Discussion:
Gerät umlabeln - kann man Ärger mit dem Original-Hersteller bekommen?
(zu alt für eine Antwort)
h***@computer.org
2005-10-20 06:47:22 UTC
Permalink
Hallo liebe DEBS,

ich habe folgendes vor und bräuchte mal Euere Meinungen dazu:

und zwar möchte ich ein elektronisches Gerät nehmen, das ein bischen
modifizieren und dann weiterverkaufen. Und zwar unter eigenem Label.
Dazu möchte ich ein paar Aufkleber anbringen, die den ursprünglichen
Namen abdecken.

Meine Frage/Sorge ist nun, ob der Originalhersteller etwas dagegen
haben bzw. einwenden könnte? Ich entlasse ihn ja aus der
Garantie/Gewährleisung weil ich selber als Hersteller draufstehe, aber
könnte er das trotzdem verbieten?

Den Hersteller anzusprechen, dass er mir gleich Geräte mit meinem
Label verkauft macht (noch) keinen Sinn, da die Umstellung seiner
Fertigung zu teuer ist. Deshalb beziehe ich die Geräte über den
Großhandel.

Eine andere Frage ist natürlich auch, was die Kunden dazu sagen
würden. Ich kann aber in meinem Prospekt angeben, basiert auf "Gerät
x", so dass sich keiner getäuscht fühlen dürfte wenn er den
Aufkleber abzieht.

Besten Dank,
Nikolaus
E. Mager
2005-10-20 07:24:55 UTC
Permalink
Post by h***@computer.org
Meine Frage/Sorge ist nun, ob der Originalhersteller etwas dagegen
haben bzw. einwenden könnte? Ich entlasse ihn ja aus der
Garantie/Gewährleisung weil ich selber als Hersteller draufstehe, aber
könnte er das trotzdem verbieten?
INAL

wir machten das auch so. Wir kauften z.B. Modems, bauten diese in 19" um
und fertig wahr die Sache. Der Hersteller konnte die minimalen
STückzahlen nicht bereit stellen und freute sich über unsere Innovation.
(Leider ist im Zeitalter des ISDN dieses Modem-Thema abgehakt)

1. wenn Du ein Gerät kaufst, und dieses technisch veränderst, hast Du
ein *neues* Gerät gebaut. Da Du den Hersteller gegenüber dem Endkunden
aus der Verantwortung nimmst und diese für Dein *neues* Gerät somit
selbst durchführst. sehe ich keine Problem. Die eventuell erforderlichen
Zulassung (EMV/CE etc.) des Ursprungshersteller erlöschen eventuell und
Du kümmerst Dich eben um neue.

2. ich kann mir nicht vorstellen, das ein Hersteller es verbieten
kann/will, seine Geräte - für andere Zwecke/leistungen etc. umzubauen.
ER hat doch dadurch mehr Umsatz.
Post by h***@computer.org
Den Hersteller anzusprechen, dass er mir gleich Geräte mit meinem
Label verkauft macht (noch) keinen Sinn, da die Umstellung seiner
Fertigung zu teuer ist. Deshalb beziehe ich die Geräte über den
Großhandel.
aber eventuell könnte der Hersteller an Deinen _modizierten_ Geräten ja
sogar Vertriebsinteresse haben - mein ja nur
Post by h***@computer.org
Eine andere Frage ist natürlich auch, was die Kunden dazu sagen
würden. Ich kann aber in meinem Prospekt angeben, basiert auf "Gerät
x", so dass sich keiner getäuscht fühlen dürfte wenn er den
Aufkleber abzieht.
es ist doch egal was die Kunden sagen - Du machst eine eigene
Geräte(Produkt)beschreibung und gut ist die Sache. Das Gerät entspricht
den Wünschen/Anforderungen Deiner Kunden und somit kaufen sie dies auch.
--
Gruß Edwin

"Vergleiche Dich mit den Schlechten,
und Du wirst immer Gut sein"
(Man erspart sich auf diese Weise wenigstens
Innovativ "nach Vorne" tätig zu werden)
Florian Schmeichler
2005-10-20 07:30:47 UTC
Permalink
Post by E. Mager
1. wenn Du ein Gerät kaufst, und dieses technisch veränderst, hast Du
ein *neues* Gerät gebaut.
Diese Argumentation ist rechtlich fragwürdig und für den OP gefährlich:
Hätte er wirklich ein *neues* Gerät gebaut, so hätte er evtl. Patente des
OEMs die in dem *alten* Gerät verwendet wurden gebrochen.

Gruss,
Florian
Rainer Schmidt
2005-10-20 09:51:22 UTC
Permalink
Post by Florian Schmeichler
Diese Argumentation ist rechtlich fragwürdig und für den OP
Hätte er wirklich ein *neues* Gerät gebaut, so hätte er evtl. Patente des
OEMs die in dem *alten* Gerät verwendet wurden gebrochen.
Er baut doch die Geräte nicht nach, sondern kauft sie vom
Patentinhaber. Was soll daran fragwürdig sein? Welche Patente kann
er da verletzen?
Gruss Rainer
Tom Berger
2005-10-20 10:08:40 UTC
Permalink
Post by Rainer Schmidt
Post by Florian Schmeichler
Diese Argumentation ist rechtlich fragwürdig und für den OP
Hätte er wirklich ein *neues* Gerät gebaut, so hätte er evtl. Patente
des
Post by Florian Schmeichler
OEMs die in dem *alten* Gerät verwendet wurden gebrochen.
Er baut doch die Geräte nicht nach, sondern kauft sie vom
Patentinhaber. Was soll daran fragwürdig sein? Welche Patente kann
er da verletzen?
Beispielsweise Patente Dritter - der Originalhersteller könnte diese
Patente nur unter bestimmten Auflagen nutzen dürfen.

Außerdem kann der OP damit eventuell auch Urheberrechtsverstöße begehen,
wenn das Original den Schutz des UrhGs genießt und er das Design und/oder
die Schaltung verändert.

Tom Berger
--
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Info und Demo unter http://www.archtools.de
Florian Schmeichler
2005-10-24 13:46:06 UTC
Permalink
Post by Rainer Schmidt
Post by Florian Schmeichler
Diese Argumentation ist rechtlich fragwürdig und für den OP
Hätte er wirklich ein *neues* Gerät gebaut, so hätte er evtl. Patente
des
Post by Florian Schmeichler
OEMs die in dem *alten* Gerät verwendet wurden gebrochen.
Er baut doch die Geräte nicht nach, sondern kauft sie vom
Patentinhaber. Was soll daran fragwürdig sein? Welche Patente kann
er da verletzen?
Der OP stell sich ja gerade auf den Standpunkt, dass er nicht die Geräte
des Patentinhabers weiterverkauft, sondern eigene Geräte baut. Damit hat er
evtl. eine technische Erfindung des Patentinhabers in seinen eigenen
Geräten genutzt.

Gruss,
Florian
Rainer Schmidt
2005-10-26 18:33:12 UTC
Permalink
Post by Florian Schmeichler
Post by Rainer Schmidt
Post by Florian Schmeichler
Diese Argumentation ist rechtlich fragwürdig und für den OP
Hätte er wirklich ein *neues* Gerät gebaut, so hätte er evtl.
Patente des OEMs die in dem *alten* Gerät verwendet wurden
gebrochen.
Er baut doch die Geräte nicht nach, sondern kauft sie vom
Patentinhaber. Was soll daran fragwürdig sein? Welche Patente kann
er da verletzen?
Der OP stell sich ja gerade auf den Standpunkt, dass er nicht die
Geräte des Patentinhabers weiterverkauft, sondern eigene Geräte baut.
Damit hat er evtl. eine technische Erfindung des Patentinhabers in
seinen eigenen Geräten genutzt.
Trotzdem hat er nicht irgend was geklaut, sondern die Grundgeräte
und damit auch die Lizenskosten bezahlt.
Ich denke mal, es würde kein Automobilbauer auf die Idee kommen
erst beim Reifenhersteller nach zu fragen, ob er Patente verletzt
wenn er seine Reifen anbaut.
Oder ein Wohnmobilbauer, der das Grundfahrzeug benutzt.
Gruss Rainer
Wolfgang Allinger
2005-10-26 18:51:00 UTC
Permalink
On 26 Oct 05 at group /de/etc/beruf/selbstaendig in article
Post by Rainer Schmidt
Trotzdem hat er nicht irgend was geklaut, sondern die Grundgeräte
und damit auch die Lizenskosten bezahlt.
Ich denke mal, es würde kein Automobilbauer auf die Idee kommen
erst beim Reifenhersteller nach zu fragen, ob er Patente verletzt
wenn er seine Reifen anbaut.
Oder ein Wohnmobilbauer, der das Grundfahrzeug benutzt.
Aber verschiedene Autotuner haben schon echt Probleme bekommen, weil sie
das Ohrijinohl Emblem drangelassen haben.

Tschüß Wolfgang
--
FORTHing @ work | *Cheap* ...pick any
Dipl.-Ing. Wolfgang Allinger | *Fast* *Good* ... *two* of them
Germany ------------------------------------
## KreuzPunkt XP2 R ## | reply address set
Martin Schoenbeck
2005-10-26 19:15:51 UTC
Permalink
Hallo Wolfgang,
Post by Wolfgang Allinger
Aber verschiedene Autotuner haben schon echt Probleme bekommen, weil sie
das Ohrijinohl Emblem drangelassen haben.
Eben, das Emblem muß ab, die Patente bleiben drin. ;-)

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Florian Schmeichler
2005-10-26 21:04:25 UTC
Permalink
Post by Rainer Schmidt
Post by Florian Schmeichler
Der OP stell sich ja gerade auf den Standpunkt, dass er nicht die
Geräte des Patentinhabers weiterverkauft, sondern eigene Geräte baut.
Damit hat er evtl. eine technische Erfindung des Patentinhabers in
seinen eigenen Geräten genutzt.
Trotzdem hat er nicht irgend was geklaut, sondern die Grundgeräte
und damit auch die Lizenskosten bezahlt.
Eine Modifikation dieser Geräte kann aber die Lizenz des IP ungültig
machen.

Sonst wäre ja jede Volumen/Leistungsmäßige Lizensierung von geistigem
Eigentum ad absurdum geführt.
Beispiel (aus der Softwarebranche, weil dort die leistungsmäßige
Lizensierung am bekanntesten ist):
Ich kaufe bei einem Anbieter eine Workstation im set mit einer
Renderware-Lizenz für einen Prozessor. Nun baue ich drei weitere
Prozessoren in die Workstation ein und verkaufe das gesammte Paket
wieder. Sollte das legal sein? Eben. Genau dasselbe kann auch mit
anderen Lizenzen passieren.

Hinzu kommt das Problem Herstellergebundener Lizenzen:
Die CSS-Lizenz zur Herstellung von DVD-Playern ist an den Hersteller
gebunden. Da der OP aber gerade als Hersteller der von ihm modifizierten
Produkte auftreten wollte, müsste er eine eigene Lizenz bezahlen.
Post by Rainer Schmidt
Ich denke mal, es würde kein Automobilbauer auf die Idee kommen
erst beim Reifenhersteller nach zu fragen, ob er Patente verletzt
wenn er seine Reifen anbaut.
Das nicht, wei er beim kauf des Reifens dieses Recht miterhält.
Post by Rainer Schmidt
Oder ein Wohnmobilbauer, der das Grundfahrzeug benutzt.
Oh doch. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei dem Versuch, Wohnmobile auf
Basis eines von Dir umgebauten Porsche 911 serienmäßig herzustellen und
zu Verkaufen.
(Nicht nur, aber auch) deshalb kaufen Wohnmobilhersteller auch keine
Autos von der Stange und bauen diese dann um, sondern extra
Grundfahrzeuge, bei denen der Hersteller ihnen das Rech gibt, eigene
Aufbauten zu verwenden.

Gruss,
Florian

E. Mager
2005-10-26 19:02:09 UTC
Permalink
Post by Florian Schmeichler
Post by E. Mager
1. wenn Du ein Gerät kaufst, und dieses technisch veränderst, hast Du
ein *neues* Gerät gebaut.
Diese Argumentation ist rechtlich fragwürdig und für den OP
gefährlich: Hätte er wirklich ein *neues* Gerät gebaut, so hätte er
evtl. Patente des OEMs die in dem *alten* Gerät verwendet wurden
gebrochen.
dazu gibt es ja die Definitionen der DIN ISO9001:2000 Thema
Verfahrensprozesse im Bereich der Produktentwicklung!
--
Gruß Edwin

"Vergleiche Dich mit den Schlechten,
und Du wirst immer Gut sein"
(Man erspart sich auf diese Weise wenigstens
Innovativ "nach Vorne" tätig zu werden)
Ulrich Trettner
2005-10-20 07:57:04 UTC
Permalink
E. Mager pumpte ins Nutznetz:


[EMV etc.]

ack
Post by E. Mager
2. ich kann mir nicht vorstellen, das ein Hersteller es verbieten
kann/will, seine Geräte - für andere Zwecke/leistungen etc. umzubauen.
ER hat doch dadurch mehr Umsatz.
ebenfalls IANAL

IIRC kann er das so auch nicht verbieten, denn das Gerät ist ja dein
Eigentum. Aber er kann verlangen, daß nirgends erkennbar wird, welcher
Original Hersteller dahinter steckt.

Sollten allerdings Markenrechte verletzt werden (Idee: spezielles
Gehäusedesign), dann bin ich überfragt.
Post by E. Mager
aber eventuell könnte der Hersteller an Deinen _modizierten_ Geräten ja
sogar Vertriebsinteresse haben - mein ja nur
Ist immer ein guter Ansatzpunkt für Verhandlungen, wenn man als
zukünftiger OEM die Produkte erwerben will.
Post by E. Mager
es ist doch egal was die Kunden sagen - Du machst eine eigene
Geräte(Produkt)beschreibung und gut ist die Sache. Das Gerät entspricht
den Wünschen/Anforderungen Deiner Kunden und somit kaufen sie dies auch.
Eleganter wäre es IMHO, gleich als OEM aufzutreten.

mfg Ulrich
--
Eine FAQ, sie zu knechten, sie alle zu finden,
ins Wissen zu treiben und ewig zu binden.

Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
h***@computer.org
2005-10-20 12:25:29 UTC
Permalink
Post by Ulrich Trettner
Eleganter wäre es IMHO, gleich als OEM aufzutreten.
Das würde ich ja gerne machen, wenn es da nicht das Problem der
minimalen Fertigungslosgröße gäbe. In dieser Branche sind
anscheinend 5000 Stück das absolute Minimum. Vorher ändert keiner
irgendwas (und sei es nur das Label) oder verlangt ein paar
hundertausende für ein völlig neues Design. Da ich erst mal mit ein
paar hundert Stück anfangen möchte, führt das leider zu keiner
Lösung...
Post by Ulrich Trettner
Patente, Geschmacksmuster
Hm. Zu Patenten meine ich dass ich mit dem fertigen Gerät die
Nutzungslizenz eingekauft habe und als Händler ja auch weiterverkaufen
darf. Geschmacksmusterschutz ist etwas anderes. Da muss ich mich mal
schlau machen.

Besten Dank für die Tips,
Nikolaus
Ulrich Trettner
2005-10-20 13:59:37 UTC
Permalink
***@computer.org pumpte ins Nutznetz:

[Patente]
Post by h***@computer.org
Hm. Zu Patenten meine ich dass ich mit dem fertigen Gerät die
Nutzungslizenz eingekauft habe und als Händler ja auch weiterverkaufen
darf.
Du veränderst das Gerät aber, der Händler nicht.

mfg Ulrich
--
Eine FAQ, sie zu knechten, sie alle zu finden,
ins Wissen zu treiben und ewig zu binden.

Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
Klaus Petrat
2005-10-20 22:06:31 UTC
Permalink
Post by h***@computer.org
Hm. Zu Patenten meine ich dass ich mit dem fertigen Gerät die
Nutzungslizenz eingekauft habe und als Händler ja auch weiterverkaufen
darf.
Falls das Gerät intern mit Software betrieben wird, könnte es da ein
Problem geben. Schau mal in deinen Kaufvertrag. Da könnte z.B. stehen:
Die Software wird zur nicht ausschließlichen, nicht veräußerbaren
Nutzung überlassen. Bei Privatleuten greift das zwar nicht, im
geschäftlichen Bereich, wenn es explizit vereinbart wurde, aber sehr
wohl. Dann kannst Du zwar das Gerät verkaufen, nicht aber die
zugehörige Software. Ob's der ursprüngliche Hersteller einklagt, ist
eine andere Frage.

Klaas
Martin Schoenbeck
2005-10-21 07:08:39 UTC
Permalink
Hallo Klaus,
Post by Klaus Petrat
Falls das Gerät intern mit Software betrieben wird, könnte es da ein
Die Software wird zur nicht ausschließlichen, nicht veräußerbaren
Nutzung überlassen. Bei Privatleuten greift das zwar nicht, im
geschäftlichen Bereich, wenn es explizit vereinbart wurde, aber sehr
wohl. Dann kannst Du zwar das Gerät verkaufen, nicht aber die
zugehörige Software. Ob's der ursprüngliche Hersteller einklagt, ist
eine andere Frage.
Der ursprüngliche Hersteller wird wohl kaum eine solche Klausel wirksam
vereinbaren, wenn er solch ein Gerät an einen Wiederverkäufer verkauft.
Wäre irgendwie widersinnig. Mal davon abgesehen, daß solche Klauseln _so_
einfach auch nicht zu vereinbaren sind.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Florian Schmeichler
2005-10-20 07:27:44 UTC
Permalink
Post by h***@computer.org
Meine Frage/Sorge ist nun, ob der Originalhersteller etwas dagegen
haben bzw. einwenden könnte?
Ja, *kann* er und zwar aus Gründen des gewerblichen Rechtsschutzes
heraus, also insb.

- Urheber bzw. Gebrauchsmusterrechte, wenn Du Gehäuseteile weiter
verwendest
- Markenrechte bzw. Wettbewerbsrechte, wenn Du dem Kunden gegenüber
kommunizierst, dass es sich um ein modifiziertes Gerät xyz handelt
- Patentrechte, wenn im ursprünglichen Gerät patentierte Technologien
eingesetzt sind

Alle diese Rechtsfragen sind extrem komplex (z.B. bei den Patentrechten
hast Du ja den Hersteller beim Kauf des Geräts dafür bezahlt), können
Dich aber ziemlich teuer zu stehen kommen.

Daher der wichtigste Tipp: Mach das nicht heimlich, sondern kläre mit
dem Originalhersteller, was Du vorhast. Gerade wenn Du eine Nische
bedienst, die für ihn nicht attraktiv ist, kann das eine sehr fruchtbare
Zusammenarbeit sein - das fängt damit an, dass Dir der Hersteller
Gehäuse und Innenleben separat liefert, wenn Du das Gehäuse eh
aufschrauben müsstest und hört bei gemeinsamen Vertriebsaktivitäten noch
lange nicht auf).
Post by h***@computer.org
Ich entlasse ihn ja aus der
Garantie/Gewährleisung weil ich selber als Hersteller draufstehe, aber
könnte er das trotzdem verbieten?
Das ist sicher ein Argument.
Post by h***@computer.org
Ich kann aber in meinem Prospekt angeben, basiert auf "Gerät
x", so dass sich keiner getäuscht fühlen dürfte wenn er den
Aufkleber abzieht.
Das ist aus Kundensicht vielleicht wünschenswert, aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht aber eher fragwürdig.

Gruss,
Florian
Frank Lindner
2005-10-20 10:07:35 UTC
Permalink
Post by h***@computer.org
Hallo liebe DEBS,
Eine andere Frage ist natürlich auch, was die Kunden dazu sagen
würden. Ich kann aber in meinem Prospekt angeben, basiert auf "Gerät
x", so dass sich keiner getäuscht fühlen dürfte wenn er den
Aufkleber abzieht.
Frag den Hersteller, dass Du gerne als OEM Geräte einkaufen würdest und
unter eigenen brand vertreiben möchtest.

Eben weil Du da noch einiges zupackst, mitverkaufst etc. und dieses auch
seine etablierten Vertriebskanäle nicht beeinflussen würde.

Vielleicht beliefert er Dich direkt oder quotet über einen seiner
Distributoren speziell für dieses Projekt.

Wenn es Computerteile sind, ist das gang und gebe, Schwierigkeiten wird es
nur bei Consumer Produkten geben, z.B. Sony Playstation.

Ob Du mit Deinem brand auf ihn verweisen darfst, mußt Du mit ihm abstimmen.
Lutz Schulze
2005-10-20 10:24:22 UTC
Permalink
Post by h***@computer.org
Hallo liebe DEBS,
und zwar möchte ich ein elektronisches Gerät nehmen, das ein bischen
modifizieren und dann weiterverkaufen. Und zwar unter eigenem Label.
Dazu möchte ich ein paar Aufkleber anbringen, die den ursprünglichen
Namen abdecken.
Meine Frage/Sorge ist nun, ob der Originalhersteller etwas dagegen
haben bzw. einwenden könnte? Ich entlasse ihn ja aus der
Garantie/Gewährleisung weil ich selber als Hersteller draufstehe, aber
könnte er das trotzdem verbieten?
Kann ich mir nicht vorstellen, dass er das will (von ganz speziellen
Konstellationen abgesehen). Ansonsten ist es mit dem Kauf dein
Eigentum, wenn es nicht gerade um Software geht. EMV und CE solltest
du im Auge behalten, demnächst auch ROHS und WEEE.
Post by h***@computer.org
Den Hersteller anzusprechen, dass er mir gleich Geräte mit meinem
Label verkauft macht (noch) keinen Sinn, da die Umstellung seiner
Fertigung zu teuer ist. Deshalb beziehe ich die Geräte über den
Großhandel.
Wir haben eine ganze Menge Interessenten für unsere Ethernetbox,
einige bieten diese auch mit spezieller Software Ihren Kunden an, um
spezielle Probleme zu lösen. Im Webinterface ist dann in einigen
Fällen nur der Link zur Homepage des Wiederverkäufers.

Im Moment entwickeln wir extra deswegen eine neue Box in etwas
grösserem Gehäuse, die mehr Möglichkeiten in Bezug auf Ein- und
Ausgänge und interne Funktionen (Echtzeituhr, permanenter Speicher
etc. bietet). Kundenspezifisches wird auf einem kleinen Tochterboard
gelöst, austauschbare Frontplatten (sind in den Gehäuseschalen
gesteckt) ermöglichen 1001 Variante von Buchsen und Funktionen.

Die Hardware ist damit schon weitgehend fertig und auch preiswert,
wenn Sonderwünsche kommen.

Da wir auch die Firmware nicht immer wieder von Null entwickeln, hält
sich der Aufwand insgesamt in Grenzen, die das Produkt für Kleinserien
attraktiv machen. Insgesamt zielt das auch auf Wiederverkäufer ab.
Post by h***@computer.org
Eine andere Frage ist natürlich auch, was die Kunden dazu sagen
würden. Ich kann aber in meinem Prospekt angeben, basiert auf "Gerät
x", so dass sich keiner getäuscht fühlen dürfte wenn er den
Aufkleber abzieht.
Für den Kunden ist vor allem wichtig, dass es so funktioniert, wie es
soll.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke
Peter Racz
2005-10-21 10:45:28 UTC
Permalink
Post by h***@computer.org
Hallo liebe DEBS,
und zwar möchte ich ein elektronisches Gerät nehmen, das ein bischen
modifizieren und dann weiterverkaufen. Und zwar unter eigenem Label.
Dazu möchte ich ein paar Aufkleber anbringen, die den ursprünglichen
Namen abdecken.
Meine Frage/Sorge ist nun, ob der Originalhersteller etwas dagegen
haben bzw. einwenden könnte? Ich entlasse ihn ja aus der
Garantie/Gewährleisung weil ich selber als Hersteller draufstehe, aber
könnte er das trotzdem verbieten?
Eine pauschale Antwort ist IMHO nicht möglich. Ob du das darfst hängt
davon ab, was Du konkret machst und ob und welche urheber- oder
patentrechtlichen Schutz das Originalgerät hat.

Gruß
Peter
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