Hans-Peter Popowski
2006-01-13 17:16:48 UTC
Hallo,
war heute einmal auf den Seiten des BMF um mir mal das neue EÜR-Formular
anzuschauen.
Und was fand ich da auf Zeile 7 im Formular der nicht abziehbaren
Schuldzinsen:
II. Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages (§ 4 Abs. 4a Sätze 4 und 4 EStG)
Ein amtliches Formular und dann so etwas? :-((
Fazit: nicht nur im Wirtschaftsministerium sitzen die Ägsbertden. ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
war heute einmal auf den Seiten des BMF um mir mal das neue EÜR-Formular
anzuschauen.
Und was fand ich da auf Zeile 7 im Formular der nicht abziehbaren
Schuldzinsen:
II. Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages (§ 4 Abs. 4a Sätze 4 und 4 EStG)
Ein amtliches Formular und dann so etwas? :-((
Fazit: nicht nur im Wirtschaftsministerium sitzen die Ägsbertden. ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter