Discussion:
Kosmetikstudio in Privatwohnung
(zu alt für eine Antwort)
thomas
2005-05-11 22:05:14 UTC
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Hallo,

wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft, meine Frau möchte nun gerne
einen Raum als Kosmetikkabine nutzen und ein Gewerbe anmelden.

Jetzt stellen sich einige Fragen:

- Kann dies die Eigenheimzulage beeinflussen?
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
- Gibt es noch andere Dinge, die beachtet werden müssen?

Kann uns jemand diese Fragen beantworten?

Gruß

Thomas
Erwin Denzler
2005-05-12 00:14:27 UTC
Permalink
Post by thomas
- Kann dies die Eigenheimzulage beeinflussen?
Steuerberater fragen :)
Post by thomas
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
Je nach vertraglichen Grundlagen. Ist eine gewerbliche Nutzung
ausgeschlossen? Ist im Bebauungsplan der Gemeinde diese Frage (reine
Wohnnutzung, Mischgebiet usw.) erwähnt?
Post by thomas
- Gibt es noch andere Dinge, die beachtet werden müssen?
Ja, viele. Sie muss Steuern zahlen (je nach Umsatz und Gewinn), ihren
Krankenversicherungsschutz klären, vielleicht bei der Handwerkskammer
gemeldet sein (ist Kosmetikerin ebenso wie Friseur ein Handwerk?), die
Bank fragen ob die Zahlungen über das vielleicht bestehende Privatkonto
laufen können oder ein besonderes Konto nötig ist, die GEZ fragen falls
ein Radio in diesem Zimmer läuft, eine besondere Haftpflichtversicherung
abschließen falls die Tätigkeit risikoreich ist (ich hab keine Ahnung ob
bestimmte Lippenstifte Allergien auslösen können und welche Kosten
daraus folgen können, aber das weiß deine Frau als Expertin bestimmt),
und da wäre noch mehr denkbar.

E.D.
Florian Schmeichler
2005-05-12 06:28:24 UTC
Permalink
Post by thomas
Hallo,
wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft, meine Frau möchte nun
gerne einen Raum als Kosmetikkabine nutzen und ein Gewerbe anmelden.
- Kann dies die Eigenheimzulage beeinflussen?
Ja, es *wird* sogar die Eigenheimzulage beeinflussen.
Post by thomas
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
In der Regel nicht: Wenn die baurechtlichen Genehmigungen für die
Einrichtung eines Gewerbebetriebes in eurer Wohnung vorliegen, dann haben
die anderen Eigentümer im Haus wohl keine Handhabe, diesen zu verhindern.
Post by thomas
- Gibt es noch andere Dinge, die beachtet werden mÃŒssen?
Bei der Gründung des Gewerbes natürlich viele. Aus Baurechtlicher Sicht
musst Du Dich über weitere Auflagen erkundigen (z.B. ob Du für so einen
Betrieb mit Publikumsverkehr Toiletten zur verfügung stellen musst, etc.


Gruss,
Florian
Lutz Schulze
2005-05-12 07:10:00 UTC
Permalink
On 12 May 2005 06:28:24 GMT, Florian Schmeichler
Post by Florian Schmeichler
Post by thomas
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
In der Regel nicht: Wenn die baurechtlichen Genehmigungen für die
Einrichtung eines Gewerbebetriebes in eurer Wohnung vorliegen, dann haben
die anderen Eigentümer im Haus wohl keine Handhabe, diesen zu verhindern.
Ob die sich mit Kundenverkehr einfach so abfinden müssen, kommt auf
die Umstände an. Gerade Eigentümer können da sehr eigen sein.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke
Florian Schmeichler
2005-05-12 07:28:25 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
On 12 May 2005 06:28:24 GMT, Florian Schmeichler
Post by Florian Schmeichler
Post by thomas
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
In der Regel nicht: Wenn die baurechtlichen Genehmigungen für die
Einrichtung eines Gewerbebetriebes in eurer Wohnung vorliegen, dann
haben die anderen Eigentümer im Haus wohl keine Handhabe, diesen zu
verhindern.
Ob die sich mit Kundenverkehr einfach so abfinden müssen, kommt auf
die Umstände an. Gerade Eigentümer können da sehr eigen sein.
Nochmal: Wenn für die "Wohnung" Baurechtlich eine Mischnutzung vorgesehen
ist, dann haben die anderen Eigentümer keine Chance.

Gruss,
Florian
Lutz Schulze
2005-05-12 08:06:42 UTC
Permalink
On 12 May 2005 07:28:25 GMT, Florian Schmeichler
Post by Florian Schmeichler
Post by Lutz Schulze
Ob die sich mit Kundenverkehr einfach so abfinden müssen, kommt auf
die Umstände an. Gerade Eigentümer können da sehr eigen sein.
Nochmal: Wenn für die "Wohnung" Baurechtlich eine Mischnutzung vorgesehen
ist, dann haben die anderen Eigentümer keine Chance.
Da bin ich mir nicht so sicher:

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/ur23p01030.htm

andererseits fand ich auch das:
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/ur23g98010.html

Kommt also IMHO auf den Einzelfall an und wird im schlechtesten Fall
vor Gericht geklärt.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke
Peter Racz
2005-05-12 09:09:18 UTC
Permalink
Post by Florian Schmeichler
Nochmal: Wenn für die "Wohnung" Baurechtlich eine Mischnutzung vorgesehen
ist, dann haben die anderen Eigentümer keine Chance.
Das ist aber IMHO nur in der seltensten Fällen der Fall. Es ist eher
üblich gewerbliche Nutzung auszuschließen.

Gruß
Peter
Hans-Peter Popowski
2005-05-12 09:26:18 UTC
Permalink
"Florian Schmeichler" schrieb im Newsbeitrag news:***@66.250.146.174...

Hallo Florian,
Post by Florian Schmeichler
Post by Lutz Schulze
Post by Florian Schmeichler
Post by thomas
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
In der Regel nicht: Wenn die baurechtlichen Genehmigungen für die
Einrichtung eines Gewerbebetriebes in eurer Wohnung vorliegen, dann
haben die anderen Eigentümer im Haus wohl keine Handhabe, diesen zu
verhindern.
Ob die sich mit Kundenverkehr einfach so abfinden müssen, kommt auf
die Umstände an. Gerade Eigentümer können da sehr eigen sein.
Nochmal: Wenn für die "Wohnung" Baurechtlich eine Mischnutzung vorgesehen
ist, dann haben die anderen Eigentümer keine Chance.
nein, Du musst jedwede "Belästigung" der anderen Eigentümer/Mieter völlig
ausschließen, sonst kann es Ärger geben. Und wer kann schon einschätzen, wo
bei den Einzelnen die Schwelle zur "Belästigung" liegt, in diesem Falle
spricht man auch von Beeinträchtigung des Wohnens.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hans-Peter Popowski
2005-05-12 08:35:49 UTC
Permalink
"Lutz Schulze" im Newsbeitrag news:***@4ax.com...

Hallo Lutz,
Post by Lutz Schulze
Post by Florian Schmeichler
Post by thomas
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
In der Regel nicht: Wenn die baurechtlichen Genehmigungen für die
Einrichtung eines Gewerbebetriebes in eurer Wohnung vorliegen, dann haben
die anderen Eigentümer im Haus wohl keine Handhabe, diesen zu verhindern.
Ob die sich mit Kundenverkehr einfach so abfinden müssen, kommt auf
die Umstände an. Gerade Eigentümer können da sehr eigen sein.
ja, denn es gibt bestimmt einen "Hauseigentümergemeinschaftsvertrag"; schon
alleine die Hausordnung könnte zum Problem werden. Also sollte alles vorab
geprüft werden, ob sich nicht dahingehende Komplikationen einstellen können.

Und noch etwas zum Arbeitszimmer/Büro/Betriebsstätte, ist ja wohl logisch,
dass diese Räume nicht als "Wohnraum" gefördert werden, weil sie nicht mehr
zum Wohnraum zählen und die Kosten steuerrechtlich als Betriebsausgabe
angesetzt werden können (Ausnahme das häusliche Arbeitszimmer mit den
möglichen Beschränkungen).
Inwieweit sich wirklich negative steuerliche Auswirkungen (Minderung der
Eigenheimzulage) daraus ergeben ist von den tatsächlichen Verhältnissen
abhängig, es könnte auch ein Vorteil zum Tragen kommen, also JStA Nr. 1.0..
Einfach einmal das EigZulG lesen und schlussfolgern, einfache neue
Aufteilungsrechnung sollte zu einem konkreten Ergebnis führen. ;-))
Nur sollte man die Änderung der Verhältnisse dem FA mitteilen und
darstellen, auch wenn es keine Auswirkungen auf die EigZul hat. Irgendwie
will man ja auch die Bemessungsgrundlage für die AfA als Betriebsausgabe
ermitteln.
Also alles nur einfache logische Überlegungen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Wolfgang Allinger
2005-05-12 10:15:00 UTC
Permalink
On 12 May 05 at group /de/etc/beruf/selbstaendig in article
Post by Florian Schmeichler
Post by thomas
wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft, meine Frau möchte nun
gerne einen Raum als Kosmetikkabine nutzen und ein Gewerbe anmelden.
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
In der Regel nicht: Wenn die baurechtlichen Genehmigungen für die
Einrichtung eines Gewerbebetriebes in eurer Wohnung vorliegen, dann
haben die anderen Eigentümer im Haus wohl keine Handhabe, diesen zu
verhindern.
Formal (IANAL) muss der Verwalter der WEG zustimmen. Das kann er nur aus
wichtigem Grund verweigern. Bei mir für ein Ing.-Büro gings nach einigem
Hickhack, da ich keinen Publikumsverkehr und auch wenig Lieferverkehr
habe. Bei einem Kosmetikstudio kann das aber schon ein Problem geben!
Bei mir wars u.a. Bauamt incl. Baupolizei, die wurde von einem
inzwischen ExFreund -aber leider eben immer noch Miteigentümer-
hinterpfotzig (vermeintlich heimlich) aufgemischt. Da ich aber Einsicht
in meine Bauakte nehmen darf, habe ich eben die Nachweise, wie lange er
da gebaggert hat und mir gegenüber immer noch scheissfreundlich tat. Die
Herkunft seiner Frau und deren Wirkung in dieser und anderer Dinge hat
meine Beziehungen zu Österreich nachhaltig geprägt :-(

Zu meinem Glück konnte ich ordnungsgemäße Fluchtwege nachweisen. Ich
brauchte auch noch einen Nachweis vom Baustatiker, dass die Deckenlast
für gewerbliche Nutzung ausreicht. O-ton: wir wissen ja nicht, ob Sie
oder ein Nachfolger einen Gynäkologenstuhl aufstellen will. Einfach
lächerlich, was so in Bürokratenhirnen vorgeht!

Also schau in die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die
Versammlungsprotokolle der WEG, das hilft Dir weiter.
Post by Florian Schmeichler
Post by thomas
- Gibt es noch andere Dinge, die beachtet werden mA¼ssen?
@thomas-Klaus-Baerbel: Ja, realname ist hier in debs dringend erwünscht!
Bitte ändern, sonst könnte es dünn werden mit den Antworten.


Tschüß Wolfgang
--
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Martin Hentrich
2005-05-20 06:49:15 UTC
Permalink
On Thu, 12 May 2005 00:05:14 +0200, thomas
Post by thomas
wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft, meine Frau möchte nun gerne
einen Raum als Kosmetikkabine nutzen und ein Gewerbe anmelden.
- Kann dies die Eigenheimzulage beeinflussen?
Es wird dies unbedingt tun!
Post by thomas
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
Wenn es eine Eigentumswohnung nach WEG ist, dann gibt es eauch eine
sog. Teilungserklärung. Dort ist üblicherweise geklärt, wie die
Nutzung erfolgen darf. Möglicherweise gibt es auch eine Hausordnung
oder Gemeinschaftsordnung.
Post by thomas
- Gibt es noch andere Dinge, die beachtet werden müssen?
Ja.
Post by thomas
Kann uns jemand diese Fragen beantworten?
Der Verwalten?

Martin

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