Matthias Hanft
2005-12-17 16:18:58 UTC
Hallo,
ich plane demnächst die Website http://www.online-mahnantrag.de
zu nutzen, weil es sich a) dabei offensichtlich nicht - wie zahl-
reiche andere - um ein Domaingrabbing einer Rechtsanwaltskanzlei
handelt und man b) das bei Vorliegen einer Signaturkarte _wirk-
lich_ beleglos durchführen kann.
Hat das von Euch schon mal jemand benutzt, diese Website? Und
welche Erfahrungen dabei gemacht?
Damit das nicht schiefgeht, würde ich die Web-Formulare nämlich
gerne _richtig_ ausfüllen, damit ichs nicht wegen irgendeinem
Formfehler zurückkriege.
Allerdings gehts schon los mit dem Antragsteller (also mir :-)
Da gibts entweder eine "Person" oder eine "Firma". Als Einzel-
unternehmer bin ich ja keine Firma, also Person. Dachte ich
jedenfalls. Unter "Firma" kann man allerdings die Rechtsform
auswählen, und da gibt es unter "Rechtsform" interessanterweise
(u.a.) "Eingetragener Kaufmann", "Einzelfirma" oder "Gesell-
schaft bürgerlichen Rechts". Zwischen den ersten beiden weiß
ich keinen Unterschied, und daß eine GbR eine Firma sein soll,
wäre mir auch neu. Oder haben da die Programmierer dieser Web-
site einfach mal alles eingetütet, was ihnen so eingefallen
ist (von einer "AG & Co OHG" habe ich z.B. auch noch nie was
gehört :-)? (In der Online-Hilfe zu diesem Punkt ist allerdings
noch ausdrücklich erwähnt, daß sich ein nicht im HR eingetra-
gener Unternehmer als "Person" eintragen soll. Also ist das
eigentlich geklärt; ich wundere mich nur über diese seltsamen
Auswahlmöglichkeiten unter "Firma".)
Soviel mal zu mir. Dann der Antragsgegner. Das ist in einem
Fall eine GbR. Bisher dachte ich immer, ich könnte mir dann
raussuchen, von welchem der Gesellschafter ich mein Geld
haben will. Jetzt gibts aber die obigen Auswahlmöglichkeiten
natürlich ebenso für den Antragsgegner. Was nehme ich nun?
Auswahl "Person" und einen beliebigen der Gesellschafter;
oder Auswahl "Firma", Rechtsform "GbR", aber dann als
"Firmenname"?! "Lieschen Müller & Renate Mustermann", oder
"Superwahnsinnssoftware GbR"? Oder beides?
Eine "Ltd." kommt auch noch dran. Die gibts sogar als
"Rechtsform" unter "Firma". Muß man bei juristischen
Personen (falls eine Ltd. eine ist, aber gilt natürlich
auch für GmbH) noch sowas wie "vertreten durch den
Geschäftsführer XYZ" dazuschreiben, oder schreib' ich
das dann erst in der Klage?
Danke schon mal für alle Ratschläge! (Irgendwie stinkt's
mir nämlich langsam, daß manche Kunden denken, sie könnten
geschlossene Verträge mit einem Lastschriftwiderspruch
beenden.)
Gruß Matthias.
ich plane demnächst die Website http://www.online-mahnantrag.de
zu nutzen, weil es sich a) dabei offensichtlich nicht - wie zahl-
reiche andere - um ein Domaingrabbing einer Rechtsanwaltskanzlei
handelt und man b) das bei Vorliegen einer Signaturkarte _wirk-
lich_ beleglos durchführen kann.
Hat das von Euch schon mal jemand benutzt, diese Website? Und
welche Erfahrungen dabei gemacht?
Damit das nicht schiefgeht, würde ich die Web-Formulare nämlich
gerne _richtig_ ausfüllen, damit ichs nicht wegen irgendeinem
Formfehler zurückkriege.
Allerdings gehts schon los mit dem Antragsteller (also mir :-)
Da gibts entweder eine "Person" oder eine "Firma". Als Einzel-
unternehmer bin ich ja keine Firma, also Person. Dachte ich
jedenfalls. Unter "Firma" kann man allerdings die Rechtsform
auswählen, und da gibt es unter "Rechtsform" interessanterweise
(u.a.) "Eingetragener Kaufmann", "Einzelfirma" oder "Gesell-
schaft bürgerlichen Rechts". Zwischen den ersten beiden weiß
ich keinen Unterschied, und daß eine GbR eine Firma sein soll,
wäre mir auch neu. Oder haben da die Programmierer dieser Web-
site einfach mal alles eingetütet, was ihnen so eingefallen
ist (von einer "AG & Co OHG" habe ich z.B. auch noch nie was
gehört :-)? (In der Online-Hilfe zu diesem Punkt ist allerdings
noch ausdrücklich erwähnt, daß sich ein nicht im HR eingetra-
gener Unternehmer als "Person" eintragen soll. Also ist das
eigentlich geklärt; ich wundere mich nur über diese seltsamen
Auswahlmöglichkeiten unter "Firma".)
Soviel mal zu mir. Dann der Antragsgegner. Das ist in einem
Fall eine GbR. Bisher dachte ich immer, ich könnte mir dann
raussuchen, von welchem der Gesellschafter ich mein Geld
haben will. Jetzt gibts aber die obigen Auswahlmöglichkeiten
natürlich ebenso für den Antragsgegner. Was nehme ich nun?
Auswahl "Person" und einen beliebigen der Gesellschafter;
oder Auswahl "Firma", Rechtsform "GbR", aber dann als
"Firmenname"?! "Lieschen Müller & Renate Mustermann", oder
"Superwahnsinnssoftware GbR"? Oder beides?
Eine "Ltd." kommt auch noch dran. Die gibts sogar als
"Rechtsform" unter "Firma". Muß man bei juristischen
Personen (falls eine Ltd. eine ist, aber gilt natürlich
auch für GmbH) noch sowas wie "vertreten durch den
Geschäftsführer XYZ" dazuschreiben, oder schreib' ich
das dann erst in der Klage?
Danke schon mal für alle Ratschläge! (Irgendwie stinkt's
mir nämlich langsam, daß manche Kunden denken, sie könnten
geschlossene Verträge mit einem Lastschriftwiderspruch
beenden.)
Gruß Matthias.