Discussion:
Als IT-Freiberufler zurück in die Festanstellung: Konsequenzen ?
(zu alt für eine Antwort)
RalfW
2004-11-24 13:33:29 UTC
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Hallo zusammen,

ich bin seit rd. 3 Jahren aussschliesslich freiberuflich tätig und
beginne aus verschiedenen Gründen ab 2005 eine Festanstellung, die
vorauss. auch langfristig bestehen wird. Freiberuflich werde ich
nebenher wohl bis auf Weiteres nicht arbeiten. Eine Rückkehr in die
Freiberuflichkeit in ferner Zukunft wäre u.U. denkbar.

Besteht die Möglichkeit, meine bisherige Tätigkeit als Freiberufler
ruhen zu lassen (Betriebsunterbrechung?) bzw. wie kommuniziere ich
diesbzgl. mit dem Finanzamt (z.B. auch was die UST-Voranmeldungen
angeht)? Sollte ich dem FA die veränderte Situation überhaupt
mitteilen bzw. wann sollte ich dies tun?

Wie gehe ich mit noch nicht vollständig abgeschriebenen Gegenständen
(Laptop, Firmen-PKW) um? Wie sieht das eigentlich mit der vom FA
erstatteten Mehrwertsteuer des Firmen-PKWs aus? Muss ich davon u.U.
Anteile zurückzahlen?

Würde mich sehr über Tipps freuen!

Gruss
Ralf
Karl Jenz
2004-11-24 16:14:30 UTC
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Post by RalfW
Besteht die Möglichkeit, meine bisherige Tätigkeit als Freiberufler
ruhen zu lassen (Betriebsunterbrechung?) bzw. wie kommuniziere ich
diesbzgl. mit dem Finanzamt (z.B. auch was die UST-Voranmeldungen
angeht)? Sollte ich dem FA die veränderte Situation überhaupt
mitteilen bzw. wann sollte ich dies tun?
Hallo Ralf,
ab 2005 lasse ich auch meine biserhige Tätigkeit als Freiberufler
weitgehend ruhen (Nebenhertätigkeit).
Bei mir ist das kein Problem und ich denke, bei dir auch nicht.
Bei mir fallen in den Folgejahren noch ganz geringe Einnahmen
an, die ich halt ansetze. Meine Umsatzsteuermeldung (Jahr)
wird ab nächstes Jahr eine solche als Kleinunternehmer.

Wenn sich bei dir die Vorauszahlungen und die Steueranmeldungen
ändern ab 2005, dann schreib halt dem Finanzamt einen Brief.
Stichworte: Ab 2005 stelle ich meine freiberufliche Tätigkeit
weitgehend ein. Meine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
betragen ab 2005 nur noch etwa 500 EUR im Jahr, weshalb ich
bitte auf eine Vorauszahlung zur EkSt. zu verzichten.
Die Umsatzsteuervoranmeldung sollte aus dem gleichen Grund
entfallen und nur noch eine Jahresmeldung abgegeben werden.
Post by RalfW
Wie gehe ich mit noch nicht vollständig abgeschriebenen Gegenständen
(Laptop, Firmen-PKW) um? Wie sieht das eigentlich mit der vom FA
erstatteten Mehrwertsteuer des Firmen-PKWs aus? Muss ich davon u.U.
Anteile zurückzahlen?
Würde mich sehr über Tipps freuen!
Wenn du das sauber regeln willst, dann verkaufe die Gegenstände
an dich als Privatperson zum Marktpreis und berechne
Mehrwertsteuer. Sonst sind (wie von dir richtig erkannt)
vielleicht Teile der Vorsteuer zu korrigieren (ist ein
ziemlich kompliziertes Verfahren).
--
Mfg Karl Jenz
http://www.karl-jenz.privat.t-online.de
RalfW
2004-11-25 13:02:51 UTC
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Post by Karl Jenz
Post by RalfW
Besteht die Möglichkeit, meine bisherige Tätigkeit als Freiberufler
ruhen zu lassen (Betriebsunterbrechung?) bzw. wie kommuniziere ich
diesbzgl. mit dem Finanzamt (z.B. auch was die UST-Voranmeldungen
angeht)? Sollte ich dem FA die veränderte Situation überhaupt
mitteilen bzw. wann sollte ich dies tun?
Hallo Ralf,
ab 2005 lasse ich auch meine biserhige Tätigkeit als Freiberufler
weitgehend ruhen (Nebenhertätigkeit).
Bei mir ist das kein Problem und ich denke, bei dir auch nicht.
Bei mir fallen in den Folgejahren noch ganz geringe Einnahmen
an, die ich halt ansetze. Meine Umsatzsteuermeldung (Jahr)
wird ab nächstes Jahr eine solche als Kleinunternehmer.
Wenn sich bei dir die Vorauszahlungen und die Steueranmeldungen
ändern ab 2005, dann schreib halt dem Finanzamt einen Brief.
Stichworte: Ab 2005 stelle ich meine freiberufliche Tätigkeit
weitgehend ein. Meine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
betragen ab 2005 nur noch etwa 500 EUR im Jahr, weshalb ich
bitte auf eine Vorauszahlung zur EkSt. zu verzichten.
Die Umsatzsteuervoranmeldung sollte aus dem gleichen Grund
entfallen und nur noch eine Jahresmeldung abgegeben werden.
Post by RalfW
Wie gehe ich mit noch nicht vollständig abgeschriebenen Gegenständen
(Laptop, Firmen-PKW) um? Wie sieht das eigentlich mit der vom FA
erstatteten Mehrwertsteuer des Firmen-PKWs aus? Muss ich davon u.U.
Anteile zurückzahlen?
Würde mich sehr über Tipps freuen!
Wenn du das sauber regeln willst, dann verkaufe die Gegenstände
an dich als Privatperson zum Marktpreis und berechne
Mehrwertsteuer. Sonst sind (wie von dir richtig erkannt)
vielleicht Teile der Vorsteuer zu korrigieren (ist ein
ziemlich kompliziertes Verfahren).
Hallo Karl,

danke für Deine Einschätzung! Deine Situation deckt sich ziemlich mit
meiner.
Ich denke so werde ich es versuchen mit dem Finanzamt zu regeln. Eine
Betriebsauflösung widerstrebt mir zum jetzigen Zeitpunkt noch, da ich
zumindest erst noch eine 6-monatige Probezeit "überstehen" muss. Im
Ernstfall habe ich dann immer noch meine Freiberuflichkeit, die ich
gfls. wieder zu 100% aufnehmen könnte.

Gruss
Ralf

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