirst Du bald keinen
Lieferanten mehr haben.
Quatsch. Wenn mir der Lieferant Ware schickt, die direkt defekt ist, dann
ist es nicht unüblich, daß er die auch auf seine Kosten abholen läßt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Stefan Vogelmann
2005-04-13 22:10:20 UTC
Permalink
Post by Bernd Meyer
Post by Stefan Vogelmann
Meine Frage ist nun, ob daß mit der Eidesstattlichen Versicherung üblich
ist?
nein, ist unüblich, schadet andererseits nicht, wenn Du nicht lügst.
Post by Stefan Vogelmann
Außerdem würde mich interessieren ob es üblich ist, daß ich bei
RMA-Rücksendungen das Porto übernehmen muß.
ja, ist üblich.
Wenn Du auf solch Kleinkrämischen herumhackst, wirst Du bald keinen
Lieferanten mehr haben.
Sorry, aber Versandkosten sind für mich kein "Kleinkram", da kann ganz
ordentlich was zusammen kommen. Wenn Du´s hast, ist das ja schön für Dich.

Und auch Großhändler können es sich nicht leisten auf Kunden zu verzichten,
auch wenn´s nur ein "Kleiner" ist.

Gruß, Stefan
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