Discussion:
Online-Mahnantrag richtig ausfüllen
(zu alt für eine Antwort)
Matthias Hanft
2005-12-17 16:18:58 UTC
Permalink
Hallo,

ich plane demnächst die Website http://www.online-mahnantrag.de
zu nutzen, weil es sich a) dabei offensichtlich nicht - wie zahl-
reiche andere - um ein Domaingrabbing einer Rechtsanwaltskanzlei
handelt und man b) das bei Vorliegen einer Signaturkarte _wirk-
lich_ beleglos durchführen kann.

Hat das von Euch schon mal jemand benutzt, diese Website? Und
welche Erfahrungen dabei gemacht?

Damit das nicht schiefgeht, würde ich die Web-Formulare nämlich
gerne _richtig_ ausfüllen, damit ichs nicht wegen irgendeinem
Formfehler zurückkriege.

Allerdings gehts schon los mit dem Antragsteller (also mir :-)
Da gibts entweder eine "Person" oder eine "Firma". Als Einzel-
unternehmer bin ich ja keine Firma, also Person. Dachte ich
jedenfalls. Unter "Firma" kann man allerdings die Rechtsform
auswählen, und da gibt es unter "Rechtsform" interessanterweise
(u.a.) "Eingetragener Kaufmann", "Einzelfirma" oder "Gesell-
schaft bürgerlichen Rechts". Zwischen den ersten beiden weiß
ich keinen Unterschied, und daß eine GbR eine Firma sein soll,
wäre mir auch neu. Oder haben da die Programmierer dieser Web-
site einfach mal alles eingetütet, was ihnen so eingefallen
ist (von einer "AG & Co OHG" habe ich z.B. auch noch nie was
gehört :-)? (In der Online-Hilfe zu diesem Punkt ist allerdings
noch ausdrücklich erwähnt, daß sich ein nicht im HR eingetra-
gener Unternehmer als "Person" eintragen soll. Also ist das
eigentlich geklärt; ich wundere mich nur über diese seltsamen
Auswahlmöglichkeiten unter "Firma".)

Soviel mal zu mir. Dann der Antragsgegner. Das ist in einem
Fall eine GbR. Bisher dachte ich immer, ich könnte mir dann
raussuchen, von welchem der Gesellschafter ich mein Geld
haben will. Jetzt gibts aber die obigen Auswahlmöglichkeiten
natürlich ebenso für den Antragsgegner. Was nehme ich nun?
Auswahl "Person" und einen beliebigen der Gesellschafter;
oder Auswahl "Firma", Rechtsform "GbR", aber dann als
"Firmenname"?! "Lieschen Müller & Renate Mustermann", oder
"Superwahnsinnssoftware GbR"? Oder beides?

Eine "Ltd." kommt auch noch dran. Die gibts sogar als
"Rechtsform" unter "Firma". Muß man bei juristischen
Personen (falls eine Ltd. eine ist, aber gilt natürlich
auch für GmbH) noch sowas wie "vertreten durch den
Geschäftsführer XYZ" dazuschreiben, oder schreib' ich
das dann erst in der Klage?

Danke schon mal für alle Ratschläge! (Irgendwie stinkt's
mir nämlich langsam, daß manche Kunden denken, sie könnten
geschlossene Verträge mit einem Lastschriftwiderspruch
beenden.)

Gruß Matthias.
Hans- Peter Walther
2005-12-17 17:49:18 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Hallo,
ich plane demnächst die Website
http://www.online-mahnantrag.de zu nutzen, weil es sich a)
dabei offensichtlich nicht - wie zahl- reiche andere - um ein
Domaingrabbing einer Rechtsanwaltskanzlei handelt und man b)
das bei Vorliegen einer Signaturkarte _wirk- lich_ beleglos
durchführen kann.
Hat das von Euch schon mal jemand benutzt, diese Website? Und
welche Erfahrungen dabei gemacht?
Nach meiner Erfahrung ist das alles nur Beutelschneiderei.
Entweder du füllst richtig aus (dann kannste das auch für 1,35
Euronzen haben), oder du füllst online falsch aus und hast das
zehnfache Lehrgeld.
Post by Matthias Hanft
Damit das nicht schiefgeht, würde ich die Web-Formulare
nämlich gerne _richtig_ ausfüllen, damit ichs nicht wegen
irgendeinem Formfehler zurückkriege.
s.o. ;-))
Post by Matthias Hanft
Allerdings gehts schon los mit dem Antragsteller (also mir :-)
Da gibts entweder eine "Person" oder eine "Firma". Als Einzel-
unternehmer bin ich ja keine Firma, also Person. Dachte ich
Mathias Hanft, Unter der Brücke 4, 99999 Obdachlos
Post by Matthias Hanft
interessanterweise (u.a.) "Eingetragener Kaufmann",
"Einzelfirma" oder "Gesell- schaft bürgerlichen Rechts".
Zwischen den ersten beiden weiß ich keinen Unterschied, und
Wollen wir das wirklich nochmal...?
Jeder, der einen Gewerbeantrag abgestempelt in der Hand hält,
darf sich Einzelunternehmer nennen. Ob er das ist...

Ein eingetragener Kaufmann ist im Handelsregister eingetragen
und HAT EINE FIRMA!
Post by Matthias Hanft
Soviel mal zu mir. Dann der Antragsgegner. Das ist in einem
Fall eine GbR. Bisher dachte ich immer, ich könnte mir dann
raussuchen, von welchem der Gesellschafter ich mein Geld
haben will. Jetzt gibts aber die obigen Auswahlmöglichkeiten
natürlich ebenso für den Antragsgegner. Was nehme ich nun?
Auswahl "Person" und einen beliebigen der Gesellschafter;
oder Auswahl "Firma", Rechtsform "GbR", aber dann als
"Firmenname"?! "Lieschen Müller & Renate Mustermann", oder
"Superwahnsinnssoftware GbR"? Oder beides?
Da die GbR aus Einzelunternehmern besteht, ist FÜR JEDEN
GESELLSCHAFTER NAMENTLICH EIN MAHNBESCHEID auszufüllen.
Ankreuzen "Als Gesamtschuldner" nicht vergessen.
Post by Matthias Hanft
Danke schon mal für alle Ratschläge! (Irgendwie stinkt's
mir nämlich langsam, daß manche Kunden denken, sie könnten
geschlossene Verträge mit einem Lastschriftwiderspruch
beenden.)
Im Zweifelsfalle, fülle ich dir für ein geringes Entgelt ;-)
gern die Formulare aus und reiche sie ein.
mfg
HPW
Matthias Hanft
2005-12-17 18:15:52 UTC
Permalink
Post by Hans- Peter Walther
Nach meiner Erfahrung ist das alles nur Beutelschneiderei.
Wieso? Das ist doch endlich mal _keine_ Anwalts-Website, so daß
wirklich nur die Gerichtskosten anfallen.
Post by Hans- Peter Walther
Entweder du füllst richtig aus (dann kannste das auch für 1,35
Euronzen haben), oder du füllst online falsch aus und hast das
zehnfache Lehrgeld.
Falsch ausfüllen kann ich auch auf Papier :-)

Abgesehen davon gibts hier im weiteren Umkreis keine Geschäfte,
wo man Mahnbescheide kaufen könnte. Und wenn ich da erst wo hin-
fahren muß... und dann müßte ich noch damit zum Briefkasten.
Wozu, wenn das online auch geht? (Bei diesem Wetter...! :-)
Post by Hans- Peter Walther
Post by Matthias Hanft
interessanterweise (u.a.) "Eingetragener Kaufmann",
"Einzelfirma" oder "Gesell- schaft bürgerlichen Rechts".
Zwischen den ersten beiden weiß ich keinen Unterschied, und
Wollen wir das wirklich nochmal...?
Nö.
Post by Hans- Peter Walther
Jeder, der einen Gewerbeantrag abgestempelt in der Hand hält,
darf sich Einzelunternehmer nennen. Ob er das ist...
Weiß ich. Oben steht aber EinzelFIRMA und nicht EinzelUNTER-
NEHMER.
Post by Hans- Peter Walther
Ein eingetragener Kaufmann ist im Handelsregister eingetragen
und HAT EINE FIRMA!
Jo, so ist das. Und was ist nun der Unterschied zwischen
"Einzelfirma" und "Eingetragener Kaufmann"?
Post by Hans- Peter Walther
Da die GbR aus Einzelunternehmern besteht, ist FÜR JEDEN
GESELLSCHAFTER NAMENTLICH EIN MAHNBESCHEID auszufüllen.
Ankreuzen "Als Gesamtschuldner" nicht vergessen.
Zwei Mahnbescheide? Dadurch doppelte Kosten? Bist Du sicher?

Ich bin nur mißtrauisch, weil man als Antragsgegner eben auch
eine (!) "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eintragen kann.
Wozu ist das dann gut, wenn man zwei "persönliche" Mahn-
bescheide braucht?

Und abgesehen davon - wenn die beiden eh als Gesamtschuldner
haften, was spricht dann dagegen, wenn ich (erst mal) nur
einem von beiden den Mahnbescheid schicke? Falls da nix zu
holen ist, kann ichs ja immer noch beim anderen probieren.
Oder nicht?
Post by Hans- Peter Walther
Im Zweifelsfalle, fülle ich dir für ein geringes Entgelt ;-)
gern die Formulare aus und reiche sie ein.
Och, das macht mein Anwalt sicher auch :-) Aber nachdem ich
ein Verfechter von "eine Bilanz kann man selber machen" bin,
wollte ichs jetzt eben mal mit "einen Mahnbescheid kann man
selber machen" probieren :-)

(Abgesehen davon: Verstieße ich mit der sofortigen Hinzu-
ziehung eines Inkassobüros oder anderer kostenpflichtiger
Hilfen nicht evtl. gegen meine Schadenminderungspflicht?)

Gruß Matthias.
Hans-Peter Popowski
2005-12-17 23:13:35 UTC
Permalink
"Matthias Hanft" schrieb im Newsbeitrag news:***@hanft.de...

Hallo Matthias,
Post by Matthias Hanft
Post by Hans- Peter Walther
Jeder, der einen Gewerbeantrag abgestempelt in der Hand hält,
darf sich Einzelunternehmer nennen. Ob er das ist...
Weiß ich. Oben steht aber EinzelFIRMA und nicht EinzelUNTER-
NEHMER.
schön, nicht?
Post by Matthias Hanft
Post by Hans- Peter Walther
Ein eingetragener Kaufmann ist im Handelsregister eingetragen
und HAT EINE FIRMA!
Jo, so ist das. Und was ist nun der Unterschied zwischen
"Einzelfirma" und "Eingetragener Kaufmann"?
Das weißt Du, und das wissen hier alle, sowie auch alle aufmerksamen
debs-Leser.
Du unterstellst aber den Formularausdenkungsausschussmitgliedern, dass sie
auch diese marginalen Kenntnisse besitzen?
Dem ist aber nicht so, frag 100 Ermittler, Staatsanwälte und Richter in
Wirtschaftsstrafsachen nach der Definition des Wortes "Firma" und Du wirst
Dich wundern; die Quote müsste eigentlich bei 100 % liegen ......
Ebenso könntest Du nach der Definition von "Usenet" fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hans- Peter Walther
2005-12-18 12:59:02 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Wieso? Das ist doch endlich mal _keine_ Anwalts-Website, so
daß wirklich nur die Gerichtskosten anfallen.
Tschuldigung. Für einzelne Bundesländer (hast du ja irgendwo
weiter unten geschrieben) gibt es die Möglichkeit,einen
Mahnbescheid Online auszufüllen.
Leider nicht für alle und die anderen müssen dann ordentlich
löhnen um das zu machen.
Post by Matthias Hanft
Falsch ausfüllen kann ich auch auf Papier :-)
Mittlerweile hane ich schon einige Routine darin.
Post by Matthias Hanft
Abgesehen davon gibts hier im weiteren Umkreis keine
Geschäfte, wo man Mahnbescheide kaufen könnte. Und wenn ich da
Die kriege ich sogar hier im Dorf in der Schreibwarenecke vom
Laden.
Post by Matthias Hanft
erst wo hin- fahren muß... und dann müßte ich noch damit zum
Briefkasten. Wozu, wenn das online auch geht? (Bei diesem
Wetter...! :-)
Feigling ;-)
Post by Matthias Hanft
Post by Hans- Peter Walther
Da die GbR aus Einzelunternehmern besteht, ist FÜR JEDEN
GESELLSCHAFTER NAMENTLICH EIN MAHNBESCHEID auszufüllen.
Ankreuzen "Als Gesamtschuldner" nicht vergessen.
Zwei Mahnbescheide? Dadurch doppelte Kosten? Bist Du sicher?
Sischer, sischer.
Post by Matthias Hanft
Ich bin nur mißtrauisch, weil man als Antragsgegner eben auch
eine (!) "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eintragen kann.
Wozu ist das dann gut, wenn man zwei "persönliche" Mahn-
bescheide braucht?
Versuchs. Kommt prompt zurück oder wird sofort widersprochen.
Und wieso zwei? können auch zehn sein...
Vor den Mahnbescheid hat der Gesetzgeber die Recherche gesetzt.
Kann schon ein Problem sein, die LADUNGSFÄHIGE Adresse
rauszupulen.
Post by Matthias Hanft
Och, das macht mein Anwalt sicher auch :-) Aber nachdem ich
Ich sprach eigentlich von "geringes Entgelt" ;-))))
Post by Matthias Hanft
(Abgesehen davon: Verstieße ich mit der sofortigen Hinzu-
ziehung eines Inkassobüros oder anderer kostenpflichtiger
Hilfen nicht evtl. gegen meine Schadenminderungspflicht?)
Nein. Ist dein gutes Recht, Arbeiten auszulagern.
mfg
HPW
Marcus Berger
2005-12-18 13:13:33 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Hans- Peter Walther
Da die GbR aus Einzelunternehmern besteht, ist FÜR JEDEN
GESELLSCHAFTER NAMENTLICH EIN MAHNBESCHEID auszufüllen.
Ankreuzen "Als Gesamtschuldner" nicht vergessen.
Zwei Mahnbescheide? Dadurch doppelte Kosten? Bist Du sicher?
_Wenn_ du verschiedene Schuldner hast, die als Gesamtschuldner haften,
dann brauchst du in der Tat für jeden einen extra Mahnbescheid.

Ich zweifel allerdings daran, dass das auch für GbRs gilt. Denn diese
sind bereits seit 2001 im Prozess parteifähig (BGH. Urteil vom
29.01.2001, II ZR 331/00). Daher muss IMHO auch die GbR verklagt
werden.

Ansonsten schließe ich mich der Bemerkung von Dominik an. Was ist
schon das Problem, wenn das Mahngericht was beanstandet? Du
korrigierst die entsprechende Angabe und gut ist. Das einzige, was du
verlierst, ist Zeit.

Gruß

Marcus
--
Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loose
upon the world. - That's me.
Rüdiger Silberer
2005-12-20 16:59:46 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Jo, so ist das. Und was ist nun der Unterschied zwischen
"Einzelfirma" und "Eingetragener Kaufmann"?
Es gibt im Handelsregister Einzelunternehmer die dort eingetragen sind,
ohne den Zusatz e.K. und es gibt eingetragene Kaufleute mit dem Zusatz
e.K.
Das hatten wir nun aber schon öfter.
--
ade - Rüdiger

Was'n Glück, moin is Berufsschul.
Matthias Hanft
2005-12-20 17:24:00 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Silberer
Es gibt im Handelsregister Einzelunternehmer die dort eingetragen sind,
ohne den Zusatz e.K. und es gibt eingetragene Kaufleute mit dem Zusatz
e.K.
Das hatten wir nun aber schon öfter.
Ächt? An _diese_ Details erinnere ich mich allerdings nicht :-(

Ist ein im HR eingetragener Einzelunternehmer dann jemand, der sich
eintragen hat lassen, bevor die Rechtsform "e.K." erfunden wurde?

Gruß Matthias.
Rüdiger Silberer
2005-12-21 12:16:37 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Rüdiger Silberer
Es gibt im Handelsregister Einzelunternehmer die dort eingetragen sind,
ohne den Zusatz e.K. und es gibt eingetragene Kaufleute mit dem Zusatz
e.K.
Das hatten wir nun aber schon öfter.
Ächt? An _diese_ Details erinnere ich mich allerdings nicht :-(
Ist ein im HR eingetragener Einzelunternehmer dann jemand, der sich
eintragen hat lassen, bevor die Rechtsform "e.K." erfunden wurde?
Zum Beispiel, oder eine Firma, die einmal eine KG war und dann eine
Einzelfirma wurde.
--
ade - Rüdiger

Was'n Glück, moin is Berufsschul.
Hans- Peter Walther
2005-12-23 18:57:47 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Silberer
Post by Matthias Hanft
Post by Rüdiger Silberer
Es gibt im Handelsregister Einzelunternehmer die dort
eingetragen sind, ohne den Zusatz e.K. und es gibt
eingetragene Kaufleute mit dem Zusatz e.K.
Das hatten wir nun aber schon öfter.
Ächt? An _diese_ Details erinnere ich mich allerdings nicht
:-(
Ist ein im HR eingetragener Einzelunternehmer dann jemand,
der sich eintragen hat lassen, bevor die Rechtsform "e.K."
erfunden wurde?
Zum Beispiel, oder eine Firma, die einmal eine KG war und dann
eine Einzelfirma wurde.
Darf ich aus eigener Erfahrung berichtigen?
Alle eingetragenen Einzelunternehmen ohne Rechtsformzusatz
wurden von unserem Registergericht angeschrieben und mußten auf
beiliegendem Zettel sich für einen Rechtsformzusatz entscheiden
und den Zettel zurückschicken. Ansonsten Androhung
kostenpflichtiger Maßnahmen.
mfg
HPW
Hans-Peter Popowski
2005-12-23 21:51:48 UTC
Permalink
"Hans- Peter Walther" schrieb im Newsbeitrag news:dohhk2$id8$***@fuchur.bw-networx.net...

Hallo Hans-Peter,
Post by Hans- Peter Walther
Post by Rüdiger Silberer
Post by Matthias Hanft
Post by Rüdiger Silberer
Es gibt im Handelsregister Einzelunternehmer die dort
eingetragen sind, ohne den Zusatz e.K. und es gibt
eingetragene Kaufleute mit dem Zusatz e.K.
Das hatten wir nun aber schon öfter.
Ächt? An _diese_ Details erinnere ich mich allerdings nicht :-(
Ist ein im HR eingetragener Einzelunternehmer dann jemand,
der sich eintragen hat lassen, bevor die Rechtsform "e.K."
erfunden wurde?
Zum Beispiel, oder eine Firma, die einmal eine KG war und dann
eine Einzelfirma wurde.
Darf ich aus eigener Erfahrung berichtigen?
Alle eingetragenen Einzelunternehmen ohne Rechtsformzusatz
wurden von unserem Registergericht angeschrieben und mußten auf
beiliegendem Zettel sich für einen Rechtsformzusatz entscheiden
und den Zettel zurückschicken. Ansonsten Androhung
kostenpflichtiger Maßnahmen.
ist ja auch logisch, denn auf überlastete Unternehmer kann man sich nicht
immer verlassen, dass sie dem HGB nachkommen; und dann wären ja noch die
jeweils zwei Wahlmöglichkeiten, also liegt die Entscheidung nicht beim
Registergericht.
Das wäre zuviel des staatlichen Eingriffs, die jeweiligen UNInnen sollen
selbst entscheiden. ;-))

Andererseits hätte man ja auch nur eine gewisse Frist abwarten brauchen und
hätte dann entsprechende Ordnungsgeldbescheide versandt, im Hintergrund
leerer öffentlicher Kassen ....

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hans- Peter Walther
2005-12-24 11:57:09 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Popowski
Andererseits hätte man ja auch nur eine gewisse Frist abwarten
brauchen und hätte dann entsprechende Ordnungsgeldbescheide
versandt, im Hintergrund leerer öffentlicher Kassen ....
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Wat bissu wieder fies.
;-)
Nicht alle Beamten haben sich die Füllung der Staatskassen auf
die Fahnen geschrieben. Und das ist gut so.
mfg
HPW
Hans-Peter Popowski
2005-12-24 12:40:12 UTC
Permalink
"Hans- Peter Walther" schrieb im Newsbeitrag news:dojdbe$upt$***@fuchur.bw-networx.net...

Hallo Hans-Peter,
Post by Hans- Peter Walther
Post by Hans-Peter Popowski
Andererseits hätte man ja auch nur eine gewisse Frist abwarten
brauchen und hätte dann entsprechende Ordnungsgeldbescheide
versandt, im Hintergrund leerer öffentlicher Kassen ....
Wat bissu wieder fies.
;-)
nö, dies hab ich nur geschrieben, weil man es nie allen recht tun kann.
Nimmt das Amt dem Bürger eine Arbeit ab, so ist das schon Einmischung in die
Privatsphäre, deswegen hatte ich eine "Alternative" aufgezeigt, die aber
Gottseidank so nicht zur Anwendung kam.
Post by Hans- Peter Walther
Nicht alle Beamten haben sich die Füllung der Staatskassen auf
die Fahnen geschrieben. Und das ist gut so.
Ja, und Kadavergehorsam gibt es auch nicht aller Orten.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Hans-Peter Popowski
2005-12-20 18:03:52 UTC
Permalink
"R�diger Silberer" schrieb im Newsbeitrag news:***@silberer.net...

Hallo Rüdiger,
Post by Rüdiger Silberer
Post by Matthias Hanft
Jo, so ist das. Und was ist nun der Unterschied zwischen
"Einzelfirma" und "Eingetragener Kaufmann"?
Es gibt im Handelsregister Einzelunternehmer die dort eingetragen sind,
ohne den Zusatz e.K. und es gibt eingetragene Kaufleute mit dem Zusatz
e.K.
Das hatten wir nun aber schon öfter.
hättest Du ein Beispiel für einen Einzelunternehmer, der im HR eingetragen
ist, ohne den Zusatz "e. K.", "e. Kfm." oder "e.Kfr."?

Komm jetzt aber nicht mit der 1-Mann-GmbH. Da ist ja der Rechtsformzusatz
die "GmbH".

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Rüdiger Silberer
2005-12-21 12:18:28 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Popowski
Hallo Rüdiger,
Post by Rüdiger Silberer
Post by Matthias Hanft
Jo, so ist das. Und was ist nun der Unterschied zwischen
"Einzelfirma" und "Eingetragener Kaufmann"?
Es gibt im Handelsregister Einzelunternehmer die dort eingetragen sind,
ohne den Zusatz e.K. und es gibt eingetragene Kaufleute mit dem Zusatz
e.K.
Das hatten wir nun aber schon öfter.
hättest Du ein Beispiel für einen Einzelunternehmer, der im HR eingetragen
ist, ohne den Zusatz "e. K.", "e. Kfm." oder "e.Kfr."?
Beispielsweise ein Einzelunternehmen, das vor der Erfindung des e.K.
eingetragen wurden. Oder umgewandelte Personen- oder
Kapitalgeselschaften.
Post by Hans-Peter Popowski
Komm jetzt aber nicht mit der 1-Mann-GmbH. Da ist ja der Rechtsformzusatz
die "GmbH".
Das ist ja kein Einzelunternehmer.
--
ade - Rüdiger

Was'n Glück, moin is Berufsschul.
Thomas Erstfeld
2005-12-17 19:00:19 UTC
Permalink
Post by Hans- Peter Walther
Post by Matthias Hanft
Hallo,
ich plane demnächst die Website
http://www.online-mahnantrag.de zu nutzen, weil es sich a)
dabei offensichtlich nicht - wie zahl- reiche andere - um ein
Domaingrabbing einer Rechtsanwaltskanzlei handelt und man b)
das bei Vorliegen einer Signaturkarte _wirk- lich_ beleglos
durchführen kann.
Hat das von Euch schon mal jemand benutzt, diese Website? Und
welche Erfahrungen dabei gemacht?
Nach meiner Erfahrung ist das alles nur Beutelschneiderei.
Entweder du füllst richtig aus (dann kannste das auch für 1,35
Euronzen haben), oder du füllst online falsch aus und hast das
zehnfache Lehrgeld.
Eine Ausnahme gibt es zumindest für NRW. Da kann man ganz offiziell
einen MB online beantragen (http://www.mahnverfahren.nrw.de/ bzw.
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/mahnbescheid/). Ob es das auch in
anderen Bundesländern gibt, kann ich leider nicht sagen.

Gruß
Thomas
--
____ ____
| @ @| "The chicken is now plantsching with the |o|o |
X| _|_|X fish in the soup on the floor because of X|_|_ |X
[##V#] the running gag." |_|__|
Matthias Hanft
2005-12-17 20:35:32 UTC
Permalink
Post by Thomas Erstfeld
Eine Ausnahme gibt es zumindest für NRW. Da kann man ganz offiziell
einen MB online beantragen (http://www.mahnverfahren.nrw.de/ bzw.
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/mahnbescheid/). Ob es das auch in
anderen Bundesländern gibt, kann ich leider nicht sagen.
Auf http://www.online-mahnantrag.de/ muß man zuallererst sein
eigenes Bundesland auswählen. Da gibts Baden-Württemberg,
Bayern (da bin ich :-), Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Ist doch schon mal was :-)

Gruß Matthias.
Thomas Erstfeld
2005-12-20 19:11:26 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Thomas Erstfeld
Eine Ausnahme gibt es zumindest für NRW. Da kann man ganz offiziell
einen MB online beantragen (http://www.mahnverfahren.nrw.de/ bzw.
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/mahnbescheid/). Ob es das auch in
anderen Bundesländern gibt, kann ich leider nicht sagen.
Auf http://www.online-mahnantrag.de/ muß man zuallererst sein
eigenes Bundesland auswählen. Da gibts Baden-Württemberg,
Bayern (da bin ich :-), Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Ist doch schon mal was :-)
Stimmt, aber mach dir nicht zu viel Hoffnung. Die Bürokratie macht Dir
auch bei einem Online-Antrag das Leben schwer. Bei uns (Papierform, da
wg. Betriebssystem OS/2 Online nicht möglich) dauert ein schneller
Mahnbescheid bis hin zum Vollstreckungsbescheid ca. 6 Wochen. Mit
Widerspruch und Klage dauert es bis zum Versäumnisurteil (ist die Regel)
locker ein Jahr. Und wenn Du den Titel hast, geht das Spiel weiter. ;-)

Der absolute Hammer ist uns jetzt bei einer Gehaltspfändung passiert.
Der erste Antrag enthielt leider den falschen Drittschuldner, also
mussten wir diesen neu stellen. Jetzt kam der Pfändungsantrag mit
unsinnigen Fragen wieder zurück, die beim ersten Mal keine Rolle
spielten.

Meine Mitarbeiterinnen machen das (MB etc.) etwas öfter, als die meisten
Selbständigen. Die Erlebnisse mit den Gerichten würden sicher ein
dickeres Buch füllen. Und im zweiten Bank veröffentlichen wir dann die
anonymisierten Schreiben unserer Kunden, mit denen sie begründen, warum
sie gerade nicht zahlen können und warum wir trotzdem nicht vollstrecken
sollen. :-((

Gruß
Thomas
--
~~~~ ____
|-@-@| "Sie haben mich erkannt." |o|o |
X| _D_|X X|_|_ |X
|__|_| MIST |_|__|
Matthias Hanft
2005-12-21 10:43:48 UTC
Permalink
Post by Thomas Erstfeld
Stimmt, aber mach dir nicht zu viel Hoffnung. Die Bürokratie macht Dir
auch bei einem Online-Antrag das Leben schwer. Bei uns (Papierform, da
wg. Betriebssystem OS/2 Online nicht möglich) dauert ein schneller
Mahnbescheid bis hin zum Vollstreckungsbescheid ca. 6 Wochen. Mit
Widerspruch und Klage dauert es bis zum Versäumnisurteil (ist die Regel)
locker ein Jahr. Und wenn Du den Titel hast, geht das Spiel weiter. ;-)
Naja, _das_ würde mich _nicht_ stören... dafür hab ich alle Zeit
der Welt (es handelt sich auch nicht um Millionenbeträge :-)

Ich hoffe bloß, daß das auch heute noch (ich habs das letzte Mal
vor ca. 15 Jahren gemacht) mit einem schriftlichen Gerichtsver-
fahren abgeht - ich hab nämlich keine Lust, für eine Verhandlung
in die ganzen Schuldner-Orte zu fahren. Wobei ich in meinen AGB
natürlich hier vor Ort als Gerichtsstand vereinbart habe, aber
das ist ja nicht in allen Fällen zulässig...
Post by Thomas Erstfeld
Meine Mitarbeiterinnen machen das (MB etc.) etwas öfter, als die meisten
Selbständigen. Die Erlebnisse mit den Gerichten würden sicher ein
dickeres Buch füllen. Und im zweiten Bank veröffentlichen wir dann die
anonymisierten Schreiben unserer Kunden, mit denen sie begründen, warum
sie gerade nicht zahlen können und warum wir trotzdem nicht vollstrecken
sollen. :-((
Das läßt mich doch wieder zweifeln, ob ichs überhaupt durchziehen
soll. Sind immer Beträge um 100 EUR (+/- 50 EUR), also könnte mans
auch einfach abschreiben, aber wenns dann irgendwann N Kunden sind,
die einfach keine Lust mehr auf Zahlen haben, summiert sichs halt
doch irgendwie... :-(

Gruß Matthias.
Thomas Erstfeld
2005-12-21 20:12:07 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Thomas Erstfeld
Stimmt, aber mach dir nicht zu viel Hoffnung. Die Bürokratie macht Dir
auch bei einem Online-Antrag das Leben schwer. Bei uns (Papierform, da
wg. Betriebssystem OS/2 Online nicht möglich) dauert ein schneller
Mahnbescheid bis hin zum Vollstreckungsbescheid ca. 6 Wochen. Mit
Widerspruch und Klage dauert es bis zum Versäumnisurteil (ist die Regel)
locker ein Jahr. Und wenn Du den Titel hast, geht das Spiel weiter. ;-)
Naja, _das_ würde mich _nicht_ stören... dafür hab ich alle Zeit
der Welt (es handelt sich auch nicht um Millionenbeträge :-)
Ach. ;-))
Post by Matthias Hanft
Ich hoffe bloß, daß das auch heute noch (ich habs das letzte Mal
vor ca. 15 Jahren gemacht) mit einem schriftlichen Gerichtsver-
fahren abgeht - ich hab nämlich keine Lust, für eine Verhandlung
in die ganzen Schuldner-Orte zu fahren. Wobei ich in meinen AGB
natürlich hier vor Ort als Gerichtsstand vereinbart habe, aber
das ist ja nicht in allen Fällen zulässig...
Bei den von dir erwähnten Kleinbeträgen kannst Du die Klagebegründung
sogar noch selber machen und in den meisten Fällen bleibt es bei einer
schriftlichen Verfahren.
Post by Matthias Hanft
Post by Thomas Erstfeld
Meine Mitarbeiterinnen machen das (MB etc.) etwas öfter, als die meisten
Selbständigen. Die Erlebnisse mit den Gerichten würden sicher ein
dickeres Buch füllen. Und im zweiten Bank veröffentlichen wir dann die
anonymisierten Schreiben unserer Kunden, mit denen sie begründen, warum
sie gerade nicht zahlen können und warum wir trotzdem nicht vollstrecken
sollen. :-((
Das läßt mich doch wieder zweifeln, ob ichs überhaupt durchziehen
soll. Sind immer Beträge um 100 EUR (+/- 50 EUR), also könnte mans
auch einfach abschreiben, aber wenns dann irgendwann N Kunden sind,
die einfach keine Lust mehr auf Zahlen haben, summiert sichs halt
doch irgendwie... :-(
Bei den Beträgen ist es dann wieder eine Kosten/Nutzen-Frage. Unter EUR
150,-- lohnt es sich eigentlich nicht wirklich, aber es schreckt halt
Nachahmer ab. Ein bundesweit tätiges Inkassounternehmen, das hier mal
einen Workshop ausgerichtet hat, empfahl, zumindest jeden 5. oder 10.
Fall durchzuziehen, damit es sich bei potentiellen Schuldnern nicht
herum spricht, dass man Kleinforderungen nicht verfolgt.

Gruß
Thomas
--
_,,,,,,_ Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer
\| o|o|/ gesagt: auf der schmalen Linie zw. Wahnsin und Panik,
W| _|_|W gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von
|__|_| Irrwitz und Idiotie ... Also nur falls sie mich suchen.
Dominik Boecker
2005-12-21 23:16:04 UTC
Permalink
Post by Thomas Erstfeld
Post by Matthias Hanft
Ich hoffe bloß, daß das auch heute noch (ich habs das letzte Mal
vor ca. 15 Jahren gemacht) mit einem schriftlichen Gerichtsver-
fahren abgeht - ich hab nämlich keine Lust, für eine Verhandlung
in die ganzen Schuldner-Orte zu fahren. Wobei ich in meinen AGB
natürlich hier vor Ort als Gerichtsstand vereinbart habe, aber
das ist ja nicht in allen Fällen zulässig...
Bei den von dir erwähnten Kleinbeträgen kannst Du die Klagebegründung
sogar noch selber machen und in den meisten Fällen bleibt es bei einer
schriftlichen Verfahren.
Ergänzende Anmerkung: Verfahren unter 5000,01 EUR finden (im Regelfall)
beim Amtsgericht statt. Dort herrscht kein Anwaltszwang. Bei Verfahren
unter 600,00 EUR (das ist die Wertgrenze) wird ziemlich regelmäßig das
(ausschließlich) schriftliche Verfahren nach § 495a ZPO angeordnet (man
kann in der Klageschrift eine entsprechende Anregung äußern).

Grüße
Dominik
Martin Hentrich
2005-12-17 22:33:41 UTC
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On Sat, 17 Dec 2005 18:49:18 +0100, Hans- Peter Walther
Post by Hans- Peter Walther
Jeder, der einen Gewerbeantrag abgestempelt in der Hand hält,
darf sich Einzelunternehmer nennen. Ob er das ist...
Er *ist* es....

Aber ob er das weiß, welche Folgen das dann hat?... ;-)

Martin
Hans-Peter Popowski
2005-12-17 23:46:56 UTC
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"Martin Hentrich" schrieb im Newsbeitrag news:***@4ax.com...

Hallo Martin,
Post by Martin Hentrich
Post by Hans- Peter Walther
Jeder, der einen Gewerbeantrag abgestempelt in der Hand hält,
darf sich Einzelunternehmer nennen. Ob er das ist...
Er *ist* es....
Aber ob er das weiß, welche Folgen das dann hat?... ;-)
LOL
Eine Frage die sich eigentlich jeder stellen sollte, und zwar vorher.
Vorgestern erst mit jemand telefoniert, suchte im Web Tintenpatronen vor
Ort, und was fand ich? Eine Telefonnummer, Ergebnis, sie mussten ihre Seite
vom Netz nehmen, sind halt abgemahnt worden, aber der Clou kommt noch, sie
machen jetzt in Amway etc..
"Denn sie wissen nicht was sie tun ..."

Mein Sohn hat mir abends noch eine Tintenpatrone gebracht, zum dreifachen
Preis, irgend so ein Supermarkt für PC etc..
Naja, so ist das, wenn man nicht rechtzeitig plant. :-((

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Thorsten Ostermann
2005-12-19 12:50:44 UTC
Permalink
Hallo Hans-Peter!
Post by Hans-Peter Popowski
Eine Frage die sich eigentlich jeder stellen sollte, und zwar vorher.
Vorgestern erst mit jemand telefoniert, suchte im Web Tintenpatronen vor
Ort, und was fand ich? Eine Telefonnummer, Ergebnis, sie mussten ihre Seite
vom Netz nehmen, sind halt abgemahnt worden, aber der Clou kommt noch, sie
machen jetzt in Amway etc..
"Denn sie wissen nicht was sie tun ..."
Also entweder stehe ich gerade auf der Leitung, oder du hast deine
Geschichte derart sinnentstellend verkürzt, dass du sie besser
weggelassen hättest?! Warum sind die Anbieter der Tintenpatronen
abgemahnt worden?

Gruß
Thorsten
Hans-Peter Popowski
2005-12-19 19:24:20 UTC
Permalink
"Thorsten Ostermann" schrieb im Newsbeitrag news:***@news.dfncis.de...

Hallo Thorsten,
Post by Thorsten Ostermann
Post by Hans-Peter Popowski
Eine Frage die sich eigentlich jeder stellen sollte, und zwar vorher.
Vorgestern erst mit jemand telefoniert, suchte im Web Tintenpatronen vor
Ort, und was fand ich? Eine Telefonnummer, Ergebnis, sie mussten ihre
Seite vom Netz nehmen, sind halt abgemahnt worden, aber der Clou
kommt noch, sie machen jetzt in Amway etc..
"Denn sie wissen nicht was sie tun ..."
Also entweder stehe ich gerade auf der Leitung, oder du hast deine
Geschichte derart sinnentstellend verkürzt, dass du sie besser
weggelassen hättest?! Warum sind die Anbieter der Tintenpatronen
abgemahnt worden?
Das hat sie mir nicht verraten wollen, jedenfalls handeln sie nicht mehr
damit.
Mein Sohn hat mir eine gebracht (schwarz), wenn ich noch drei kaufe, kann
ich mir auch einen neuen Brother DCP-110C kaufen.
Naja, für die näxten lasse ich mir etwas Zeit mit der Vorbereitung, dann
kaufe ich alle 4 Farben für den Preis der einen. So ist das eben, wenn es
schnell gehen soll. :-((

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Dominik Boecker
2005-12-17 23:55:39 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Damit das nicht schiefgeht, würde ich die Web-Formulare nämlich
gerne _richtig_ ausfüllen, damit ichs nicht wegen irgendeinem
Formfehler zurückkriege.
Unabhängig davon, ob der MB online oder offline beantragt wird: Selbst
wenn's mit einer kurzen Beanstandung zurückkommt, who cares?

Nachbessern und gut ist. :) Ist doch völlig latte...

Grüße
Dominik
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