Arthur Hill
2006-10-30 20:14:39 UTC
Hallo,
ich habe heute mein Gewerbe mit dem Startdatum der nächsten Woche
angemeldet. Nun habe ich noch keine Steuernummer. Auf der Homepage
besteht in der Impressumpflicht jedoch die Regel, dass ich eine
Steuernummer angeben muss. Sprich: Wenn die Steuernummer nicht innerhalb
dieser einen Woche kommt, gehe ich ohne Steuernummer im Impressum an den
Start.
Bin ich dann abmahnwürdig?
Wann erhält man die Steuernummer?
Gruß
Arthur
ich habe heute mein Gewerbe mit dem Startdatum der nächsten Woche
angemeldet. Nun habe ich noch keine Steuernummer. Auf der Homepage
besteht in der Impressumpflicht jedoch die Regel, dass ich eine
Steuernummer angeben muss. Sprich: Wenn die Steuernummer nicht innerhalb
dieser einen Woche kommt, gehe ich ohne Steuernummer im Impressum an den
Start.
Bin ich dann abmahnwürdig?
Wann erhält man die Steuernummer?
Gruß
Arthur