On 12 May 05 at group /de/etc/beruf/selbstaendig in article
Post by Florian SchmeichlerPost by thomaswir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft, meine Frau möchte nun
gerne einen Raum als Kosmetikkabine nutzen und ein Gewerbe anmelden.
- Muss ich eine Genehmigung bei den Mitbewohnern einholen?
In der Regel nicht: Wenn die baurechtlichen Genehmigungen für die
Einrichtung eines Gewerbebetriebes in eurer Wohnung vorliegen, dann
haben die anderen Eigentümer im Haus wohl keine Handhabe, diesen zu
verhindern.
Formal (IANAL) muss der Verwalter der WEG zustimmen. Das kann er nur aus
wichtigem Grund verweigern. Bei mir für ein Ing.-Büro gings nach einigem
Hickhack, da ich keinen Publikumsverkehr und auch wenig Lieferverkehr
habe. Bei einem Kosmetikstudio kann das aber schon ein Problem geben!
Bei mir wars u.a. Bauamt incl. Baupolizei, die wurde von einem
inzwischen ExFreund -aber leider eben immer noch Miteigentümer-
hinterpfotzig (vermeintlich heimlich) aufgemischt. Da ich aber Einsicht
in meine Bauakte nehmen darf, habe ich eben die Nachweise, wie lange er
da gebaggert hat und mir gegenüber immer noch scheissfreundlich tat. Die
Herkunft seiner Frau und deren Wirkung in dieser und anderer Dinge hat
meine Beziehungen zu Österreich nachhaltig geprägt :-(
Zu meinem Glück konnte ich ordnungsgemäße Fluchtwege nachweisen. Ich
brauchte auch noch einen Nachweis vom Baustatiker, dass die Deckenlast
für gewerbliche Nutzung ausreicht. O-ton: wir wissen ja nicht, ob Sie
oder ein Nachfolger einen Gynäkologenstuhl aufstellen will. Einfach
lächerlich, was so in Bürokratenhirnen vorgeht!
Also schau in die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die
Versammlungsprotokolle der WEG, das hilft Dir weiter.
Post by Florian SchmeichlerPost by thomas- Gibt es noch andere Dinge, die beachtet werden mA¼ssen?
@thomas-Klaus-Baerbel: Ja, realname ist hier in debs dringend erwünscht!
Bitte ändern, sonst könnte es dünn werden mit den Antworten.
Tschüß Wolfgang
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